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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 34

 

zu sehen, da gibt es enge Verknüpfungen. Die aktuell gültige 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Ländern über die Spitalsfinanzierung sieht für die laufende Periode auch eine Schwerpunktsetzung derart vor, dass es zu modellhaften Kooperationen zwischen dem niedergelassenen und dem Spitalsbereich kommen sollte. In der letzten Legislaturperiode hat es in Wien den einen oder anderen zaghaften Versuch in diese Richtung gegeben.

 

Meine Frage an Sie, Frau Stadträtin: Wird es in dieser Hinsicht verstärkte Bemühungen seitens Ihrer Person und Ihrer Geschäftsgruppe geben, um intensivere Kooperationsformen zwischen dem niedergelassenen und dem stationären Bereich zu schaffen, durchaus mit dem Ziel, hier zu einer gewissen Entlastung des stationären Bereichs zu kommen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Wir haben das bereits in Planung. Es läuft auch mit dem SMZ-Ost schon ein modellhaftes Projekt im 22. Bezirk. Dieses soll weiter ausgebaut werden.

 

Es steht jetzt ein Projekt von Gebietskrankenkasse, Wilhelminenspital, Göttlicher Heiland und Hanusch-Krankenhaus mit den Niedergelassenen neuerlich vor dem Abschluss - es war vorher pilotiert -, mit dem man die stärkere Vernetzung und Einbeziehung des niedergelassenen Bereichs in diesen drei Spitälern erprobt. Wenn die EDV gut funktioniert und das Zusammenspiel gut ist, so kann es nur ein Gewinn für alle Beteiligten sein, vor allem aber für die Patienten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön, Frau Stadträtin. - Damit ist die Fragestunde der heutigen Sitzung erledigt.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 im Zusammenhang mit § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen von Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen 1 eingelangt ist.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 1 und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 1 Anträge eingelangt.

 

Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 1 (PrZ 691/01-MDBLTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es liegt der Entwurf zur Novelle des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes vor. Der Tierschutz in Wien geht uns alle an. Die Tiere sind in der Stadt nicht mehr wegzudenken, aber mir geht es um ein Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt. Der Hauptzweck dieser Novelle ist die Verbesserung des Tierschutzes in Wien.

 

Wir werden mit diesem Gesetz eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz bezüglich Tierschutz im außerlandwirtschaftlichen Bereich umsetzen. Das heißt, die Stadt Wien, das Land Wien verpflichtet sich, Mindeststandards im Tierschutz in das Landesgesetz zu übernehmen.

 

Ein wesentlicher Punkt wird es dabei sein, den Tatbestand der Tierquälerei auszudehnen und die Mitwirkung von Tieren bei Veranstaltungen sehr genau und strikt zu regeln. Wesentlich ist auch eine Neuregelung bei Eingriffen an Tieren. Ferner werden die Vorschriften zur Hundehaltung verschärft.

 

Ein besonderes Anliegen ist es mir, dass auch die Zoorichtlinie, die Haltung von Wildtieren im Zoo, umgesetzt wird. Zoos bedürfen in Wien erstmals einer behördlichen Bewilligung. Zoos werden auch erstmals definiert, damit versteckte, illegale Zoos verhindert werden können.

 

Zur Hundehaltung: Die Maulkorbpflicht an Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen anzutreffen sind, ist neu. Die Maulkorbpflicht ist besonders wichtig, weil sie Bisswunden verhindern kann. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Hundeausbildung dar, damit keine falsche und versteckte Aggressionsausbildung mehr stattfinden kann. Die Ausbildung darf nur noch von vertrauenswürdigen Personen durchgeführt werden.

 

Der Hohe Wiener Landtag wolle daher beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, Landesgesetzblatt für Wien Nr 39/1987 in der Fassung der Gesetze Landesgesetzblatt für Wien Nr 11/1991, 35/1991, 46/1996 und 11/2001 geändert wird, wird zum Beschluss erhoben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Sommer-Smolik. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Grundsätzlich hätten wir eine gute und gescheite Novellierung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes begrüßt. Im Moment ist es uns aber nicht möglich, diesem Gesetz und diesem Entwurf zuzustimmen.

 

Natürlich gibt es auch positive Dinge, die in diesem Entwurf vorliegen, wie zum Beispiel, dass der Tatbestand der Tierquälerei verbessert und ausgedehnt worden ist. Der Maulkorbzwang für Hunde an öffentlichen Orten ist selbstverständlich begrüßenswert. Auch zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen und

 

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