Landesregierung
21. Wahlperiode
Sitzung vom 14. Jänner 2025
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior-Stv. Mag. Wolfgang Müller, MBA
Entschuldigt: StRin Mag. Isabelle Jungnickel sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA
Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha
Beschluss im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:
(1609200-2024-GFW; MA 5) 1) Die Wiener Landesregierung beschließt, dass
a) für sämtliche in Folge der eingetretenen Naturkatas-trophe entstandenen Schäden die Härtefallregelung gemäß Punkt 3 lit. b zweiter Satz der Förderrichtlinie zur Anwendung gelangt,
b) die Härtefallregelung gemäß Punkt 8 lit. f der Förderrichtlinie ohne gesonderte Nachweise durch die FörderwerberInnen umfassend zur Anwendung gelangt, indem eine Vorschussleistung in der Höhe von 50 Prozent des genehmigten Höchstbetrages der Förderung sofort ausbezahlt wird,
c) auf Grund der Rekordregenmengen pro m² und des dadurch verursachten tausendjährlichen Hochwassers die Ausnahmebestimmung gemäß Punkt 5 lit. h, sublit. xii der Förderrichtlinie nicht zur Anwendung gelangt,
d) zur raschen Beseitigung bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes die Bestimmung gemäß Punkt 7 lit. o der Förderrichtlinie nicht zur Anwendung gelangt.
2) Die in der vorgelegten Beilage ersichtlichen Förderungen als Höchstbeträge in Form von finanziellen Hilfen zur Behebung von Katastrophenschäden mit einer Gesamtsumme von maximal 435 000 EUR werden genehmigt.
Die Bedeckung der Auszahlungen ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/7880/768 und 755 gegeben. Die Bedeckung der Auszahlung an private Organisationen ohne Erwerbszweck ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/7880/757 gegeben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke
(29877-2025-GFW; MDR) Gemäß Art. 131 Abs. 4 Z 2 lit. c B‑VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses des Nationalrates vom 20. November 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Sanktionengesetz 2024 erlassen wird und das Sanktionengesetz 2024, das Bankwesengesetz, das E‑Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Devisengesetz 2004, das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden (FATF-Prüfungsanpassungsgesetz 2024), ihre Zustimmung. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker
(1498338-2024-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Ambulatorium für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/Zahnmedizin/Kieferorthopädie, Wien 2, U1, Nestroyplatz/Praterstern, Austria Campus, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1650637-2024-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Diagnosezentrum Floridsdorf, Wien 21, Schloßhofer Straße 17, 1) Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt, 2) Feststellung der Plankonformität, 3) Bewilligung zur Erweiterung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1670426-2024-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Dr. Christoph Andersson, Wien 23, Othellogasse 1, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(LG-1166507-2024; MA 40) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP) (An den Ausschuss Soziales, Gesundheit und Sport)
Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál
(LG-345229-2024; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Bauproduktegesetz 2013 (WBPG 2013) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)
(1696568-2024-GWS; MA 50) Die von "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft und ÖSW - Öko Soziales Wohnen-Wohnungsbesitzgesellschaft m.b.H. beantragte Zustimmung zur Sitzverlegung der Gemeinnützige Bauvereinigung "Wohnungseigentum" vom Land Wien in das Land Steiermark wird gemäß § 10b WGG in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky
(VO-1048399-2024; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Grenzwerte-Verordnung - W-GKV, die Wiener Verordnung über Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz - W-VGÜ und die Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln geändert werden, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1687555-2024-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Vorhaben "Projekt Sicherheitszentrum Meidling", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE und FPÖ)
(1686058-2024-GGK; MA 58) Die von der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 28. November 2024 beschlossene Änderung des als Anlage zu § 40 der Dienst- und Besoldungsordnung in Kraft stehenden Besoldungsschemas wird gemäß § 18 Abs. 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, i.d.g.F., genehmigt. (einstimmig angenommen)
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