Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 10. Dezember 2024

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR KommR
Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA

Entschuldigt: Amtsf. StR Peter Hacker

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha 

 

Beschluss im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:

(1531963-2024-GFW; MA 5) 1) Die Wiener Landesregierung beschließt, dass

a) für sämtliche in Folge der eingetretenen Naturkatas-trophe entstandenen Schäden die Härtefallregelung gemäß Punkt 3 lit. b zweiter Satz der Förderrichtlinie zur Anwendung gelangt,

b) die Härtefallregelung gemäß Punkt 8 lit. f der Förderrichtlinie ohne gesonderte Nachweise durch die FörderwerberInnen umfassend zur Anwendung gelangt, indem eine Vorschussleistung in der Höhe von 50 Prozent des genehmigten Höchstbetrages der Förderung sofort ausbezahlt wird,

c) auf Grund der Rekordregenmengen pro m² und des dadurch verursachten tausendjährlichen Hochwassers die Ausnahmebestimmung gemäß Punkt 5 lit. h, sublit. xii der Förderrichtlinie nicht zur Anwendung gelangt,

d) zur raschen Beseitigung bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes die Bestimmung gemäß Punkt 7 lit. o der Förderrichtlinie nicht zur Anwendung gelangt.

2) Die in der vorgelegten Beilage ersichtlichen Förderungen als Höchstbeträge in Form von finanziellen Hilfen zur Behebung von Katastrophenschäden mit einer Gesamtsumme von maximal 1 034 000 EUR werden genehmigt.

Die Bedeckung der Auszahlungen ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/7880/768 und 755 gegeben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(1517487-2024-GFW; MA 5) 1) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteiles im Rahmen des österreichischen Programmes des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021 bis 2027 zu Gunsten des Betriebes von Mag. Andreas Gugumuck gemäß vorgelegtem Bericht in der Höhe von 10 791,83 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die im Rahmen dieses Programmes vereinbarten Förderbeträge durch den Bund und die EU gewährt werden.

2) Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 5, wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung im Zusammenhang stehenden Abwicklungsmaßnahmen zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA

 

(VO-1148781-2024; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Pflegekindergeldverordnung - WPKGVO geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(VO-1185492-2024; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Sondergebührenverordnung) geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-1185649-2024; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Universitätsklinikum AKH Wien wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(1538017-2024-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Wiener Gesundheitsverbund - Pflege Donaustadt, Wien 22, Langobardenstraße 122A, Genehmigung der ärztlichen Leitung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(VO-1182764-2024; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Pflegegebührenverordnung) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(VO-1185602-2024; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(1408312-2024-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Ambulatorium für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/Zahnmedizin/Kieferorthopädie, Wien 13, Hietzinger Hauptstraße 22, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(VO-1185771-2024; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrages gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG (Kostenbeitragsverordnung) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP)

(VO-1426036-2024; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Mindestsicherungsgesetz für das Jahr 2025 (WMG-VO 2025) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(VO-278392-2024; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Neubauverordnung 2007 geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(VO-278421-2024; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 (Eigenmittelersatzdarlehensverordnung 2024) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(1474367-2024-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 74 123 200,51 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 10 484 609,60 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 3 895 129,45 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge in der Höhe von insgesamt 15 591 574,90 EUR sowie die Übernahme einer Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von maximal 2 071 780,80 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(1547417-2024-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 183 520 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 82 584 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(1547485-2024-GWS; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 ein Förderungsdarlehen des Landes im Betrag von 25 550 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(1547584-2024-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 82 682 694,08 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 11 835 073,97 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(VO-1205381-2024; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der das Entgelt für die Überprüfung von Heizungs- und Klimaanlagen festgesetzt wird (Wiener Heizungs- und Klimaanlagen-Überprüfungsentgeltverordnung 2024 - WHKÜV 2024), geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(1492149-2024-GGK; MA 48) Die vorgelegten Dokumente

1) Wiener Abfallwirtschaftsplan und Wiener Abfallvermeidungsprogramm (Planungsperiode 2025 - 2030)

2) Umweltbericht - Strategische Umweltprüfung zum Wr. AWP & AVP 2025 - 2030

3) Anhang I: Ist-Zustand der Wiener Abfallwirtschaft 2023

4) Anhang II: Maßnahmen für das Wiener Abfallvermeidungsprogramm 2025 - 2030 inklusive Zweckmäßigkeitsbewertung und Monitoring-Indikatoren

werden genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

(VO-799588-2024; MA 62) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über das Sitzungsgeld der Mitglieder des Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenates wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(1566425-2024-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Vorhaben "Verlängerung U-Bahn-Linie U2/Matzleinsdorfer Platz bis Wienerberg", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ, Ablehnung GRÜNE)

(1571032-2024-GGK; MA 58) Zur Förderung der Wiener Landwirtschaftsbetriebe wird gemäß § 6 Abs. 1 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 15/2000 i.d.g.F., die Förderrichtlinie "Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+" in der vorgelegten Fassung erlassen. (einstimmig angenommen)

(LG-444347-2024; MA 22) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), das Gesetz, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird (Wiener Naturschutzgesetz), das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien (Wiener Fischereigesetz) und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens (Wiener Jagdgesetz) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Klima, Umwelt, Demokratie und Personal)


 

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