Landesregierung

19. Wahlperiode

Sitzung vom 9. Dezember 2014

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer: LhptmStin Mag Renate Brauner, LhptmStin Mag Maria Vassilakou, Amtsf StRin Sandra Frauenberger, Amtsf StR Dr Michael LUDWIG, Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf StR Christian Oxonitsch, Amtsf StRin Mag Ulli Sima und Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, StR Mag Manfred Juraczka, StR David Lasar, StRin Veronika Matiasek und StR DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Erich Hechtner.

Schriftführer: AR Harald Korn.

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

 

(LG - 02347-2014/0001; GIF) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Wiener Dienstleistungsgesetz – W-DLG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

(VO - 03425-2014/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission nach dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission) geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 03684-2014/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2015 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

 

(03347-2014/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des Berufsausbildungsgesetzes - BAG 2014/2015, wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 6 700 000 EUR geleistet wird. Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds an der space lab – Produktionsschule Wien 2015 im Rahmen der Wiener Ausbildungsgarantie, wofür ein Beitrag in Höhe von 1 950 000 EUR geleistet wird. Für ergänzende Maßnahmen im Sinne der Wiener Ausbildungsgarantie bzw des Qualifikationsplan Wien 2020 zur Verringerung des Anteiles von ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss dotiert das Land Wien den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds mit 1 150 000 EUR, das ergibt somit insgesamt eine Dotierung des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds in Höhe von 9 800 000 EUR. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel durch das Land Wien erfolgt zweckgebunden in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds. Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung. Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt im Jahr 2014 Vorsorge getroffen. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Christian Oxonitsch

 

(VO - 03042-2014/0001; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Pflegekindergeldverordnung – WPKGVO geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(LG - 01208-2014/0001; GJS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes betreffend die Änderung des Gesetzes über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Wiener Schulgesetz - WrSchG) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

 

(VO - 02693-2014/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen im Jahr 2015 (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 02691-2014/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener  städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 02692-2014/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 02689-2014/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrages gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr KAG (Kostenbeitragsverordnung) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 02694-2014/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2015 (Pflegegebührenverordnung) wird genehmigt. (mehrstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

 

(03080-2014/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 164 416 019 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 21 813 123,32 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 39 467 473,70 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 23 501 747,51 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 6 172 977,15 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03443-2014/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 151 835 769 EUR bewilligt. (einstimmig)

(LG - 02325-2014/0001; GWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz (W-KKG) und die Bauordnung für Wien geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(03363-2014/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 712 419 EUR genehmigt. (einstimmig)

 

 

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