Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 9. Dezember 2020

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer:  Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Bernadette Arnoldner, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(LG-368278-2020; MA 63) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Wiener Dienstleistungsgesetz -
W-DLG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke)

(1091824-2020-GFW; MDR) Gemäß Art. 14b Abs. 4 und 5 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung die Zustimmung zur Kundmachung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Schwellenwerteverordnung 2018 geändert wird. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(611435-2020-GGS; MA 24) Der vorgelegte Tätigkeitsbericht des Wiener Gesundheitsfonds für das Jahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

(742792-2020-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für allgemeinmedizinische Akutleistungen und pädiatrische Leistungen, Wien 10, Kurbadstraße 14, 4. OG, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(892978-2020-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für Kinder- und Jugendheilkunde, Wien 10, Karl-Popper-Straße 6, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(908156-2020-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für Präventiv- und Vorsorgemedizin, Wien 6, Millergasse 40/5, Bewilligung zur Errichtung, Abweisung des Antrages, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(633672-2020-GWS; MA 50) Die von der "Schwarzatal" Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsanlagen GmbH beantragte Zustimmung zum Verkauf der bebauten Liegenschaft EZ 476, KG 60517 Mürzzuschlag, mit der Liegenschaftsadresse Grazer Straße 31, 8680 Mürzzuschlag an eine Person, welche keine gemeinnützige Bauvereinigung ist, zu einem zumindest dem Verkehrswert entsprechenden Verkaufspreis in der Höhe von 90 900 EUR wird gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

(992711-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 80 137 688,40 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 15 689 799 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 20 986 489,70 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 7 634 836 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(1045340-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 4 832 272 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 2 077 784,80 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(1087089-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 343 440 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 154 548 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(1087113-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 104 025 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(1087147-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 39 523 255,30 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 5 170 392,30 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(LG-868201-2019; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Bauproduktegesetz 2013 (WBPG 2013) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

 

(LG-148822-2020; MA 64) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der EU im Energie- und Klimabereich (Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020 - WERUG 2020) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

(VO-567070-2020; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Bestimmung des Wiener Biomassezuschlages - Wr. Biomassezuschlag - Verordnung 2021 (Wr. BZ-VO 2021) wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

(VO-661171-2020; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der das Entgelt für die Überprüfung von Heizungs- und Klimaanlagen festgesetzt wird (Wiener Heizungs- und Klimaanlagen-Überprüfungsentgeltverordnung 2016 - WHKÜV 2016), geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(VO-1082539-2020; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2021 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-1082587-2020; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2021 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-1082647-2020; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2021 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

 

 

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