Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 8. November 2022

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA

Entschuldigt: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha 

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig teilt mit, dass mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 12. Juni 2019 in § 3a der Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung die Grundlage für den elektronischen Schriftverkehr in der Wiener Landesregierung geschaffen wurde und gibt bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb betreffend die elektronische Einbringung von Anträgen in die Wiener Landesregierung durch ihre Mitglieder, insbesondere von Regierungsvorlagen sowie von Gegen-, Abänderungs- und  Zusatzanträgen zu Dienststücken der Wiener Landesregierung, nunmehr vorliegen und der Echtbetrieb somit in diesem Umfang für die zukünftigen Sitzungen der Wiener Landesregierung zur Anwendung kommt.

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(VO-1985111-2022; MA 63) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020 festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

 

Berichterstatter: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA

 

(LG-1790643-2022; MA 11) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz - WKGG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, Ablehnung GRÜNE) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Integration und Transparenz)

(LG-1791707-2022; MA 11) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tagesbetreuungsgesetz - WTBG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, Ablehnung GRÜNE) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Integration und Transparenz)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(1300850-2022-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für Pränataldiagnostik, Wien 6, Linke Wienzeile 56, Feststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(VO-1793641-2022; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der das Entgelt für die Überprüfung von Heizungs- und Klimaanlagen festgesetzt wird (Wiener Heizungs- und Klimaanlagen-Überprüfungsentgeltverordnung 2021 - WHKÜV 2021), geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

(VO-1834872-2022; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(2017409-2022-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend 1) "Wiener Heim" Wohnbaugesellschaft m.b.H., 2) Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 3) Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft SIEDLUNGSUNION registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Vorhaben "Projekt Süßenbrunner Straße Nord", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE und FPÖ)

(VO-2154540-2022; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2023 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-2186096-2022; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2023 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-2186970-2022; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2023 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(2012865-2022-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend Bondi Consult GmbH, Vorhaben "Siemensstraße 87, 88, 89", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, Ablehnung GRÜNE)

(2178400-2022-GGK; MA 54) Die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen für das Verwaltungsgericht Wien mit Gesamtkosten in der Höhe von 469 198,80 EUR inklusive Umsatzsteuer wird an die ÖWD Österreichischer Wachdienst security GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 14C, auf Grund des Angebotes vom 25. August 2022 genehmigt. (einstimmig angenommen)

(2083053-2022-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Bescheides betreffend ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 13, Attraktivierung der Verbindungsbahn Wien Hütteldorf - Wien Meidling, teilkonzentriertes Verfahren gemäß § 24 Abs. 3 UVP-G 2000, Wiener Naturschutzgesetz, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

(2179391-2022-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Bescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH, Städtebauvorhaben Nordwestbahnhof, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, Ablehnung GRÜNE)

(2159912-2022-GGK; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 7 Abs. 1 Wiener Landwirtschaftsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 15/2000, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer für Wien, LGBl. für Wien Nr. 44/2001, erstellte Wiener Landwirtschaftsbericht 2022 (Berichtszeitraum 2017 - 2021), wird dem Wiener Landtag vorgelegt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, Ablehnung GRÜNE)

 

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