«  1  »

 

Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 34

 

nicht verbessert werden, helfen sie nichts. Frau Stadträtin, ich hoffe sehr, dass Ihre Gespräche mit der Polizeidirektion, die Sie angekündigt haben, Erfolg zeigen werden. Andernfalls ist es hoch an der Zeit, dass sich die Stadtregierung Alternativen, nämlich andere Maßnahmen, dafür überlegt, wie man die Hundehalter besser kontrolliert und die Einhaltung der Bestimmungen exekutiert.

 

Selbstverständlich wäre es auch uns lieber gewesen, wenn wir schon jetzt einen Hundeführerschein hätten beschließen können. Ich war hoffnungsfroh, wie ich gehört habe, dass der Herr Landeshauptmann sich dafür ausspricht und wir eventuell noch für diese Sitzung mit einem Änderungsantrag rechnen können. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, vielleicht wird sich die SPÖ bis zur nächsten Tierschutzgesetzänderung dazu durchringen können.

 

Wir sind auch der Meinung, dass es unumgänglich ist, andere Rahmenbedingungen wie zum Beispiel mehr Hundeauslaufzonen zu schaffen. Denn selbstverständlich brauchen Hunde auch ein freies Laufen ohne Leine und ohne Beißkorb, um sich austoben zu können. Das entspricht ganz einfach ihrem Naturell und das hat eine Stadt wie Wien auch zu bieten. Andererseits braucht es auch Hundeverbotszonen, in denen Kleinkinder ungefährdet spielen können, ohne sich vor Hunden fürchten zu müssen.

 

Ein Weiteres wäre - und darauf sollten wir verstärkt achten -, Hundeklos zu schaffen. Das können auch ganz kleinräumige sein, kleine Bereiche im Gulli, sozusagen bei Kanaleinläufen, bei denen man mit einem Piktogramm darauf hinweist: Hier darf der Hund, hier wird dann besonders gereinigt. - Da besteht sicherlich noch Handlungsbedarf.

 

In der neuen Regelung, wonach Hunde an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden, jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein müssen - das habe ich schon eingangs gesagt -, erblicken wir Freiheitliche eine Verbesserung der Sicherheit. Wir sind froh, dass das jetzt auch beschlossen wird.

 

Aber wir sehen in der Form, wie es jetzt vorgesehen ist, eine Ungleichbehandlung von Blindenführhunden, die unserer Meinung nach behoben werden sollte. Wir meinen, Blindenhunde haben eine sehr gute und umfangreiche Ausbildung, sie haben eine sehr hohe Belastbarkeit und werden auch unter großen Stresssituationen sicherlich nicht gleich beißen. Sie werden meistens ohnehin an der kurzen Leine gehalten. Wir sehen keinen Unterschied eines Blindenführhunds zu einem Partnerhund.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, uns Freiheitlichen ist es ein wichtiges Anliegen, unseren sehbehinderten und vollblinden Mitmenschen wenigstens in dieser Sache eine Erschwernis zu ersparen.

 

Wir bringen daher einen Abänderungsantrag ein:

 

"Für Blindenführhunde ist keine Ausnahme im § 13 Abs. 3a des Tierhaltegesetzes vorgesehen. Blindenführhunde werden während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung ohnehin immer an der Leine geführt. Von einer Maulkorbverpflichtung gemäß § 13 Abs. 3a könnte aber Abstand genommen werden, da es sich bei Blindenführhunden um speziell ausgebildete Hunde mit einem extrem hohen Belastungspotenzial handelt, die auch in Stresssituationen nicht bissgefährlich reagieren. Sie sollten daher mit Rettungstherapie- und Diensthunden gleichgestellt werden.

 

Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern folgenden Abänderungsantrag:

 

Der Wiener Landtag möge beschließen: Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

 

Artikel I Z 10 § 13 Abs. 5: Der Maulkorb- oder Leinenzwang im Sinne des Abs. 1 bis 3a gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Diensthunde gemäß § 10 des Waffengebrauchsgesetzes während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz)."

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Dr Mayer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es wurde heute bereits gesagt, nicht das Tier, sondern der Tierhalter ist schuld. Dieser Meinung schließen wir uns vollinhaltlich an. Darum haben wir unter den gegebenen Umständen das bestmögliche Tierschutz- und Tierhaltegesetz heute diesem Hause vorgelegt.

 

Dass Sie bei vielen Dingen nicht einverstanden sind, verstehe ich aus Ihrer Warte, aus Ihrer Sicht. Es ist ganz einfach viel drinnen, wo man anderer Meinung sein könnte. Allerdings würden die meisten Punkte, die Sie angesprochen haben, durch ein bundeseinheitliches Tierschutz- und Tierhaltegesetz zu regeln sein und da wären eigentlich die Oppositionsparteien ÖVP und Freiheitliche aufgerufen, auf ihre Parteikollegen im Parlament einzuwirken, dass endlich so etwas zustande kommt.

 

Es ist doch so, dass dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, ein umfassendes Gesetz ist, das sich von der Heimtier- über die Haustierhaltung bis zur Wildtierhaltung und Zoos mit sämtlichen Belangen der Tierhaltung beschäftigt, jedoch wurde es - wie so oft - auf die Hundehaltung und auf die althergebrachten Forderungen reduziert, die teilweise schon oft hier diskutiert wurden.

 

Ich möchte dabei auf ein paar Dinge eingehen:

 

Hundeführerschein: Grundsätzlich sollte man einen Hundeführerschein bejahen, nur so einfach, wie es hier dargestellt ist, ist es wohl nicht. Ein Hundeführerschein bedingt eine Ausbildung, dass jemand einen Hund führen darf. Das heißt, der Hundebesitzer macht die Ausbildung und darf seinen Hund führen. Frage:

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular