Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 8. April 2025

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Ka-thrin Gaál, Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StR Mag. Christoph Maschek, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA

Schriftführer: OAR Gerald Amon 

 

Beschluss im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:

(344845-2025-GFW; MA 5) 1) Die Wiener Landesregierung beschließt, dass

a) für sämtliche in Folge der eingetretenen Naturkatastrophe entstandenen Schäden die Härtefallregelung gemäß Punkt 3 lit. b zweiter Satz der Förderrichtlinie zur Anwendung gelangt,

b) die Härtefallregelung gemäß Punkt 8 lit. f der Förderrichtlinie ohne gesonderte Nachweise durch die FörderwerberInnen umfassend zur Anwendung gelangt, indem eine Vorschussleistung in der Höhe von 50 Prozent des genehmigten Höchstbetrages der Förderung sofort ausbezahlt wird,

c) auf Grund der Rekordregenmengen pro m² und des dadurch verursachten tausendjährlichen Hochwassers die Ausnahmebestimmung gemäß Punkt 5 lit. h, sublit. xii der Förderrichtlinie nicht zur Anwendung gelangt,

d) zur raschen Beseitigung bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes die Bestimmung gemäß Punkt 7 lit. o der Förderrichtlinie nicht zur Anwendung gelangt.

2) Die in der vorgelegten Beilage ersichtlichen Förderungen als Höchstbeträge in Form von finanziellen Hilfen zur Behebung von Katastrophenschäden mit einer Gesamtsumme von maximal 290 000 EUR werden genehmigt.

Die Bedeckung der Auszahlungen an private Haushalte, Unternehmen und private Organisationen ohne Erwerbszweck ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/7880/768, 755 und 757 gegeben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Christoph Maschek

 

(VO-268974-2025; MA 5) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von Rechtsträgern und Mindestanforderungen für die Umsetzung der Grundsätze einer risikoaversen Ausrichtung der Finanzgebarung (Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung - WVAF) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(337460-2025-GFW; MA 63) Der vorgelegte Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2025 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc

 

(VO-284088-2025; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Tagesbetreuungsverordnung - WTBVO geändert wird, wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(335860-2025-GGS; MA 24) Die vorgelegte Aufstellung nach § 28 Abs. 3 Wiener Krankenanstaltengesetz - Wr. KAG des Wiener Gesundheitsverbundes, des Mein Hanusch-Krankenhauses der Österreichischen Gesundheitskasse sowie des Orthopädischen Spitals Speising über die im Jahr 2024 erhaltenen Drittmittel und deren Verwendung wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

(356347-2025-GGS; MA 24) Der vorgelegte Tätigkeitsbericht des Wiener Gesundheitsfonds für das Jahr 2023 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

(377880-2025-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Ambulatorium für Impfungen und spezifische Prophylaxe, Wien 18, Semperstraße 47, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(365129-2025-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Kinder- und Jugendpsychiatrisches Ambulatorium Alsergrund, Wien 9, Nordbergstraße 5/44, 1) Bewilligung zur Errichtung, 2) Auflagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(VO-651174-2024; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Neubauverordnung 2007 geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(VO-1534381-2024; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der nähere Vorschriften über die Beschaffenheit der Gehsteige und ihrer baulichen Anlagen erlassen werden (Gehsteigverordnung), geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(365629-2025-GGK; MA 58) Das Land Wien verpflichtet sich, gemäß den Bestimmungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 92/2018, in der geltenden Fassung, zur Verbilligung der Versicherungsprämien für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren im Bundesland Wien und unter Berücksichtigung des aus dem Abrechnungsjahr 2024 vorhandenen Guthabens, für das Jahr 2025 einen Landesbeitrag in der Höhe von 554 708,99 EUR mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Prämienaufkommens 2025 beiträgt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/7491/756 gegeben. (einstimmig angenommen)

(471909-2025-GGK; TOW) Der vorgelegte Bericht der Tierschutzombudsstelle Wien über ihre Tätigkeit im Jahre 2023/2024 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

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