Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 12. Dezember 2017

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S., Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG, Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Mag. Gernot Blümel, MBA, StR Anton Mahdalik, StR DDr. Eduard Schock und StRin Ursula Schweiger-Stenzel sowie LADior Dr. Erich Hechtner.

Entschuldigt: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou.

Schriftführer: OAR Harald Korn.

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(VO - 03858-2017/0001; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73 Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2018 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03860-2017/0001; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2018 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 04167-2017/0001; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2018 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03425-2017/0001; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Pflegekindergeldverordnung - WPKGVO geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner

 

(03690-2017/0001-GFW; MA 5) Die MA 5 wird ermächtigt, der Verkehrsverbund Ost-Region GmbH (VOR) die sich aus den dargestellten Zusatzbestellungen gegenüber dem Verkehrsdienstvertrag 2013 ergebenden jährlichen Mehrkosten iHv bis zu 4 571 000 EUR ab dem Fahrplanjahr 2018 sowie 9 gleich bleibende Jahresraten iHv 2 256 000 EUR für die Beschaffung von Triebfahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Für die Folgejahre ist entsprechende budgetäre Vorsorge zu treffen. (einstimmig)

(03962-2017/0001-MDLTG; MDP/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl. für Wien Nr. 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl. für Wien Nr. 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an Oberlöschmeister Martin Klebsch, Angehöriger des Wiener Landesfeuerwehrverbandes, verliehen. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Sandra Frauenberger

 

(VO - 02997-2017/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03918-2017/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-577.646/2017 betreffend Kuzbari Zentrum für ästhetische Medizin, Wien 1, Seitzergasse 2-4 und 6, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03922-2017/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-294.110/2017 betreffend St. Josef Krankenhaus, Wien 13, Auhofstraße 189, Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(04185-2017/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-848.645/2017 betreffend Wilhelminenspital der Stadt Wien, Wien 16, Montleartstraße 37, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(03652-2017/0001-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 7 Abs. 1 Wiener Landwirtschaftsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 15/2000, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer für Wien, LGBl. für Wien Nr. 44/2001, erstellte Wiener Landwirtschaftsbericht 2017 (Berichtszeitraum 2015/2016) wird dem Wiener Landtag vorgelegt. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG

 

(03657-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 38 493 085,20 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 8 562 261,43 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 9 134 304,65 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 3 300 168,30 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 3 111 175,55 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04125-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 239 880,00 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 107 946 EUR genehmigt. (einstimmig)

(04126-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 173 951,70 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04127-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 51 591 990,40 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 515 616,08 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04184-2017/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Verkauf der Stiege 2 zuzüglich zugeordneter Garage der Liegenschaft Wien 2, Marathonweg 22 wird unter der Voraussetzung, dass der Verkaufspreis den dargelegten Verkehrswert nicht unterschreitet, gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. Eine zum Verkaufszeitpunkt gegebenenfalls mittlerweile eingetretene Veränderung der Wertigkeit der Immobilie (gegenüber dem vorgelegten Verkehrswertgutachten vom November 2016) ist bei Festsetzung des Verkaufspreises zu beachten. (mehrstimmig)

 

 

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