Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 14. Dezember 2021

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer:  Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha 

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig teilt mit, dass Mag. Bernadette Arnoldner mit Ablauf vom 6. Dezember 2021 ihre Funktion als Mitglied der Wiener Landesregierung zurückgelegt hat.

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(1422099-2021-GFW; MA 5) Der Beitritt des Landes Wien, vertreten durch die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen beim Amt der Wiener Landesregierung, zum Verein Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern als förderndes Mitglied ab 1.  Jänner 2022 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von derzeit 2 000 EUR sowie einer einmaligen Beitrittsgebühr von 300 EUR wird genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA

 

(LG-1182998-2021; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Kindergartenverordnung - WKGVO geändert wird, wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(1378371-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Rehaklinik Wien Baumgarten, Wien 14, Reizenpfenninggasse 1, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Änderung der Krankenanstalt, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(1449302-2021-GGS; MA 24) Die Änderung der Geschäftsordnung des Landessanitätsrates für Wien durch Ergänzung der Absätze 6 und 7 in § 6 und damit die Ermöglichung von Umlaufverfahren und elektronischer Unterlagenübermittlung wird zur Kenntnis genommen:

(6) Sämtliche zur Beschlussfassung notwendigen Dokumente werden den Mitgliedern des Landessanitätsrates mittels elektronischer Zustellung (Dokumentenplattform) zur Verfügung gestellt.

(7) Mit Ausnahme der Aufgaben in § 1 Abs. 2 Wiener Landessanitätsratsgesetz - WLSRG kann unter Bedachtnahme auf eine Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung nach Festlegung durch die Geschäftsstelle des Landessanitätsrates die Beschlussfassung im Umlaufwege (schriftlicher Umlaufbeschluss) erfolgen. Die Stimmabgabe erfolgt durch die ordentlichen Mitglieder auf elektronischem oder schriftlichem Wege. Es gelten die Kriterien gemäß § 9 Abs. 1 und 2 WLSRG für die am Umlaufverfahren teilnehmenden ordentlichen Mitglieder sinngemäß. Der Beschluss ist allen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern schriftlich zur Kenntnis zu bringen und in das Protokoll der nächstfolgenden ordentlichen Sitzung aufzunehmen. (einstimmig angenommen)

(VO-736083-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Sondergebührenverordnung) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

(1397999-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für Immundiagnostik, Allergiediagnostik, COVID-19-Tests & Impfung sowie Hormondiagnostik, Wien 2, Praterstraße 36/Nestroyplatz 2, Antrag auf Vorabfeststellung des Bedarfes, Zurückweisung nach § 13 Abs. 3 AVG, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(1398002-2021-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für Psychotherapie, Coaching, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Wien 2, Czer-ningasse 1/Nestroyplatz 1, Antrag auf Vorabfeststellung des Bedarfes, Zurückweisung nach § 13 Abs. 3 AVG, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(VO-1442268-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über Sonderbestimmungen zum Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 für Krisensituationen wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-736004-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Pflegegebührenverordnung) wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-736133-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Universitätsklinikum AKH Wien wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-736201-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung - Sonderleistungen) wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-736281-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrages gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG (Kostenbeitragsverordnung) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

(VO-1144914-2021; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Mindestsicherungsgesetz für das Jahr 2022 (WMG- VO 2022) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(1226249-2021-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 197 113 486,60 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 12 129 633,50 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 31 440 485 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 42 130 937,76 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 588 644,75 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(1416526-2021-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 525 140 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 236 313 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(1416591-2021-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 16 571 739,80 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 8 899 055,98 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

 

 

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular