Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 16. September 2008

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmStinnen Grete Laska und Mag Renate Brauner, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Michael LUDWIG, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Johann Herzog, Dr Monika Vana und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(03830-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß Art 14b (4) B-VG wird zur Kundmachung der "Verordnung der Bundesregierung betreffend die Anpassung des Anhanges I des Bundesvergabegesetzes 2006 an das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge – CPV-Verordnung" die Zustimmung erteilt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(03627-2008/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Anteiles gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 – "sonstige Maßnahmen", (Maßnahme 123), zugunsten der Firma Helga und Ernst Strauch, 21, Langenzersdorfer Straße 50, für das Projekt "Neubau eines Weinkellers mit Presshaus" in der maximalen Höhe von 8 786 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (13 179 EUR) und die EU (20 735 EUR) gewährt werden. Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
- Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
- Der Betrieb hat für einen Zeitraum von zwei Erntejahren nach Anerkennung der Projektkosten-Endabrechnung alternativ einen der folgenden Nachweise zu erbringen: Zukauf von Trauben im Umfang von mindestens 3 200 kg (bezogen auf die Fläche von 3,2 ha) oder Bewirtschaftung von Pachtflächen (Weingärten) im Ausmaß von 20% der Eigenflächen. Wird der Nachweis nicht oder nur unzureichend erbracht, kann die Förderung rückgefordert werden.
- Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, (Maßnahme 123)" eingerechnet. (einstimmig)

(03636-2008/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Anteiles im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des Österreichischen Gemeinschaftsprogramms Europäischer Fischereifonds 2007 – 2013 zugunsten der Firma Biofisch GmbH (Handel mit und Verarbeitung von Fischen), 6, Webgasse 11/11, für das Projekt "Vermarktung von Biofisch verschiedener österreichischer Produzenten" in der maximalen Höhe von 810 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (1 215 EUR) und die EU (2 025 EUR) gewährt werden. Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingung:
Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden Abwicklungsmaßnahmen zu treffen. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(03320-2008/0001-GGS; GGS) Hofrat Dr Friedrich Matousek wird als stellvertretendes Mitglied der Interessenvertretung für behinderte Menschen enthoben und Emilie Karall als Ersatzmitglied bestellt. (einstimmig)

(LG - 05684-2007/0001; GGS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(03590-2008/0001-GGS; MA 40) 1) Der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wird gemäß § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 15, Mariahilfer Straße 133, von "Zahnambulatorium der Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen" in "Zahnambulatorium der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)" erteilt.
2) Die Bestellung von Dr Barbara Walbauer, Zahnärztin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Zahnambulatorium der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)" in 15, Mariahilfer Straße 133, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03661-2008/0001-GGS; MA 40) Der Krankenanstalt Göttlicher Heiland GmbH wird gemäß § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 17, Dornbacher Straße 20-26, von "Krankenanstalt des Göttlichen Heilandes" in "Krankenhaus Göttlicher Heiland" erteilt. (einstimmig)

(03705-2008/0001-GGS; MA 40) Der Stadt Wien wird die Bewilligung zur Änderung des mit rechtskräftigen Vorbescheiden bewilligten Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen sowie die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 23 unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen gemäß § 7 Abs 2 und § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 erteilt. (einstimmig)

(03706-2008/0001-GGS; MA 40) Die Bestellung von Dr Mathias Wewalka, Facharzt für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Physico-Therapie Meidling" in 12, Singrienergasse 29, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03707-2008/0001-GGS; MA 40) Der Stadt Wien wird gemäß § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung einer zweiten Angiographieanlage im Rahmen des Zentralröntgeninstitutes im Sozialmedizinischen Zentrum Süd, Kaiser-Franz-Josef-Spital mit Gottfried von Preyer’schem Kinderspital in 10, Kundratstraße 3, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. Im Innenhof des Pavillons G2/G3 wird ein eingeschoßiger Zubau geschaffen, im Pavillon G2 werden damit in Zusammenhang stehende räumliche Änderungen durchgeführt. In diesem Bereich werden zwei Angiographieanlagen mit den dazugehörigen Räumlichkeiten errichtet. Zusätzlich zur bereits bewilligten ersten Angiographieanlage, die gegen eine moderne Anlage ausgetauscht wird, wird die gegenständliche zweite Angiographieanlage aufgestellt. Beide sollen Teil des geplanten Interventionellen Radiologisch-Kardiologischen Kompetenzzentrums (IRKK) werden. Die beiliegenden Pläne, die Baubeschreibungen und die Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheides. (einstimmig)

(03826-2008/0001-GGS; MA 40) Die Bestellung von Dr Thomas Francan, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Dr Wilhelm Brenner Institut" in 6, Gumpendorfer Straße 83/6, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03827-2008/0001-GGS; MA 40) Das Ansuchen von Univ-Prof Dr Michael Krainer um Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums mit der Bezeichnung "Institut zur Beratung und Durchführung von Genanalysen zur Feststellung einer Prädisposition oder eines Überträgerstatus für Krebserkrankungen zu medizinischen Zwecken" in 9, Pelikangasse 9-13/Top 6, wird gemäß § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 abgewiesen. (einstimmig)

(03832-2008/0001-GGS; MA 40) 1) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für den in der Vollversammlung am 10. Juni 2008 beschlossenen Rechnungsabschluss der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2007 erteilt.
2) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für den in der erweiterten Vollversammlung am 10. Juni 2008 beschlossenen Jahresvoranschlag des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2007 erteilt.
Rechtsgrundlage: § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998.
Die Rechnungsabschlüsse für das Jahr 2007 der Ärztekammer für Wien sowie des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien bilden einen Bestandteil dieses Bescheides. Eine Begründung entfällt gemäß § 58 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991. (einstimmig mit Ausnahme der Position Rechnungsabschlüsse für das Jahr 2007)

(03836-2008/0001-GGS; MA 40) Der Wiener Dialysezentrum GmbH wird gemäß § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium zur Behandlung niereninsuffizienter Patientinnen und Patienten – Dialysezentrum) in 22, Langobardenstraße 122, erteilt. Die beiliegenden Pläne und Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides. (einstimmig)

(03841-2008/0001-GGS; MA 40) Der Kindermedizinisches Zentrum Augarten GmbH wird gemäß § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Kinderheilkunde) in 2, Obere Augartenstraße 58, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. Der beiliegende Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibungen ist Bestandteil des Bescheides. (einstimmig)

(03839-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß Art 102 (4) B-VG wird zur Kundmachung des "Bundesgesetzes, mit dem das Suchtmittelgesetz – SMG und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert werden (SMG-Novelle 2008)" die Zustimmung erteilt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker

(03516-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Dezember 2005, Zl MA 46-ALLG-38702/2005, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(03628-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, Zl MA 46-DEF/8038/2004, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(VO - 03266-2007/0001; MA 22) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 13. Wiener Gemeindebezirkes zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten) samt Vorblatt, Erläuternden Bemerkungen und Plan wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03295-2008/0001-GGU; MA 22) Wiener NO2-Programm gemäß Immissionsschutzgesetz–Luft: Der integrierte Umweltbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

(03493-2008/0001-GGU; MA 22) Auf Grund des § 10 Abs 2 des Wiener Umweltschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 25/1993 idF LGBl für Wien Nr 15/2001 wird beschlossen:
Folgende Personen werden zu Mitgliedern bzw Ersatzmitgliedern des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt:
Mitglieder:
Univ-Prof Dr Paul Brunner, Technische Universität Wien, Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft;
Univ-Prof Dipl-Ing Dr Gerhard Glatzel, ÖAW, UNI-BOKU, Institut für Waldökologie der Universität für Bodenkultur;
Univ-Prof Dr Hermann Hofbauer, Technische Universität Wien, Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Techn Biowissenschaften;
Univ-Prof Dr Manfred Neuberger, Medizinische Universität Wien, Institut für Umwelthygiene;
Univ-Prof Dr Marianne Popp, Universität Wien, Department für Chemische Ökologie und Ökosystemforschung;
Univ-Prof Dr Hans Puxbaum, Technische Universität Wien, Institut für Chemische Technologien und Analytik
Ersatzmitglieder:
Univ-Prof Dr Roland Blab, Technische Universität Wien, Institut für Straßenbau und Straßenerhaltung;
Univ-Prof Dr Günther Brauner, Technische Universität Wien, Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft;
Univ-Prof Dr Mathias Jungwirth, BOKU-Wien, Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement;
Univ-Prof Dr Hanno Richter, BOKU-Wien, Department für Integrative Biologie und Biodiversitätsforschung;
Univ-Prof Dr Christian Vutuc, Medizinische Universität Wien, Abteilung für Epidemiologie, Zentrum für Public Health;
Univ-Prof Dr Hans Winkler, OEAW, Konrad-Lorenz-Institut für Vergleichende Verhaltensforschung (einstimmig)

(VO - 03557-2007/0001; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Managementplan für das Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten (Managementplan Lainzer Tiergarten) samt Vorblatt, Erläuternden Bemerkungen und Plan wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03240-2008/0001-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, idgF, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2007 wird zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

(LG - 00676-2008/0001; MD-VD) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 38/2008, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(03744-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend ÖBB Immobilienmanagement Gesellschaft mbH; Städtebauvorhaben "Hauptbahnhof Wien" wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(03747-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Stadt Wien – MA 28; Straßenbauvorhaben; "Erschließungsstraßen auf dem Entwicklungsgebiet des Hauptbahnhofes Wien" wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

(02257-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 764 922,01 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 923 813 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 830 592,76 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03235-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 709 789,55 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 753 477,58 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03236-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 554 047,21 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 328 992,60 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 395 683,92 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge bzw der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss im Ausmaß von insgesamt 719 890,80 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 2 160 466,50 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03340-2008/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 18 260 342,70 EUR) an die umseitig angeführten Bauträger oder an die von ihnen namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

(03502-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 124 733,90 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 270 109 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 191 197,01 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03503-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 359 426 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 621 489 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03504-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 754 000 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 011 240 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse sowie laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 41 520,88 EUR) und die Übernahme von Landesbürgschaften im Ausmaß von maximal 73 000 EUR für Kapitalmarktdarlehen bewilligt. (einstimmig)

(03505-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 959 783,40 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 085 509,10 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 201 285,28 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von insgesamt 316 015 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03506-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 1 826 576,40 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03348-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Reinhard Meyer, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Rautenkranzgasse 34, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03359-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend WKO Immobilienmanagement GmbH, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 4, Wiedner Hauptstraße 63, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03468-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Entwurf eines Berichtes der Wiener Landesregierung über die Planungsergebnisse des Regelzonenführers gemäß § 42b Abs 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 wird genehmigt. (einstimmig)

(03470-2008/0001-GWS; MA 64) Dem vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) wird gemäß § 21a Abs 4 des Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl für Wien Nr 30/1996 idF LGBl für Wien Nr 24/2008, zugestimmt. (einstimmig)

(03591-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ing Hans Drascher GmbH, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 3, Franzosengraben 11, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03592-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Österreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft in 1, Strauchgasse 3, Notstromaggregat, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03615-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend WWFF Business und Servicecenter GmbH, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Giefinggasse 6, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03692-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dipl-Ing (FH) Gisela Bosch, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 23, Bendagasse 4, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03702-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(03662-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Betrag von 1 377 656 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03663-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 770 480 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(03745-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Aloisia Weiss, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 17, Werfelstraße 5, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03746-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ottokar Klug, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Berlagasse 30-32, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03793-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Neuland gemeinnützige Wohnbau-GmbH in 2, Engerthstraße 143-147, Notstromaggregat, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03828-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Viertel Zwei Entwicklung GmbH & Co Hoch Zwei KG in 2, Trabrennstraße 6, Notstromaggregate, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

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