Landesregierung
20. Wahlperiode
Sitzung vom 10. Dezember 2019
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Birgit Hebein, Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Kathrin Gaál, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Maximilian Krauss, StRin Mag. Ulrike Nittmann, StRin Ursula Schweiger-Stenzel, StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM sowie LADior Dr. Erich Hechtner
Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha
Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky
(1043444-2019-GIF; MA 56) 1) Der Abschluss der in der vorgelegten Beilage ersichtlichen Vereinbarung zur Durchführung einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft im Zusammenhang mit der Bereitstellung psychosozialer Unterstützungssysteme an Wiener Schulen wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2020 entfallende Betrag in der Höhe von 1 943 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2101/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
2) Die MA 56 - Wiener Schulen wird ermächtigt, die in der vorgelegten Beilage ersichtliche Vereinbarung zur Durchführung einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft im Zusammenhang mit der Bereitstellung psychosozialer Unterstützungssysteme zu unterzeichnen. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker
(1001458-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Pflegewohnhaus Liesing, Wien 23, Haeckelstraße 1A, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1001795-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Krankenanstalt Rudolfstiftung, Wien 3, Juchgasse 25, Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(VO-773941-2019; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP)
(1015833-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Wien 13, Wolkersbergenstraße 1, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1023855-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums für Pathologie und Cytologie, Wien 9, Mariannengasse 14/2, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(VO-829791-2019; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Mindestsicherungsgesetz 2020 (WMG-VO 2020) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP)
Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Birgit Hebein
(958037-2019-GSK; MA 20) Die vorgelegten
Förderungsrichtlinien 2020 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und von
Energieeffizienzmaßnahmen und
-programmen werden zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima
(1009778-2019-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend K. Ludwig Gesellschaft m.b.H., Erweiterungsvorhaben "Möbel Ludwig, Hermann-Gebauer-Straße 11", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)
Berichterstatterin: Amtsf. StRin Kathrin Gaál
(975234-2019-GWS; MA 50) Die von der Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, beantragte Zustimmung zur Veräußerung von Baurechtsanteilen an der Liegenschaft BREZ 6063 KatG 01651 Aspern in einem Ausmaß, welches die Begründung von Baurechtswohnungseigentum an der Tiefgarage (einschließlich aller Räume im Geschoß der Tiefgarage) samt Garagenrampe als Zubehör ermöglicht, an die CP-SGP Fachhochschulzentrum Errichtungs GmbH Co KG wird unter der Voraussetzung, dass der Verkaufspreis zumindest dem dargelegten Verkehrswert entspricht, gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig angenommen)
(975246-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 51 572 640,60 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes -WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 10 777 635,25 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 14 273 288,40 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 3 910 939 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 2 793 174,75 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)
(1025644-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 314 380 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 141 471 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)
(1025663-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 98 550 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)
(1025678-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 20 211 961,22 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 1 200 081 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)
(1039380-2019-GWS; MA 50) Die Abschreibung der einzelnen angeführten, im Rahmen der Landesbürgschaft nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geleisteten Beträge, da in allen bezeichneten Bürgschaftsfällen mit einer Gesamtaushaftung von 354 641,81 EUR die Voraussetzungen der Haushaltsordnung, insbesondere § 24 Abs. 2 HO 2016, gegeben sind, wird bewilligt. (einstimmig angenommen)
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