Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 19. Februar 2008

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmStinnen Grete Laska und Mag Renate Brauner, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Michael LUDWIG, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Johann Herzog, Dr Monika Vana und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(00618-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, betreffend den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes, Zl B 630/07-12, auf Prüfung der Gesetzmäßigkeit des § 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Führung von Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung durch Mitglieder der Landesregierung, LGBl für Wien Nr 25 wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(06192-2007/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Anteiles im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien im Rahmen der Förderungsaktion "Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung" zugunsten der Firma Marksteiner & Wagersreiter Handels OG, 23, Laxenburger Straße 365, Großmarkt Inzersdorf, Halle B3 22-24, für das Projekt "Ausbau des Vermarktungsstandortes in Wien-Inzersdorf mit Erweiterung der Logistikfläche und Sortier- und Verpackungsanlagen" in der maximalen Höhe von 33 189 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung empfohlen, dass auch die im Rahmen der Förderungsaktion vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (49 783 EUR) und die EU (78 328 EUR) gewährt werden.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
- Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
- Vor Auszahlung von Förderungsmitteln Beibringung einer Bankgarantie in Höhe des zugesagten Förderungsbetrages zur Sicherstellung allfälliger Rückzahlungsverpflichtungen bis zwei Jahre nach Anerkennung der Projekt-Endabrechnung.
- Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung" eingerechnet. (mehrstimmig)

(00087-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) 1) Mag Silvia Keplinger wird gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung zur Beisitzer-Stellvertreterin der Abgabenberufungskommission bestellt.
2) Mag Lydia Kovar-Keri wird gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung als Beisitzer-Stellvertreterin der Abgabenkommission abberufen. (einstimmig)

(VO - 00092-2008/0001; MA 4) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(00570-2008/0001-MDSALTG; MDS) Stadtschulrat für Wien:
I. Änderungen im Kollegium:
1) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b, 2 bis 4 iVm § 65a des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 15/2007, wird auf Grund des Vorschlages des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Margit Johannik (Elternvertreterin) Dipl-Ing Wolfgang Wasserburger zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
2) Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit a und Abs 5 iVm § 68 Abs 5 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 15/2007, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Altkatholischen Kirche Österreichs mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 anstelle von Bischof Bernhard Heitz Bischof Mag Dr Johannes Okoro als Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beratender Stimme entsendet wird.
II. Änderung in den Sektionen 1 und 2:
Gemäß § 74 Abs 1 bis 3 iVm § 75 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 15/2007, wird auf Grund des Vorschlages des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Margit Johannik (Elternvertreterin) Dipl-Ing Wolfgang Wasserburger zum Ersatzmitglied der Sektionen 1 und 2 des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(VO - 03513-2007/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz – WSBBG-VO wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03514-2007/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz – WHEG-VO wird genehmigt. (einstimmig)

(00564-2008/0001-GGS; MA 40) Die Bestellung von DDr Christian Hammerer, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Zahnambulatorium Josefstadt" in 8, Skodagasse 32, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(00565-2008/0001-GGS; MA 40) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Wilhelminenspital der Stadt Wien" in 16, Montleartstraße 37 erteilt. Die beiliegenden Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides. Die Änderung besteht in der Sanierung der Pavillons 17 und 19 sowie der Errichtung eines Verbindungsbaues zur Schaffung weiterer 12 Dialyseplätze. Die Gesamtzahl der Dialyseplätze erhöht sich damit auf 32. (einstimmig)

(VO - 05070-2007/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflegegebühr für die Abteilung für forensische Psychiatrie und Alkoholkranke im Pavillon 23 des Otto-Wagner-Spitals wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(LG - 03725-2007/0001; GGU) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 26/2007, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(VO - 04066-2007/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Verordnung Gesundheitsüberwachung in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 04674-2007/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

(00388-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 11 526 683,22 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 641 462 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 058 092,30 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00445-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Betrag von 2 633 473 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00446-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 2 046 080 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(06030-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 
18 783 753, 91 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 4 740 336,19 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 858 698,78 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 797 873,80 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 9 063 722,40 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00085-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Prof Erna Semprimoschnigg, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 23, Anton-Baumgartner-Straße 17, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00213-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Rupert Bauer, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 17, Klampfelberggasse 23, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00214-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Österreichische Hagelversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 8, Lerchengasse 3-5, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00513-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend RALT Raiffeisen-Leasing GmbH & Co OHG in 3, Am Stadtpark ON 3, Notstromaggregat, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00038-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 24 152 834 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 958 316 EUR bewilligt. (einstimmig)

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