Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 19. Februar 2019

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Kathrin Gaál, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Maximilian Krauss, StRin Ursula Schweiger-Stenzel, StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Entschuldigt: Amtsf. StR Peter Hacker und StR DDr. Eduard Schock

Schriftführer: OAR Harald Korn

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(VO-36256-2019; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer nach dem Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungs-gesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (mit Stimmenmehrheit angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(30228-2019-GFW; MDP) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl. für Wien Nr. 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl. für Wien Nr. 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an die Angehörigen des Wr. Landesfeuerwehrverbandes - Feuerwehrjugend und Katastrophenhilfsdienst, Oberlöschmeister Lorenz Mitterbauer und Löschmeister Martin Neumaier, verliehen. (einstimmig angenommen)

(66368-2019-GFW; MDR) Gemäß Art. 14b Abs. 5 in Verbindung mit Art. 14b Abs. 4 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung der Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, mit der die Standardisierung des Kerndatenformates und die Befüllung der Metadatenfelder festgelegt werden (Kerndaten-Verordnung - Kerndaten-VO), ihre Zustimmung. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(1030158-2018-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Zentrum für seelische Gesundheit Simmering, Wien 11, Simmeringer Hauptstraße 47-49, Feststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (mit Stimmenmehrheit angenommen)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou

 

(1076346-2017-GSK; MA 65) Der vorgelegte Bericht über die Behandlung der im Jahr 2018 abgeschlossenen Petitionen wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(62453-2019-GGU; MA 58) Die von der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 6. Dezember 2018 beschlossene Änderung des als Anlage zu § 40 der Dienst- und Besoldungsordnung in Kraft stehenden Besoldungsschemas wird gemäß § 18 Abs. 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, genehmigt. (einstimmig angenommen)

(108726-2019-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Bescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wiener Kommunal-Umweltschutzprojektgesellschaft mbH, Genehmigung der bestehenden Müllverbrennungsanlage Pfaffenau für weitere Abfallarten, wird zum Beschluss erhoben. (mit Stimmenmehrheit angenommen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Kathrin Gaál

 

(42171-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 27 275 497,67 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 514 242,75 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 8 314 452,60 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 2 295 741 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 545 162,50 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

 

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