Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 14. September 2021

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer:  Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Entschuldigt: Amtsf. StR Peter Hacker sowie StRin Mag. Bernadette Arnoldner

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha 

 

Beschlüsse im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:

(849693-2021-GGS; MDR) Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 4 B-VG sowie Art. 131 Abs. 4 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung des gegenständlichen Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021), ihre Zustimmung. (einstimmig angenommen)

(851325-2021-GGS; MDR) Der vorgelegte Entwurf für eine Replik der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof zur Gegenschrift der Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

(792027-2021-GGK; MDR) Gemäß Art. 102 Abs. 4
B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung des Bundesgesetzes,
mit dem ein neues Tierärztegesetz erlassen und das Tierärztekammergesetz geändert wird, ihre Zustimmung. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(1035187-2021-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des Berufsausbildungsgesetzes - BAG 2021/2022 sowie an der Mitfinanzierung der Unterstützungsmaßnahmen für besonders benachteiligte Jugendliche in der überbetrieblichen Lehrausbildung. Seitens des Landes Wien wird hiefür ein Beitrag in der Höhe von insgesamt 7 642 000 EUR geleistet.

Die Zurverfügungstellung der Landesmittel durch das Land Wien erfolgt zweckgebunden in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds.

Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung.

Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt im Jahr 2021 Vorsorge getroffen. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(897003-2021-GGS; MA 24) Der vorgelegte Tätigkeitsbericht des Wiener Gesundheitsfonds für das Jahr 2019 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

(VO-897314-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Mindestsicherungsgesetz 2021 (WMG-VO 2021) geändert wird, wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung ÖVP, GRÜNE und FPÖ)

(VO-1017984-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über Sonderbestimmungen zum Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 für Krisensituationen wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

(624726-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für refraktive Chirurgie, Wien 1, Seitzergasse 6/2. OG, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(991228-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium der Klinik Pirawarth Wien, Wien 21, Brünner Straße 70, Bewilligung der Änderung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(999938-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend therapy2people GmbH, Wien 1, Parkring 12/1/23, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(1004759-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorien Dr. Günther Wiesinger Gesellschaft m.b.H., Wien 2, Untere Augartenstraße 40, Feststellung des Bedarfes an der Verlegung einer Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(949924-2021-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 44 068 569 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 6 769 432,25 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 18 880 285,40 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss in der Höhe von insgesamt 5 722 705,68 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von maximal 30 600 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(LG-348144-2021; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 -  WElWG 2005 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

(1022407-2021-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 336 160 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 151 272 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(1022413-2021-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 78 475 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(1022435-2021-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 16 291 329,10 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 4 487 633,58 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(873974-2021-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Österreichische Post AG, Vorhaben "Neuentwicklung Postsportviertel", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung ÖVP, GRÜNE und FPÖ)

(LG-596917-2020; MA 58) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes betreffend die Änderung des Wiener Fischereigesetzes, LGBl. für Wien Nr. 1/1948, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 27/2021, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Klima, Umwelt, Demokratie und Personal)

(867723-2021-GGK; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs. 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

(LG-366486-2021; MA 58) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes betreffend die Änderung des Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1955, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 71/2018, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ) (An den Ausschuss Klima, Umwelt, Demokratie und Personal)

(1040828-2021-GGK; MD) 1) Der gemäß § 27 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 i.d.F. LGBl. für Wien Nr. 77/2020, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen)

2) Die vorgelegte Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2020 des Verwaltungsgerichtes Wien wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

(LG-400897-2021; MA 58) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes betreffend die Änderung des Wasserversorgungsgesetzes - WVG, LGBl. für Wien Nr. 10/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 71/2018, sowie des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes - KKG, LGBl. für Wien Nr. 2/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 71/2018, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung ÖVP, GRÜNE und FPÖ) (An den Ausschuss Klima, Umwelt, Demokratie und Personal)

Der schriftlich eingebrachte Abänderungsantrag gemäß § 19 der Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung von Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky betreffend die Abänderung des Entwurfes eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser (Wasserversorgungsgesetz - WVG) sowie das Gesetz über den Betrieb und die Räumung von Kanalanlagen und über die Einhebung von Gebühren für die Benützung und Räumung von Unratsanlagen (Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz - KKG) geändert werden, wird angenommen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

 

 

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