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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 120 von 130

 

So ergriffen war ich und so gelacht habe ich das letzte Mal ebenfalls über einen Brief und dann über einen Prozess, nachdem - Sie können sich sicher alle daran erinnern - ein sozialistischer Funktionär im 10. Bezirk des Kindesmissbrauchs überführt worden war und ich die Behauptung aufstellen musste - weil die SPÖ nicht dementsprechend reagiert hat -, dass sie sich der Verharmlosung des Kindesmissbrauchs schuldig macht. Damals hieß es auch: Er wird geklagt, er wird geklagt. - Das Ganze ist so ausgegangen: Ich habe dann über die APA vier Mal, glaube ich, urgieren müssen, damit endlich die Klage ins Haus kommt. Mittlerweile hat mir vor einem halben Jahr der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass ich behaupten darf, dass sich die SPÖ der Verharmlosung des Kindesmissbrauchs schuldig macht.

 

Ich werde diese meine Rede im Gemeinderat sicherlich nicht dazu missbrauchen, um mich hinter meiner Immunität zu verschanzen. Ich werde morgen noch einmal einen diesbezüglichen Pressedienst herausgeben, damit mich die Frau Rechtsanwältin auch klagen kann, und ich werde sie auch ersuchen, diese Klage, die mir da angedroht wird, auch dementsprechend einzubringen, denn dann bekomme ich höchstwahrscheinlich in einem Jahr ebenfalls offiziell vom OGH das Recht zugesprochen, diese Behauptung zu tätigen.

 

Der Einzige, der sich freuen wird, ist wieder einmal mein Anwalt. Der hat damals schon geglaubt, dass er von der SPÖ pragmatisiert wurde, weil er dauernd seine Zahlungen bekommen hat. - Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Schuster zum Wort gemeldet.

 

Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen!

 

Wenn wir darauf zurückblicken, wie es eigentlich zu dieser Novelle kam, möchte ich diesem geschätzten Gremium in Erinnerung rufen, dass wir vor einigen Jahren hier in diesem Saal eine Debatte hatten, in der wir uns einerseits mit der Vorstellung von Kollegen Kreißl auseinander gesetzt haben, der uns hier vorgehalten hat: wir sind hier das Gremium, und dieses Gremium muss Entscheidungen treffen!, und andererseits wir dieser Vorstellung unseren eigenen Standpunkt entgegengesetzt haben, welcher lautete: Wir werden ein Personalvertretungsgesetz nur dann verändern, wenn wir mit den Personalvertretern gemeinsam diesbezüglich eine Linie gefunden haben.

 

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie heftig die Auseinandersetzungen hier waren. Wenn ich heute auf diese Debatte, die doch vor den Nationalratswahlen stattfand, zurückblicke, so denke ich, dass es vielleicht ein Fehler von uns war, dass wir diese Arroganz, dieses autoritäre Vorgehen gegen Interessenvertretungen damals viel zu wenig in der Öffentlichkeit dargestellt haben, weil wir ja in der Folge, nach dieser Regierungsbildung, auch manches erleben durften - leider erleben durften -, was den Umgang mit Interessenvertretungen betrifft.

 

Wir haben bei dieser Diskussion ein sehr korrektes Verhältnis gehabt. Wir haben in der Tat die Fraktionen der Personalvertretung mit eingebunden. Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten hat Konferenzen dafür verwendet, um sich auch mit diesen Inhalten auseinander zu setzen. Ich glaube, dass wir auch damit dokumentiert haben, dass Wien anders ist, wenn man mit der Vorgehensweise auf Bundesebene vergleicht.

 

Ich möchte - im Gegensatz zu dem, was Frau Vana gesagt hat - doch darauf hinweisen, dass wir viele dieser Anregungen in die Überlegungen mit eingebunden und auch realisiert haben. Sie waren leider bei den Gesprächen im Unterausschuss nicht dabei. Ich möchte nur kurz einige Punkte erwähnen, die Sie nicht angeführt haben.

 

Wir haben insbesondere gesagt, dass wir in Zukunft Unterschriften von Kandidaten selbst bei der Unterstützung eines Wahlvorschlags berücksichtigen. Das heißt, künftighin braucht jemand - in den meisten Dienststellen, wenn sie kleinere Einheiten sind - einen, der noch zusätzlich für ihn ist, und er kann kandidieren.

 

Wir haben zusätzlich - was Sie auch hier anders dargestellt haben - gesagt, dass wir den Kündigungs- und Entlassungsschutz der Personalvertreter auf Wahlwerber ausdehnen. Das ist in anderen Bereichen keine Selbstverständlichkeit.

 

Zusätzlich haben wir bei Dienststellen mit Schicht- und Wechselschichtdienst auch die Wahltage von zwei auf vier ausgedehnt und noch vieles andere mehr - Teile davon haben Sie schon erwähnt und ich möchte mir einen nochmaligen Hinweis darauf daher ersparen.

 

Ich halte es aber wirklich für fehl am Platz - um es freundlich zu sagen; ich könnte auch sagen, ich halte es für eine Ungeheuerlichkeit -, dass man hier mit Darstellungen agiert, bei denen von Wahleinschüchterung, von Diffamierung und von vielen anderen Repressalien gesprochen wird, ohne sagen zu können: ich weiß, es ist so. Ich bin seit nunmehr schon fast 30 Jahren in einer Funktion als Personalvertreter tätig. Ich habe das immer wieder gehört, dass von Einschüchterungen die Rede ist, und wenn man es konkret auf den Punkt bringt, dann gibt es an und für sich null an Beweisen. Es wäre natürlich denkbar, dass man damit eines versucht, nämlich Mitleid hervorzurufen, um - weil man zu wenig engagiert ist - damit Stimmen zu gewinnen. Es ist unfair und es ist auch unsachlich, so etwas hier an diesem Pult zu tun. (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenruf des Abg Dipl Ing Martin Margulies.) 

 

Ich bin auch etwas überrascht über die Aussage von Kollegen Kreißl, der meint, die Mitwirkungsrechte seien zu wenig und der Bund sollte uns als Beispiel dienen. - Ich glaube, weil ich das Personalvertretungs

 

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