Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 19. September 2017

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S., Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG, Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Mag. Gernot Blümel, MBA, StR Anton Mahdalik, StR DDr. Eduard Schock und StRin Ursula Schweiger-Stenzel sowie LADior Dr. Erich Hechtner.

Schriftführer: OAR Harald Korn.

 

Beschluss im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:

(02673-2017/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Bescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wien 3420 Aspern Development AG, Städtebauvorhaben "aspern Seestadt Nord" sowie Stadt Wien - MA 28, Straßenbauvorhaben "aspern Seestadt Nord", wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(02645-2017/0001-MDLTG; MDR) Der beiliegende Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 wird genehmigt. (mehrstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner

 

(02961-2017/0001-GFW; MA 5) Die Beteiligung des Landes Wien am AplusB-Scale-up-Projekt der INITS Universitäre Gründerservice Wien GmbH mit einem Kofinanzierungsanteil von max. 1 714 286 EUR für den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2022 wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass der Bund seinen Anteil in Höhe von 3 200 000 EUR an den Gesamtkosten für den gleichen Zeitraum trägt; anderenfalls eine entsprechende Kürzung erfolgt. Mit der Abwicklung der Beteiligung Wiens am AplusB-Scale-up-Projekt der INITS Universitäre Gründerservice Wien GmbH wird die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. betraut. Die budgetäre Bedeckung für das anteilige Gelderfordernis des Landes Wien im Jahr 2017 ist auf Haushaltsstelle 1/7822/755 im Voranschlag 2017 gegeben. Für die Finanzierungserfordernisse der Folgejahre ist in den betreffenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny

 

(02671-2017/0001-GKU; MUVIE) Der Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

(02962-2017/0001-GKU; GKU) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Voraussetzungen für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung, den Umfang des Prüfungsstoffes und die Regelung des Prüfungsvorganges (Tanzlehrprüfungsverordnung 1997) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Sandra Frauenberger

 

(02011-2017/0001-GGS; MA 15) Die Kooperationsvereinbarung Amtsärzteausbildung Online-Kurs und der Side letter zur Kooperationsvereinbarung in der Fassung vom 19. Mai 2017 werden genehmigt. Weiters wird die MA 15 ermächtigt, die Kooperationsvereinbarung Amtsärzteausbildung Online-Kurs und den Side letter für das Land Wien zu unterfertigen. (mehrstimmig)

(02302-2017/0001-GGS; MA 24) Die Unterzeichnung des beiliegenden Bundes-Zielsteuerungsvertrages für die Jahre 2017 bis 2021 wird genehmigt. (mehrstimmig)

(02303-2017/0001-GGS; MA 24) 1) Die Beteiligung des Landes Wien mit einer Stammeinlage von 1 300 EUR bei einem Stammkapital von 35 100 EUR (das ist ein Anteil von ca. 3,7 %) an der nicht auf Gewinn ausgerichteten und dem Allgemeininteresse dienenden Gesundheitsplanungs-GmbH zur Erlassung von Verordnungen gemäß § 23 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/2017, einschließlich der Durchführung der dafür vorgesehenen Begutachtungsverfahren, wird genehmigt. Mittels Verordnung der Gesundheitsplanungs-GmbH sollen die von der Bundes-Zielsteuerungskommission nach § 23 Abs. 1 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und den jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommissionen nach § 23 Abs. 2 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz ausgewiesenen Teile des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) und der jeweiligen Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) für verbindlich erklärt sowie diese Verordnungen im RIS kundgemacht werden.

2) Die Bevollmächtigung von amtsführender Stadträtin für Soziales, Gesundheit und Frauen, Sandra Frauenberger, den Gesellschaftsvertrag sowie die damit verbundenen Anträge entsprechend dem in der Anlage vorgelegten Entwurf zu unterfertigen oder allenfalls eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, wird genehmigt. Allfällige Abweichungen von den vorgelegten Entwürfen sind nur in sprachlicher, grammatikalisch oder sonstiger formaltechnischer Hinsicht zulässig, soweit dadurch die Substanz nicht berührt wird.

3) Die Bevollmächtigung von amtsführender Stadträtin für Soziales, Gesundheit und Frauen, Sandra Frauenberger, das Land Wien bei der Generalversammlung der Gesundheitsplanungs-GmbH zu vertreten, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(LG - 00801-2017/0001; GGS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Soziales, Gesundheit und Frauen)

(01955-2017/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-528.388/2015 betreffend Zahn-ambulatorium Wienerberg City, Wien 10, Hertha-Firn-berg-Straße 10/2/1, Bewilligung zur Erweiterung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02627-2017/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-590.067/2017 betreffend Wilhelminenspital der Stadt Wien, Wien 16, Montleartstraße 37, Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02727-2017/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-676.712/2017 betreffend SMZ Sophienspital, Wien 7, Apollogasse 19, Genehmigung der Auflassung, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(VO - 03913-2016/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien 2017 (WMG-VO 2017) wird genehmigt. (mehrstimmig)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou

 

(02429-2017/0001-GSK; MA 20) Die vorgelegten Förderungsrichtlinien 2017 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen werden zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(02611-2017/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend JTP 3 Alpha GMBH & Co KG, Entwicklungsvorhaben "Julius-Tandler-Platz", wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02007-2017/0001-GGU; MA 45) Die MA 45 wird ermächtigt, mit dem Wiener Hafen, GmbH & Co KG den beiliegenden Förderungsvertrag über die Gewährung einer Förderung für die Errichtung des Hafentors Albern abzuschließen. Die Bedeckung erfolgt auf Haushaltsstelle 1/6391/775 und es ist von der MA 45 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (einstimmig)

(02434-2017/0001-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs. 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, i.d.g.F., vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG

 

(01838-2017/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur Veräußerung des Objektes 9020 Klagenfurt, Jesserniggstraße 14-20 durch die BWS Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Wien 5, Margaretengürtel 36-40 an eine nicht gemeinnützige Bauvereinigung wird gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. (mehrstimmig)

(LG - 00335-2016/0001; GWS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPolG 2015) und das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHKG 2015) geändert werden (Ökodesign-Novelle 2017), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(02818-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 11 708 222,80 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 400 225 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 3 767 938,35 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 1 041 630,20 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 585 262,10 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02876-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 265 300 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 119 385 EUR genehmigt. (einstimmig)

(02877-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 256 402 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02878-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten


Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 49 805 942,90 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 1 001 726,17 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02930-2017/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur Veräußerung des Objektes 8680 Mürzzuschlag, Grazer Straße 32a wird unter der Voraussetzung, dass der Verkaufspreis den Verkehrswert der Liegenschaft nicht unterschreitet, gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. (mehrstimmig)

 

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