Landesregierung

 

20. Wahlperiode

Sitzung vom 16. Juni 2020

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Birgit Hebein, Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Kathrin Gaál, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Maximilian Krauss, StRin Mag. Ulrike Nittmann, StRin Ursula Schweiger-Stenzel, StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig teilt mit, dass mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 12. Juni 2019 in § 3a der Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung die Grundlage für den elektronischen Schriftverkehr in der Wiener Landesregierung geschaffen wurde und gibt bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der elektronischen Akteneinsicht und der elektronischen Aktensuche nunmehr vorliegen und der Echtbetrieb somit in den zukünftigen Sitzungen der Landesregierung zur Anwendung kommt.

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(435826-2020-GIF; KJA) Der Tätigkeitsbericht 2019 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)

(LG-995514-2019; MA 56) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerinnen- und Schülerheime im Lande Wien (Wiener Schulgesetz - WrSchG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP) (An den Ausschuss Bildung, Integration, Jugend und Personal)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(442705-2020-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des Berufsausbildungsgesetzes - BAG 2020/2021, wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in der Höhe von 10 000 000 EUR geleistet wird. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel durch das Land Wien erfolgt zweckgebunden in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung. Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt im Jahr 2020 Vorsorge getroffen. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(605782-2018-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für neurologische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates, sowie Rheumatologie, Wien 21, Brünner Straße 70 am Areal des KH Nord, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(421130-2020-GGS; WPPA) Der Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2019 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen)

(446999-2020-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für ästhetische Medizin, Wien 13, Dommayergasse 2, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(464971-2020-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr. Yildirim GmbH, Wien 5, Margaretengürtel 82-88, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(VO-198737-2019; MA 22) Der beiliegende Entwurf einer Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Managementplan für das Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten (Managementplan Lainzer Tiergarten) wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)

(VO-199061-2019; MA 22) Der beiliegende Entwurf einer Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 13. Wiener Gemeindebezirkes zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten) wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)

(434526-2020-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung, MIGRA Gemeinnützige Wohnungsges.m.b.H. und Meischlgasse 34-36 Projektentwicklungs GmbH, Entwicklungsvorhaben "Meischlgasse", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)

(LG-258786-2019; MA 58) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues (Wiener Weinbaugesetz) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Kathrin Gaál

 

(344743-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 55 380 280 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 083 020,75 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 11 142 997,85 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 8 041 916,80 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 510 423,50 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(443269-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 298 000 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 134 100 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(443303-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 213 525 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(443319-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 23 190 909,25 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 7 814 179,83 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(457237-2020-GWS; MA 50) Die von der Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft der Stadtwerke Graz Verkehrsbetriebe registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36/9, beantragte Zustimmung zur Sitzverlegung von Graz nach Wien wird gemäß § 10b WGG in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig angenommen)

(458471-2020-GWS; MA 50) Die von der Österreichisches Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft beantragte Zustimmung zum im Zuge einer Kapitalaufstockung erfolgenden Erwerb von weiteren Anteilen an der ÖWB Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft in der Höhe von 971 641,07 EUR wird unter der Voraussetzung, dass der Erwerb der Anteile zum Nominalwert erfolgt, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der ÖWB als auch der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der ÖSW der Kapitalerhöhung bzw. dem Erwerb der Anteile zustimmen, der geplante Hauptversammlungsbeschluss bei der ÖWB auch die notwendige Änderung der Satzung beinhaltet und die Mittel aus der Kapitalerhöhung im Sinne des WGG überwiegend für Haupt- und Nebengeschäfte gemäß § 7 Abs. 1 bis 2 WGG eingesetzt werden, gemäß § 10a Abs. 1 lit. a WGG in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig angenommen)

(LG-850017-2019; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

 

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