Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 11. März 2008

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: LhptmStin Mag Renate Brauner, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Michael LUDWIG, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Johann Herzog, Dr Monika Vana und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Entschuldigt: . LhptmStin Grete Laska.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(LG - 00045-2008/0001; GIF) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(00939-2008/0001-GKU; GKU) Dr Wolfgang Kos wird gemäß § 10 Abs 1a des Wiener Museumsgesetzes mit Wirkung vom 1. April 2008 für die Dauer von fünf Jahren zum Direktor der wissenschaftlichen Anstalt "Museen der Stadt Wien" wiederbestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(00619-2008/0001-GGS; MA 40) 1) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für die in der Vollversammlung am 11. Dezember 2007 beschlossene Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2008 erteilt.
2) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für die in der Vollversammlung am 11. Dezember 2007 beschlossenen Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt.
Rechtsgrundlage: § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998.
Die Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien sowie die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2008 bilden einen Bestandteil dieses Bescheides. Eine Begründung entfällt gemäß § 58 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991. (einstimmig)

(00620-2008/0001-GGS; MA 40) Die Bestellung von Ing Dr Peter H Kampfer, Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Medizinisch – diagnostisches Laboratorium OMR Prof Dr Wilhelm Reinhart GesmbH" in 21, Angererstraße 11, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(00720-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß Art 102 (4) B-VG wird zur Kundmachung des "Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird, und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden" die Zustimmung erteilt. (einstimmig)

(01027-2008/0001-GGS; MA 40) I) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für den in der Vollversammlung am 11. Dezember 2007 beschlossenen Jahresvoranschlag der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2008 erteilt.
II) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für den in der erweiterten Vollversammlung am 11. Dezember 2007 beschlossenen Jahresvoranschlag des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2008 erteilt.
Rechtsgrundlage: § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998.
Die Jahresvoranschläge für das Jahr 2008 der Ärztekammer für Wien sowie des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien bilden einen Bestandteil dieses Bescheides. Eine Begründung entfällt gemäß § 58 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991. (mehrstimmig)

(01028-2008/0001-GGS; MA 40) I) Der "Dr Bader MR-Ambulatorium GmbH" wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 – Wr KAG die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Dr Bader MR-Ambulatorium" am Gelände des Orthopädischen Spitals in 13, Speisinger Straße 109, unter Vorschreibung der im Spruch des Bescheides angeführten Auflagen erteilt. Die Krankenanstalt ist für die Dauer der Umbauarbeiten des zukünftigen Standortes (Pavillon I, Erdgeschoß) in einem neben dem Pavillon II befindlichen Container untergebracht.
II) Der
"Dr Bader MR-Ambulatorium GmbH" wird gemäß § 7 (2) Wr KAG die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 1. Dezember 2005, MA 15-II-H/13/396/2001, bewilligten Projektes der Krankenanstalt "Dr Bader MR-Ambulatorium" in 13, Speisinger Straße 109, unter Vorschreibung der im Spruch des Bescheides angeführten Auflagen erteilt. Die Änderung des Projektes besteht in der Verlegung der zukünftigen Räumlichkeiten des Ambulatoriums innerhalb des Pavillon I, sodass der Zugang von außen über die Riedelgasse erfolgen kann.
Die beiliegenden Pläne und Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheides. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(00885-2008/0001-GGU; MA 22) Auf Grund des § 18 Abs 1 des Gesetzes über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), LGBl für Wien Nr 37/1996 idF LGBl für Wien Nr 18/2006, werden folgende Personen als Überwachungsorgane bestellt:
Ing Markus Breuer, Martin Winter, Radenko Maric, Milutin Kalabic, Ing Johann Berthold, Dipl-Ing Alexander Faltejsek, Erich Kilian, Rotraut Trinkler und Ing Emanuel Schlapfer. (einstimmig)

(00685-2008/0001-GGU; MA 58) Auf Vorschlag des Landesverbandes Wien des Zentralverbandes der Kleingärtner und Siedler Österreichs werden gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957 idgF auf die Dauer der Wahlperiode
1. Ing Wilhelm Wohatschek
2. Wilhelm Janda
3. Andreas Philipp
als Mitglieder und
1. Friedrich Hauk
2. Helmut Bayer
3. Wilhelm Starek
als Ersatzmitglieder in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien entsendet. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

(LG - 01560-2007/0001; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Kleinfeuerungsgesetz geändert wird (Ökodesign-Novelle), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(VO - 00767-2008/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über Erleichterungen für Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser, LGBl für Wien Nr 20/1996, aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00404-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 972 668,30 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 157 390,35 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 626 828,78 EUR), der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von insgesamt 314 911,80 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 2 380 669,10 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00688-2008/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 18 675 435,65 EUR) an die umseitig angeführten Bauträger oder an die von ihnen namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

(00696-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 687 377,63 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse sowie laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 78 143,04 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(00728-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 124 533 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse eines einmaligen nichtrückzahlbaren Beitrages im Gesamtausmaß von 434 560 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01037-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Edith Walter und Mag Herbert Walter, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 12, Malfattigasse 19, Genehmigung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

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