Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 23. November 2010

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Mag Renate Brauner und Dr Michael LUDWIG, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Christian Oxonitsch, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Johann Herzog, Ing Isabella Leeb, Dr Monika Vana und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Erich Hechtner.

Entschuldigt: Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(VO - 03976-2010/0001; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2011 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03977-2010/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2011 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(04069-2010/0001-GIF; MA 1) Mag Dr Markus Raab wird für die Funktionsperiode 1. Dezember 2010 bis 30. November 2015 gemäß § 8e des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zum Stellvertreter der auf Vorschlag des Zentralausschusses der Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinde Wien bestellten rechtskundigen Beisitzerin des Disziplinarsenates bestellt. (einstimmig)

(04035-2010/0001-GIF; MA 62) Die im Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 25. Oktober 2010, Zl 600 987/0007-V/6/2010, angeführte Nominierung von Helena Koth als Mitglied des Volksgruppenbeirates für die ungarische Volksgruppe wird im Sinne von § 4 Abs 1 des Volksgruppengesetzes zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(04157-2010/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung des § 2 Abs 1 lit a des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes, LGBl für Wien Nr 51/1993 idF LGBl für Wien Nr 25/2010, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(04185-2010/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß Art 102 (4) B-VG wird die Zustimmung zur Kundmachung des Bundesgesetzes, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird, erteilt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(04065-2010/0001-GFW; MA 5) In Abänderung und Ergänzung des Landesregierungsbeschlusses vom 15. Juni 2010, PrZ 02509-2010/0001-GFW, der sich auf die Schäden vom 13. Mai 2010 bezieht, sollen Zuschüsse zur Beseitigung in Wien erlittener Schäden auf Grund des Hochwassers in Höhe von bis zu 50 % des Schadensausmaßes (Ausgangsbasis bilden die von der Schadenskommission erhobenen Grundlagen) an die Betroffenen (physische und eingeschränkt auch juristische Personen) gewährt werden, wobei jene Schäden umfasst sind, die betreffend den 13. Mai 2010 bis spätestens 31. Oktober 2010 eingereicht wurden und betreffend den 13. August 2010 bis spätestens 30. November 2010 eingereicht werden. Versicherungs- und sonstige Entschädigungsleistungen werden von der Bemessungsgrundlage nicht in Abzug gebracht, allerdings darf eine Kumulierung aller Entschädigungsleistungen nicht zu einer mehr als 100 %igen Abdeckung der erlittenen Schäden führen (diesfalls ist der Landesbeitrag entsprechend zu kürzen). Entgangene Gewinne und Umsatzrückgänge sind nicht Gegenstand dieser Entschädigungsaktion.
Für Geschädigte aus dem Monat Mai 2010 stehen Mittel in Höhe von maximal 400 000 EUR zur Verfügung und für Geschädigte aus dem Monat August 2010 stehen Mittel in Höhe von 500 000 EUR zur Verfügung, wobei zusätzlich allfällige Restmittel des Monats Mai auch für die Geschädigten aus dem Monat August herangezogen werden können.
Von dieser Entschädigungsaktion ausgeschlossen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (ua Stiftungen, Anstalten, Fonds) sowie jene Unternehmen, an denen eine Gebietskörperschaft bzw eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts am Stamm-, Eigen- oder Grundkapital oder in einer anderen Form finanziell beteiligt ist. Einer solchen Beteiligung sind alle übrigen Arten der Beherrschung durch wirtschaftliche bzw organisatorische Maßnahmen gleichgesetzt. Der Ausschluss erstreckt sich auch auf Unternehmen jeder weiteren Stufe, sobald die oben genannten Voraussetzungen in einer Stufe erfüllt sind. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Christian Oxonitsch

(VO - 03631-2010/0001; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Pflegeelterngeldverordnung – WrPegVO geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(03651-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-6305/2010 betreffend Krankenabteilung des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Wien, 8, Wickenburggasse 18-22, Änderung der Bezeichnung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03899-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-10867/2007 betreffend Diagnosezentrum Favoriten, 10, Columbusgasse 64; Änderung der Krankenanstalt, Bedarfsprüfung, Abweisung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(04050-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-2908/2010 betreffend Physimed, Institut für physikalische Medizin GmbH, 22, Steigenteschgasse 16; Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(04152-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-5524/2010 betreffend St Anna Kinderspital Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde, 9, Kinderspitalgasse 6; Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(VO - 01158-2010/0001; MD-VD) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr AM-VO Land- und Forstwirtschaft geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmStv Dr Michael LUDWIG

(03845-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Walter Aulehla und Maria Aulehla, 22, Obstgartenweg 20, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03846-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Walter Haid, 1, Werdertorgasse 4, Netzersatzanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03872-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Paul Niederkofler, 4, Möllwaldplatz 3, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03873-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ing Hans-Peter Weissenböck, 22, Franz-Eduard-Matras-Gasse 12, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03903-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Roman Manker, 22, Biljan–Bilger-Gasse 14, Parzelle 46, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03905-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Gerhard Buresch, 22, Angoraweg 6, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03960-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Thomas Wessely, 22, Waldviertlerweg 6A, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03979-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Siegfried Jerlich, 11, KLG Simmeringer Haide Gruppe 3 Parzelle 282/283, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03980-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag Helga Schwaiger, 17, Eselstiege 8, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03996-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Richard Retzler, 10, Popovweg 1, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03997-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Peter Golzar, 7, Lerchenfelder Straße 131-133, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04039-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG, 4, Operngasse 13-15, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04040-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Pfarre zum hl Franz von Sales, 10, Holeyplatz 1, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04041-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Benennung gemäß § 46b Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04048-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Johann Elsigan, 22, Am Heidjöchl 15, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04049-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Friedrich Hübsch, 3, Boerhaavegasse 3, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04043-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 50 018 899,26 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 10 421 220,60 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 11 991 419,42 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04044-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 24 816 796,90 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 5 908 736,53 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung insgesamt 939 400,40 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von insgesamt 2 633 269 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 2 662 130,70 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04045-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 828 249,67 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 1 449 268 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04051-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 11 588 500 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Gesamtausmaß von 3 899 092,45 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04052-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 182 200 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 127 540 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04053-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 692 600 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 296 325,64 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(04062-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 10 957 652 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 2 476 268 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04070-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 2 170 611 EUR sowie der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss im Ausmaß von 148 226,84 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04061-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Erich Jirele, 11, Gadnergasse 63, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04063-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ulrike Kasperak, 14, Antonie-Platzer-Gasse 25, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04064-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend ÖBB Infrastruktur AG, 10, Favoritenstraße 49-53, Netzersatzanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04096-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend VAMED AG, 23, Sterngasse 5, Netzersatzanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04097-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Helmut Baumgärtner, 23, Arabellagasse 9, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04098-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Helga Jeschko und Hermann Jeschko, 2, Stuwerstraße 6, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

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