Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 17. Mai 2022

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer:  Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior-Stv. Mag. Wolfgang Müller, MBA

Entschuldigt: LADior Dr. Erich Hechtner

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha 

 

Berichterstatter: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA

 

(LG-515935-2022; MA 56) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerinnen- und Schülerheime im Lande Wien (Wiener Schulgesetz - WrSchG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Integration und Transparenz)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(303686-2022-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Univ.‑Prof. Dr. Thomas Bernhart, Wien 22, Gunertweg 2/2, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(LG-990953-2021; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005 und das Wiener Starkstromwegegesetz 1969 geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

(LG-1462164-2021; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020 - WERUG 2020 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

(LG-883678-2021; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Bauproduktegesetz 2013 (WBPG 2013) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

(LG-1395188-2021; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHeizKG 2015) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(740775-2022-GGI; MA 28) Der Abschluss der als Entwurf vorgelegten Vereinbarung für die Übertragung von einer einen Bestandteil der ehemaligen Bundesstraße B 229 darstellenden Liegenschaft des Öffentlichen Gutes des Landes Wien an die Stadt Wien und Übernahme durch diese in ihr Öffentliches Gut sowie deren grundbücherliche Durchführung werden genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-1265253-2021; MA 65) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Umgebungslärmschutzverordnung geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(1015470-2022-GGK; MA 58) Der vorgelegte Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeiten und Wahrnehmungen im Jahr 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

(926433-2022-GGK; MA 58) Das Land Wien verpflichtet sich, gemäß den Bestimmungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 92/2018, in der geltenden Fassung, zur Verbilligung der Versicherungsprämien für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren im Bundesland Wien und unter Berücksichtigung des aus der Abrechnung des Jahres 2021 vorhandenen Guthabens, für das Jahr 2022 einen Landesbeitrag in der Höhe von 407 608,73 EUR mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Prämienaufkommens 2022 beiträgt. Die Bedeckung dieses Betrages ist auf Haushaltsstelle 1/7491/756 gegeben. (einstimmig angenommen)

 

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