«  1  »

 

Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 34

 

(Beginn um 14.03 Uhr.)

 

Präsident Johann Hatzl: Die 5. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

 

Entschuldigt sind Herr Abg Rauchenberger und Herr Abg Dr Madejski.

 

Hohes Haus!

 

Am 5. Dezember dieses Jahres erhielten wir die für uns völlig überraschende traurige und niederschmetternde Nachricht, dass der langjährige Präsident des Nationalrats, der langjährige Präsident des ÖGB und Wiener Ehrenbürger Anton Benya unerwartet von uns gegangen und verstorben ist.

 

Mit Anton Benya starb ein überzeugter Wiener und Österreicher, der in seinem Leben alle Geschichtsepochen unseres Landes der letzten 90 Jahre bewusst miterlebte und vieles in diesem Zeitraum auch mitgestalten konnte. Noch in der Monarchie geboren, erlebte er bewusst die Gründung der Ersten Republik, alle Schicksalsschläge der Ersten Republik bis zur Zerstörung und Auslöschung unseres Landes sowie das Einverleiben Österreichs in das menschenverachtende faschistische Hitler-Deutschland. Er erlebte auch die eigene Verfolgung und Inhaftierung in dieser Zeit. Er hatte aber wie viele andere seiner Generation niemals den Glauben an Österreich aufgegeben und verloren und sich auch in der Zeit der schwierigsten Verfolgung für dieses Österreich und für das Wiederentstehen unserer Heimat eingesetzt und engagiert. So erlebte er auch den Wiederaufstieg Österreichs, die Gründung der Zweiten Republik und den Wiederaufbau seiner Heimatstadt Wien.

 

Nach all seinem Engagement, seinem Wissen und seinem Erkennen als junger Mensch war es für ihn nur selbstverständlich, dass er es sich selbst als Lebensziel mitgab, nach 1945 mit aller Kraft mitzuhelfen, dass sich Faschismus, Verfolgung, totalitärer Staat, Entrechtung und Zerstörung, Arbeitslosigkeit, soziale Ungerechtigkeit, Menschenverachtung und Not nicht wiederholen dürfen. So kann man seine Arbeit und seine großartigen Leistungen auch als Symbol für das neue, unser Österreich verstehen und damit natürlich auch für seine Heimstadt Wien, die auch die unsere ist. Bemüht um Toleranz und Ausgleich, aber auch um die korrekte und rechtmäßige Vertretung der ihm Anvertrauten wurde er mit Recht von vielen schon als Vorbild und Legende zu Lebzeiten bezeichnet.

 

Die Wienerinnen und Wiener, die Österreicherinnen und Österreicher und auch viele ausländische Freunde und Beobachter haben um ihn getrauert und trauern um ihn. Eine sehr große Anzahl seiner Freunde, Weggefährten und Sympathisanten und jene, bei denen er sich ganz einfach durch seine Leistung Respekt und Anerkennung geholt hat, haben ihn heute auf seinem letzten Weg begleitet und verabschiedet.

 

Der Wiener Landtag und die Wienerinnen und Wiener trauern um einen der Treuesten unserer Stadt und unseres Bundeslandes. Wir werden ihn niemals vergessen. Ich denke, es ist auch in Ihrem Sinne, wenn wir uns kurz zum Zeichen der Trauer erheben. (Die Abgeordneten erheben sich von den Sitzen zur Abhaltung einer Gedenkminute.)

 

Ich danke Ihnen, Hoher Landtag.

 

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (PrZ 0021/LM/01-KVP) wurde von Herrn Abg Rudolf Klucsarits gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Werden Sie sich dafür einsetzen, in den landesrechtlichen Bestimmungen die Verpflichtung der Hundebesitzer zur Entsorgung hinterlassenen Hundekots auf Gehwegen sowie entsprechende Strafbestimmungen zu verankern?

 

Ich bitte, die Beantwortung vorzunehmen.

 

Frau Präsidentin Stubenvoll wird den Vorsitz übernehmen.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ihre Anfrage lautet: "Werden Sie sich dafür einsetzen, in den landesrechtlichen Bestimmungen die Verpflichtung der Hundebesitzer zur Entsorgung hinterlassenen Hundekots auf Gehwegen sowie entsprechende Strafbestimmungen zu verankern?"

 

Darauf muss ich sagen, ja, ich werde mich dafür einsetzen, ich muss mich dafür einsetzen. Wien ist eine Stadt der Hunde, mit 50 000 Hunden. Das heißt, Hunde nehmen in der Stadt einen wichtigen Faktor ein. Sie haben wesentliche Kompetenz, auch im sozialen Bereich.

 

Zu Ihrer Frage, wie dem Hundekot auf Gehwegen landesrechtlich entgegengewirkt werden könnte, kann ich Ihnen mitteilen, dass sich auf Grund der derzeitigen Verfassungsrechtslage hinsichtlich der Thematik "Hundekot" unterschiedliche Kompetenzen ergeben, wobei in erster Linie der Ort der Verunreinigung maßgeblich ist.

 

Wesentlichste der Bestimmungen in diesem Zusammenhang ist die Straßenverkehrsordnung, wonach die Hundehalter dafür zu sorgen haben, dass ihre Tiere Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen. Darüber normiert die Straßenverkehrsordnung ein allgemeines Verbot der gröblichen oder gefährlichen Verunreinigung anderer Verkehrsflächen. Personen, die diesen Vorschriften zuwiderhandeln, können, abgesehen von den Straffolgen, zur Entfernung, Reinigung oder Kostentragung für die Entfernung oder Reinigung verhalten werden. Die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung obliegt den Organen der Bundespolizeidirektion Wien, sodass hinsichtlich Verunreinigungen von Straßen und Gehwegen durch Hundekot im hoheitlichen Bereich keine Zuständigkeit des Magistrats der Stadt Wien gegeben ist und angesichts dieser Kompetenzlage daher auch keine legistischen Maßnahmen auf Landesebene erfolgen können.

 

Es gibt aber sehr wohl zahlreiche Bestimmungen auf Landesebene, die derzeit schon gelten. Außer in der Straßenverkehrsordnung ist nämlich die Verpflichtung zur Entfernung des Hundekots noch in der

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular