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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 60

 

Es ist schon gesagt worden - ich wiederhole es noch einmal in aller Deutlichkeit -, die Zustimmung zum Stabilitätspakt kann nicht automatisch bedeuten, dass man damit auch zustimmt, auf welche Art und Weise andere Gebietskörperschaften ihren Beitrag zum Defizitabbau, zum ausgeglichenen Haushalt oder zur Erstellung des Überschusses erbringen, weil wir auf der anderen Seite über den Stabilitätspakt auch keine Möglichkeit haben, das der anderen Gebietskörperschaft vorzuschreiben. Wir können uns im Stabilitätspakt nur verpflichten, dass jeder seinen Beitrag leistet, aber wir können nicht dem anderen vorschreiben, wie er es tut. Umso mehr muss aber auch das Recht bestehen bleiben, dass man dann, wenn man an der Art und Weise, wie eine andere Gebietskörperschaft das zustande bringt, inhaltliche Kritik übt. Ich habe kein Verständnis für die Maulkorberlässe, die jetzt in diesem Zusammenhang aufgetaucht sind. Die Art und Weise der Budgetpolitik des Bundes kann durch den Stabilitätspakt nicht sakrosankt sein - Punkt eins.

 

Punkt zwei: Der Stabilitätspakt ist eine Sicherung des Finanzausgleichs, also ohne Finanzausgleich kein Stabilitätspakt. Er sichert auch den Konsultationsmechanismus. Der Konsultationsmechanismus ist vom Land Wien in Anspruch genommen worden, wegen der Frage der Verwaltungsreform, weil es hier im Zuge der Verhandlungen die Zusage gegeben hat, dass die besondere Situation der Bundeshauptstadt zusätzliche Leistungen des Bundes im Rahmen des Pakets notwendig macht, die bisher nicht realisiert worden sind.

 

Dritter Punkt: Es ist nicht der erste Stabilitätspakt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir sollten nicht vergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es auch schon in der vorangegangenen Regierung einen Stabilitätspakt gegeben hat. 1999 ist er zustande gekommen.

 

Um jetzt das Tempo zu beschleunigen, komme ich auch schon zum Schluss. Ich denke, dass die Frage, die Herr Abg Margulies aufgeworfen hat, wer zuständig ist, das zu verhandeln, sich relativ einfach aus der Stadtverfassung und Bundesverfassung ergibt.

 

Alles andere war hier Gegenstand der Debatte. Darauf möchte ich nicht eingehen.

 

Ich ersuche Sie um Zustimmung zum Österreichischen Stabilitätspakt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist gegen die Stimmen der GRÜNEN mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 5 (PrZ 59/01-GGS). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz geändert wird.

 

Die Berichterstatterin hierzu ist Frau amtsf StRin Dr Pittermann. Ich erteile ihr das Wort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Diese Gesetzesvorlage liegt einem Vierparteienantrag zu Grunde und ich ersuche um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 6 (PrZ 633/01-MDBLTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und über Tankstellen in Wien (Wiener Garagengesetz) geändert wird.

 

Herrn amtsf StR Faymann bitte ich, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Da es nur um eine Euro-Umstellung geht, würde es mir, selbst wenn ich mich bemühen würde, schwer fallen, lange zu reden.

 

Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor.

 

Wir kommen gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 7 (PrZ 664/01-MDBLTG) der Tagesordnung. Sie betrifft den Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses gemäß § 129b Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der Bezüge von öffentlich Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtags gewählt wurden, für das Jahr 2001.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg Tomsik, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Abg Josef Tomsik: Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin!

 

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