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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 34

 

"Danke, dass Sie zwei Stunden gewartet haben, aber kommen Sie morgen wieder, weil dieser und jener Zettel fehlt." Das heißt, wir wollen von Anfang an dafür sorgen, dass die Kunden und Kundinnen vom ersten Moment an entsprechend informiert werden, dass alle Unterlagen da sind.

 

Wir wollen uns auch bemühen, was für die Meldevorgänge bisher vielleicht noch nicht so üblich ist, dass wir Termine mit den Leuten ausmachen. Jetzt war es bei der Polizei so - auch das wissen wir alle aus eigener Erfahrung -, man ist möglichst früh hingegangen, hat gehofft, dass noch nicht viele Leute da sind, hat aber dann meistens warten müssen. Wir wollen das so machen - insofern ist es auch ein wichtiger Informationsprozess für die Wiener und Wienerinnen -, dass wir Termine vereinbaren und dass wir dadurch, dass die An- und Ummeldung in allen Bezirksämtern machbar sein wird, dafür sorgen, dass dies zum Beispiel möglichst nahe des Arbeitsplatzes ist und dass die Leute eben auch zu anderen Zeiten hingehen können und dann möglichst kurz zu warten haben. Wir haben ein ehrgeiziges Ziel, denn wir wollen, dass niemand länger als eine halbe Stunde warten muss, bis seine Angelegenheit erledigt ist.

 

Noch etwas Drittes haben wir vor. Wir wollen die Meldungen nicht nur in den magistratischen Bezirksämtern vornehmen lassen, sondern wir wollen das dichte Netz, das die Stadt mit anderen Magistratsabteilungen, mit anderen Außenstellen hat, nutzen und wollen auch diese einladen, bei der Meldearbeit mitzuarbeiten. Das werden wir jedenfalls mit der Abteilung für fremdenrechtliche Angelegenheiten machen, weil hier sehr viele ähnliche Daten ohnehin im Zuge der Aufenthaltsbewilligung behandelt werden müssen. Wir wollen das auch mit dem Mobilen Bürgerdienst machen und denken ebenso an eine weitere Ausweitung. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass auch der Babypoint, der schon ein sehr erfolgreiches kundenfreundliches Modell der Stadt Wien ist, bei diesem System mitmacht, ebenso die Staatsbürgerschaftsabteilungen. Aber das sind Dinge, die noch in Vorbereitung sind. Im ersten Schritt sind dies jedenfalls die MA 20 und der Mobile Bürgerdienst.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Somit ist die 3. Anfrage erledigt.

 

Die 4. Anfrage (PrZ 0017/LM/01-KGR) wurde von Frau Abg Dr Monika Vana gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet: Das "Aktionsprogramm - Territorialer Beschäftigungspakt 2001" der Stadt Wien stellt sich im Wesentlichen als eine Fortschreibung der Territorialen Beschäftigungspakte der Vorjahre dar. Trotz eines starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit in den letzten Monaten sind die für die Beschäftigungspolitik reservierten Finanzmittel seitens der Stadt Wien nicht erhöht worden, sondern bleiben seit Jahren konstant. Welche Maßnahmen gedenken Sie, zusätzlich zum Territorialen Beschäftigungspakt gegen die akut steigende Arbeitslosigkeit zu setzen?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Sie haben mir eine Frage gestellt, die zum Teil auf den Territorialen Beschäftigungspakt Bezug nimmt, der in der Landesregierung am 24. September 1998 mit einer Laufzeit bis einschließlich 2002 und einer Finanzierungssumme von 735 Millionen S beschlossen worden ist, wobei jeweils 200 Millionen S vom Bund, 200 Millionen S von der Stadt Wien und 335 Millionen S vom Arbeitsmarktservice zu erbringen sind. Daraus ergibt sich, dass diese Fünfzig-zu-fünfzig-Regelung auch zur Folge hat, dass, wenn der Bund nicht erhöht, auch die Stadt Wien ihren Beitrag gleichzuhalten hat, sonst würde das sozusagen kein Paktum mehr sein, sondern ein einseitiges Geschäft, wo die Stadt Wien immer mehr Aufgaben zu Lasten des Wiener Steuerzahlers übernimmt, die eigentlich vom Bund zu leisten sind.

 

Auf der anderen Seite kann der Bund für sich ins Treffen führen, warum er nicht erhöht hat, weil nämlich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Territorialen Beschäftigungspakt, der wiederum Teil des Nationalen Aktionsprogramms ist, die Arbeitslosenquote auf Wien gerechnet höher war als heute. Sie war damals 8,4, während sie jetzt 8,1 ist, jeweils zum November gerechnet. Die Tatsache, dass damals die Arbeitslosenzahl höher war als jetzt, kann als Rechtfertigung seitens des Bundes angesehen werden, wenn damals die Bedingungen nicht günstiger waren, dass jetzt nicht dazugelegt werden muss.

 

Sie wissen selbst als Mitglied des Kuratoriums des Wiener Arbeitnehmer-Förderungsfonds, dass wir von diesem Prinzip nicht ausgegangen sind, sondern dass auf meine Empfehlung hin in der Kuratoriumssitzung am 6. November die Empfehlung für den Vorstand ausgesprochen worden ist, zusätzliche Mittel einzusetzen, nämlich jene Mittel, die gewissermaßen in Reserve für den Wiener Arbeitnehmer-Förderungsfonds zur Verfügung gestanden sind, die spezifisch für den Bereich der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt werden. Es ist dann auch in der Vorstandsitzung am 3. Dezember bereits ein erstes Programm zur Umsetzung festgelegt worden. Im Übrigen, glaube ich, muss man darauf hinweisen, dass es im Vergleich mit anderen Bundesländern überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass der Wiener Arbeitnehmer-Förderungsfonds neben der jährlichen Dotierung von 200 Millionen S im Rahmen des Territorialen Beschäftigungspakts noch 125 Millionen S extra bekommt, die ebenfalls für die Struktur und auf die Beschäftigungssituation hin zugeschnittene Projekte verwendet werden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die erste Zusatzfrage wird von Frau Abg Vana gestellt. - Bitte.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Danke für diese Information. Tatsache bleibt aber,

 

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