Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 13. Februar 2024

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA

Entschuldigt: StRin Mag. Isabelle Jungnickel und StR Dominik Nepp, MA

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha  

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(187065-2024-GFW; MA 5) Die vorgelegte Zusatzvereinbarung zum Grund- und Finanzierungsvertrag (GuF) für den Verkehrsverbund Ost-Region vom 28. Juni 2018 betreffend die Neugestaltung der Finanzierung der Tarifangebote für Studierende, wodurch dem Land Wien vom Bund im Wege der VOR GmbH rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 ein mit dem VPI wertgesicherter jährlicher Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 4 229 902,86 EUR zur Verfügung gestellt werden wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(VO-691908-2023; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Sondergebührenverordnung) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(128073-2024-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Univ.-Prof. Dr. Daniela Zaknun, Wien 22, Stadlauer Straße 62/4.OG/14, Feststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(133354-2024-GGS; MA 40) Der vorgelegte Entwurf einer Förderrichtlinie für die Wiener Wohnungssicherung Plus wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-691835-2023; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Pflegegebührenverordnung) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(LG-1141102-2023; MA 40) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Soziales, Gesundheit und Sport)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(VO-1014601-2023; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(23506-2024-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 98 847 483 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 19 536 041 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 51 882 142,80 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge in der Höhe von insgesamt 9 446 587,30 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 5 985 051,75 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(23656-2024-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 3 025 371,71 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 1 923 074 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(VO-679540-2023; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2023 - WBTV 2023), wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

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