Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 16. November 2021

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer:  Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Bernadette Arnoldner, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha 

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(1284653-2021-GFW; MDP) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl. für Wien Nr. 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl. für Wien Nr. 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige bzw. das Ehrenzeichen für 40-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an die in beiliegender Liste angeführten Mitarbeiter des Wiener Landesfeuerwehrverbandes verliehen. (einstimmig angenommen)

(1308178-2021-GFW; MA 5) 1) Die vorgelegte Zusatzvereinbarung zum Grund- und Finanzierungsvertrag für den Verkehrsverbund Ost-Region vom 28. Juni 2018, wodurch sich das Land Wien zur Umsetzung günstiger Jahresnetzkarten für den städtischen und regionalen öffentlichen Verkehr verpflichtet und dafür vom Bund ab dem 26. Oktober 2021 einen jährlichen Zuschuss in der Höhe von 21 452 917,46 EUR (valorisiert mit VPI) erhält, wird genehmigt.

2) Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 5, wird ermächtigt, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen an der vorgelegten Zusatzvereinbarung (Punkt 1) vorzunehmen. (einstimmig angenommen)

(1308241-2021-GFW; MA 5) 1) Die vorgelegte Vereinbarung zur Änderung des Grund- und Finanzierungsvertrages (GuF) für den Verkehrsverbund Ost-Region vom 28. Juni 2018, wodurch die finanziellen Beiträge des Bundes an die Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH ab dem Jahr 2021 nur mehr mit dem Verbraucherpreisindex valorisiert werden, wird genehmigt.

2) Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 5, wird ermächtigt, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen an der vorgelegten Vereinbarung (Punkt 1) vorzunehmen. (einstimmig angenommen)

(1294699-2021-GFW; MA 27) Die Teilnahme am grenzübergreifenden Kooperationsprogramm Interreg Österreich - Tschechien 2021 - 2027 im Rahmen des Zieles Europäische territoriale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung allfälliger im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die Europäische Kommission erforderlichen Adaptierungen wird beschlossen.

Die Magistratsabteilung Europäische Angelegenheiten wird für das Land Wien befugt, die zur Programmumsetzung erforderlichen Vereinbarungen mit den Programmbehörden und den österreichischen und tschechischen Programmbeteiligten zu treffen.

Die Magistratsabteilung Europäische Angelegenheiten wird ermächtigt, im Kooperationsprogramm Interreg Österreich - Tschechien 2021 - 2027 die Aufgaben der Regionalkoordination sowie einer Ausgabenkontrollstelle mit allen damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten gemäß den zu beschließenden Programmregeln sowie sonstigen EU-Rechtsvorgaben wahrzunehmen.

Die Magistratsabteilung Europäische Angelegenheiten wird ermächtigt, die vorgelegte Gemeinsame Vereinbarung zur Programmumsetzung zu unterzeichnen. (einstimmig angenommen)

(1310033-2021-GFW; MA 27) Die Teilnahme am grenzübergreifenden Kooperationsprogramm Interreg Österreich - Ungarn 2021 - 2027 im Rahmen des Zieles Europäische territoriale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung allfälliger im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die Europäische Kommission erforderlichen Adaptierungen wird beschlossen.

Die Magistratsabteilung Europäische Angelegenheiten wird für das Land Wien befugt, die zur Programmumsetzung erforderlichen Vereinbarungen mit den Programmbehörden und den österreichischen und ungarischen Programmbeteiligten zu treffen.

Die Magistratsabteilung Europäische Angelegenheiten wird ermächtigt, im Kooperationsprogramm Interreg Österreich - Ungarn 2021 - 2027 die Aufgaben der Regionalkoordination sowie einer Ausgabenkontrollstelle mit allen damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten gemäß den zu beschließenden Programmregeln sowie sonstigen EU-Rechtsvorgaben wahrzunehmen.

Die Magistratsabteilung Europäische Angelegenheiten wird ermächtigt, die vorgelegte Gemeinsame Vereinbarung zur Programmumsetzung zu unterzeichnen. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA

 

(1234852-2021-GBI; MA 56) 1) Der in der Beilage ersichtliche Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan für die Jahre 2021 - 2024 wird genehmigt.

2) Die MA 56 - Schulen wird ermächtigt, den in der Beilage ersichtlichen Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan für die Jahre 2021 - 2024 zu unterzeichnen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

(VO-1241718-2021; MDR) Der beiliegende Entwurf der Verordnung über die Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der einige Geschäfte dem Amt der Wiener Landesregierung überlassen werden, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

(VO-1111666-2021; MA 11) Der beiliegende Entwurf der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Pflegekindergeldverordnung - WPKGVO geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(1268225-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Wiener Gesundheitsverbund Klinik Hietzing, Wien 13, Wolkersbergenstraße 1, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(1290531-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Amethyst Radiotherapy Austria GmbH, Wien 9, Pelikangasse 15, Abweisung des Antrages, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(VO-716708-2021; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Bestimmung des Wiener Biomassezuschlages - Wr. Biomassezuschlag - Verordnung 2021 (Wr. BZ-VO 2021) aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(VO-1286558-2021; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2022 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-1297694-2021; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2022 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-1297744-2021; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2022 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(1302833-2021-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Bescheides betreffend Stadt Wien - MA 28, Änderung der Straßenbauvorhaben "Stadtstraße Aspern" und "Anschlussstelle Seestadt Ost", Änderung nach § 18b UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, Ablehnung GRÜNE)

(VO-1080975-2021; MA 62) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Feststellung der Mindestanzahl gemäß § 131b Abs. 1 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

 

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