Landesregierung
21. Wahlperiode
Sitzung vom 11. Oktober 2022
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA
Schriftführer: OAR Gerald Amon
Beschluss im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:
(1932957-2022-GGS; MA 40) Der vorgelegte Entwurf einer Förderrichtlinie für die Energieunterstützung Plus wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA
(2028917-2022-GBI; MA 56) 1) Der Abschluss der in der vorgelegten Beilage ersichtlichen Vereinbarung zur Durchführung einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft im Zusammenhang mit der Bereitstellung psychosozialer Unterstützungssysteme an Wiener Schulen wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 2 400 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2101/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 - Schulen im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
2) Die MA 56 - Schulen wird ermächtigt, die in der vorgelegten Beilage ersichtliche Vereinbarung zur Durchführung einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft im Zusammenhang mit der Bereitstellung psychosozialer Unterstützungssysteme zu unterzeichnen. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker
(1847786-2022-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Haus der Barmherzigkeit - Seeböckgasse, Wien 16, Seeböckgasse 30A, 1) Vorabfeststellung des Bedarfes, 2) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(LG-486309-2022; MA 40) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 und das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2017 geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Soziales, Gesundheit und Sport)
Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál
(1819699-2022-GWS; MA 50) Die von der Familienwohnbau gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. beantragte Zustimmung zum Verkauf des geförderten Wohnhauses in Wien 10, Emilie-Flöge-Weg 4 zu einem Fixpreis gemäß § 15a WGG in der Höhe von 6 400 302,19 EUR brutto an die Bikes and Rails Gesellschaft für solidarische Hausprojekte GmbH wird gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG erteilt. (einstimmig angenommen)
(1827413-2022-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur im Zuge der geplanten Restrukturierung erfolgenden Abtretung eines Geschäftsanteiles von 2,18 Prozent an der WWG Beteiligungen GmbH von der ELVP Beteiligungen GmbH an die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige und dem Erwerb sämtlicher Anteile der ELVP Beteiligungen GmbH an der WWG Beteiligungen GmbH in der Höhe von 84,89 Prozent durch die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige wird hinsichtlich der EGW Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH unter der Auflage, dass bei der gemeinnützigen Bauvereinigung die Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes gemäß § 9 WGG gegeben ist, eine Erklärung des Erwerbers vorliegt, dass zur Abtretung und zum Anteilserwerb keine Nebenabreden oder Nebengeschäfte getätigt wurden und auf Basis der geplanten Änderung in der Gesellschafterstruktur der WWG keinerlei Änderungen bzw. Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 1 WGG gegeben sein werden, gemäß § 10a Abs. 1a WGG in der geltenden Fassung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1827503-2022-GWS; MA 50) 1) Die beantragte Zustimmung zur
im Zuge der geplanten Restrukturierung erfolgenden Abtretung eines
Geschäftsanteiles von 2,18 Prozent an der WWG Beteiligungen GmbH von der
ELVP Beteiligungen GmbH an die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische
Wechselseitige und dem Erwerb sämtlicher Anteile der ELVP Beteiligungen GmbH an
der WWG Beteiligungen GmbH in der Höhe von 84,89 Prozent durch die Social
& Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige wird hinsichtlich der Schwarzatal
Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsanlagen GmbH unter der Auflage, dass bei
der gemeinnützigen Bauvereinigung die Unabhängigkeit von Angehörigen des
Baugewerbes gemäß § 9 WGG gegeben ist, eine Erklärung des Erwerbers vorliegt,
dass zur Abtretung und zum Anteilserwerb keine Nebenabreden oder Nebengeschäfte
getätigt wurden und auf Basis der geplanten Änderung in der
Gesellschafterstruktur der WWG keinerlei Änderungen bzw. Einschränkungen in der
Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 1 WGG gegeben sein
werden, gemäß § 10a
Abs. 1a WGG in der geltenden Fassung erteilt.
2) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb eines von der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group gehaltenen Anteiles in der Höhe von 0,13 Prozent an der Schwarzatal Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsanlagen GmbH durch die WWG Beteiligungen GmbH wird unter der Auflage, dass die Zustimmung des Aufsichtsrates der Schwarzatal Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsanlagen GmbH gemäß § 6 Abs. 3 WGG zur beabsichtigten Anteilsübertragung vorliegt, bei der gemeinnützigen Bauvereinigung die Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes gemäß § 9 WGG gegeben ist, eine Erklärung des Erwerbers vorliegt, dass zur Abtretung und zum Anteilserwerb keine Nebenabreden oder Nebengeschäfte getätigt wurden und auf Basis der geplanten Änderung in der Gesellschafterstruktur der WWG Beteiligungen GmbH und der Schwarzatal Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsanlagen GmbH keinerlei Änderungen bzw. Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 1 WGG gegeben sein werden, gemäß § 10a Abs. 1 lit. a WGG in der geltenden Fassung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1827516-2022-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur im
Zuge der geplanten Restrukturierung erfolgenden Abtretung eines
Geschäftsanteiles von 2,18 Prozent an der WWG Beteiligungen GmbH von der
ELVP Beteiligungen GmbH an die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische
Wechselseitige und dem Erwerb sämtlicher Anteile der ELVP Beteiligungen GmbH an
der WWG Beteiligungen GmbH in der Höhe von 84,89 Prozent durch die Social
& Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige wird hinsichtlich der
SOZIALBAU gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft unter der Auflage, dass bei
der gemeinnützigen Bauvereinigung die Unabhängigkeit von Angehörigen des
Baugewerbes gemäß § 9 WGG gegeben ist, eine Erklärung des Erwerbers
vorliegt, dass zur Abtretung und zum Anteilserwerb keine Nebenabreden
oder Nebengeschäfte getätigt wurden und auf Basis der geplanten Änderung in der
Gesellschafterstruktur der WWG keinerlei Änderungen bzw. Einschränkungen in der
Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 1 WGG
gegeben sein werden, gemäß § 10a Abs. 1a WGG in der geltenden
Fassung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1827529-2022-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur im Zuge der geplanten Restrukturierung erfolgenden Abtretung eines Geschäftsanteiles von 2,18 Prozent an der WWG Beteiligungen GmbH von der ELVP Beteiligungen GmbH an die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige und dem Erwerb sämtlicher Anteile der ELVP Beteiligungen GmbH an der WWG Beteiligungen GmbH in der Höhe von 84,89 Prozent durch die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige wird hinsichtlich der Urbanbau Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und StadterneuerungsgmbH unter der Auflage, dass bei der gemeinnützigen Bauvereinigung die Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes gemäß § 9 WGG gegeben ist, eine Erklärung des Erwerbers vorliegt, dass zur Abtretung und zum Anteilserwerb keine Nebenabreden oder Nebengeschäfte getätigt wurden und auf Basis der geplanten Änderung in der Gesellschafterstruktur der WWG keinerlei Änderungen bzw. Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 1 WGG gegeben sein werden, gemäß § 10a Abs. 1a WGG in der geltenden Fassung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1827551-2022-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur im Zuge der geplanten Restrukturierung erfolgenden Abtretung eines Geschäftsanteiles von 2,18 Prozent an der WWG Beteiligungen GmbH von der ELVP Beteiligungen GmbH an die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige und dem Erwerb sämtlicher Anteile der ELVP Beteiligungen GmbH an der WWG Beteiligungen GmbH in der Höhe von 84,89 Prozent durch die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige wird hinsichtlich der Neuland gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaft m.b.H. unter der Auflage, dass bei der gemeinnützigen Bauvereinigung die Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes gemäß § 9 WGG gegeben ist, eine Erklärung des Erwerbers vorliegt, dass zur Abtretung und zum Anteilserwerb keine Nebenabreden oder Nebengeschäfte getätigt wurden und auf Basis der geplanten Änderung in der Gesellschafterstruktur der WWG keinerlei Änderungen bzw. Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 1 WGG gegeben sein werden, gemäß § 10a Abs. 1a WGG in der geltenden Fassung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1827565-2022-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur im Zuge der geplanten Restrukturierung erfolgenden Abtretung eines Geschäftsanteiles von 2,18 Prozent an der WWG Beteiligungen GmbH von der ELVP Beteiligungen GmbH an die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige und dem Erwerb sämtlicher Anteile der ELVP Beteiligungen GmbH an der WWG Beteiligungen GmbH in der Höhe von 84,89 Prozent durch die Social & Culture GmbH - Wiener Städtische Wechselseitige wird hinsichtlich der Eisenhof Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. unter der Auflage, dass bei der gemeinnützigen Bauvereinigung die Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes gemäß § 9 WGG gegeben ist, eine Erklärung des Erwerbers vorliegt, dass zur Abtretung und zum Anteilserwerb keine Nebenabreden oder Nebengeschäfte getätigt wurden und auf Basis der geplanten Änderung in der Gesellschafterstruktur der WWG keinerlei Änderungen bzw. Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 1 WGG gegeben sein werden, gemäß § 10a Abs. 1a WGG in der geltenden Fassung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
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