Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 18. September 2018

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Kathrin Gaál, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Maximilian Krauss, StR DDr. Eduard Schock, StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Entschuldigt: Amtsf. StR Peter Hacker und StRin Ursula Schweiger-Stenzel

Schriftführer: OAR Harald Korn

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(LG-954837-2017; MA 35) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz) geändert werden soll, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Bildung, Integration, Jugend und Personal)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(578212-2018-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Förderanteiles im Rahmen der Vorhabensart 4.2.1 "Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse" des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014 - 2020 zu Gunsten der Firma Radatz - Feine Wiener Fleischwaren GmbH, Wien 23, Erlaaer Straße 187, für das Projekt "Ausbau der Convenience Linie sowie Verbesserung der Lebensmittelsicherheit" in der maximalen Höhe von 63.527,27 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch entsprechende Förderbeträge durch den Bund (max. 95.290,91 EUR) und die EU (max. 155.237,94 EUR) gewährt werden. (einstimmig angenommen)

(605335-2018-GFW; MA 27) Das vorgelegte gegenständliche Informationsschreiben über die Mittelbindung per 30. Juni 2018 in den vier kohäsionspolitischen EU-Förderprogrammen 2014 - 2020 mit Beteiligung Wiens wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

(686507-2018-GFW; MDP) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl. für Wien Nr. 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl. für Wien Nr. 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 40-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr "Süßenbrunn", Hauptlöschmeister Manfred Bartos, Löschmeister Helmut Kaller, Hauptfeuerwehrmann Michael Weintraud und Hauptfeuerwehrmann Gerhard Ziegler, verliehen. (einstimmig angenommen)

(726948-2018-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des Berufsausbildungsgesetzes - BAG 2018/2019, wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in der Höhe von 6 700 000 EUR geleistet wird. Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds an der "spacelab - Produktionsschule Wien 2019" im Rahmen der Wiener Ausbildungsgarantie, wofür ein Beitrag in der Höhe von 2 060 000 EUR geleistet wird. Für ergänzende Maßnahmen im Sinne der Wiener Ausbildungsgarantie bzw. des "Qualifikationsplan Wien 2030" zur Verringerung des Anteils von ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss dotiert das Land Wien den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds mit 1 040 000 EUR. Das ergibt somit insgesamt eine Dotierung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds in der Höhe von 9 800 000 EUR. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel durch das Land Wien erfolgt zweckgebunden in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung. Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt im Jahr 2018 Vorsorge getroffen. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler

 

(456113-2018-GKU; MUVIE) Der Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(386919-2018-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für Zahnheilkunde, Wien 2, Freudplatz 3, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(557245-2018-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Sozialmedizinisches Krankenhaus Floridsdorf, Wien 21, Hinaysgasse 1, Genehmigung der interimistischen ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(610051-2018-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Sonderkrankenanstalt zur medizinischen Rehabilitation psychisch Kranker, Wien 13, Riedelgasse 5, Vorabfeststellung des Bedarfes - Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(617648-2018-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Sonderkrankenanstalt für psychiatrische Rehabilitation, Wien 22, Aspern Seestadt, Vorabfeststellung des Bedarfes - Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(642251-2018-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Sportambulatorium Wien - Zentrum für Orthopädie und Sporttraumatologie (ZOS), Wien 9, Alserstraße 28/Top Nr. 3 und Top Nr. 12, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(LG-955002-2017; MA 22) Der vorgelegte Entwurf der Novelle des Wiener Umweltinformationsgesetzes (Wiener Umweltinformationsgesetz-Novelle 2018/Wr. UIG-Novelle 2018) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke)

(VO-14838-2018; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Wr. AStV Land- und Forstwirtschaft geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(LG-170384-2018; MA 58) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes betreffend die Änderung des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 15/2000, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mit Stimmenmehrheit angenommen) (An den Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke)

(605726-2018-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs. 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, i.d.g.F., vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Kathrin Gaál

 

(LG-583190-2017; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005) und das Gesetz, mit dem Bestimmungen über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf den Bereich des Bundeslandes Wien erstrecken, erlassen werden (Wiener Starkstromwegegesetz 1969), geändert werden (Wiener Elektrizitätsrechtsnovelle 2018), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

(LG-626311-2017; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHeizKG 2015) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mit Stimmenmehrheit angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

(LG-967870-2017; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz (W-KKG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

(687809-2018-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 24 692 455,80 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 231 945,50 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 2 464 230 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 2 464 230 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 997 898,75 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(707624-2018-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Verkauf eines Schulgebäudes (Gymnasium) auf der Liegenschaft EZ 4218 KatG 01006 Landstraße (Erdbergstraße 222, 1110 Wien) wird unter der Voraussetzung, dass der Verkaufspreis den dargelegten Kaufpreis (gegebenenfalls unter Berücksichtigung von stichtagsbezogenen Änderungen) nicht unterschreitet, gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig angenommen)

(726119-2018-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 149 000 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 67 050 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(726155-2018-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 306 600 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(726170-2018-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 26 201 113,80 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 10 827 762,13 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(744029-2018-GWS; MA 50) 1. Die Zustimmung gemäß § 10a Abs. 1a WGG 1979 zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH von der LINEA BETEILIGUNGS GMBH (FN 319415 d), und zwar hinsichtlich eines Geschäftsanteiles, der einer voll einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von 782 400 EUR entspricht, und von der
FR Fundus-Real Vermögensverwaltungs und Beteiligungs GmbH (FN 315312 w), und zwar hinsichtlich eines Geschäftsanteiles, der einer voll einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von 420 000 EUR entspricht, an die Keystone Holding SA (CHE-101.389.439) und in weiterer Folge von der Keystone Holding SA (CHE-101.389.439), und zwar hinsichtlich eines Geschäftsanteiles, der einer voll einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von 1 202 400 EUR entspricht, an die Christian Hosp Beteiligungs GmbH wird nicht erteilt.

2. Die WBV GFW wird beauftragt, ab Rechtskraft
dieser Entscheidung binnen einer Frist von drei Monaten beim zuständigen Firmenbuch eine Veränderung im Stande der Gesellschafter dahingehend herbeizuführen, dass die im Firmenbuch eingetragenen Gesellschafter der Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH mit Stand vor dem 31. Dezember 2008 wiederum ausgewiesen werden. (einstimmig in abgeänderter Form angenommen)

 

 

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