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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 34

 

führen. Hierzu haben wir bereits im Jänner zu einem Expertengespräch eingeladen. Diese Chipregelung wird es im Frühjahr geben.

 

Zur Überwachung noch einmal ein Wort: Die Bundespolizei hat diese Verantwortung zu übernehmen. Umso bedauerlicher ist es, dass hier massive Kürzungen seitens der Bundesregierung durchgeführt werden und somit diese Kontrollen nicht in einem massiven Ausmaß durchgeführt werden können. (Abg Dr Matthias Tschirf: Haha! Das ist ja wirklich ein Witz! Nein, das ist wirklich ein Witz!)

 

Ein Gesetz über den Tierschutz - das ist mir besonders wichtig - muss sich dynamisch verändern können. Hier müssen die entsprechenden Anpassungen durchgeführt werden können. (Abg Dr Matthias Tschirf: Jetzt wird noch behauptet, dass der Polizeihund zu wenig Futter bekommt!) Alles kann noch besser werden. Dieses Tierschutzgesetz ist mir wichtig. Das ist auch meine Aufgabe und daher werden wir sicherlich in einer nächsten Novelle den Chip regeln und weitere Forderungen an die Hundeausbildung stellen.

 

Zu den Hundezonen: Hier sei daran zu erinnern, es gibt 800 000 Quadratmeter Hundezonen in Wien. Schlechte Erfahrungen haben wir mit den Hundetoiletten gemacht. Diese kosten 52 000 S pro Stück und werden kaum genützt. Noch einmal eine Erinnerung: Auf Kinderspielplätzen und in Sandkisten gibt es bereits ein absolutes Hundeverbot. Das gilt es natürlich zu überwachen. Daher habe ich gemeinsam mit dem Rektor der Veterinärmedizinischen Fakultät beschlossen, eine Aufklärungskampagne durchzuführen. Zur Stunde läuft derzeit eine Aufklärungshotline an der Veterinärmedizinischen Universität. Hier kann sich jeder über Tiere, über den Tierkauf, über Hunde informieren. Das ist besonders wichtig in Zeiten, wo vor Weihnachten sicherlich mehr Tiere gekauft werden.

 

Natürlich wäre es besser, nur dann Haustiere, im Besonderen Hunde, zu halten, wenn man auch den nötigen Auslauf für diese Tiere hat. Das geht aber nicht und das will ich auch nicht, denn die Hunde spielen nun einmal eine sehr soziale Rolle in unserem täglichen Leben. Die Kinder lernen damit ein Verantwortungsbewusstsein, die Kinder lernen, Rechte und Pflichten für ein Tier zu übernehmen.

 

Tiere müssen auch artgerecht gehalten werden und daher ist dieses Tierschutzgesetz in der vorliegenden Fassung ein sehr gutes. Wichtiger wäre es natürlich, auch auf Bundesebene ein einheitliches Tierschutzgesetz umzusetzen, weil es kann nicht sein, dass in Wien ein sehr strenges Gesetz vorliegt und in anderen Bundesländern entsprechende Regelungen noch fehlen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bringe zuerst die zwei Abänderungsanträge zur Abstimmung, und zwar in der Reihenfolge, wie sie eingelangt sind.

 

Der Erste eingelangte ist der Abänderungsantrag der freiheitlichen Abgeordneten Brigitte Reinberger und Heinz Christian Strache und betrifft § 13 Abs. 5.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Dieser Abänderungsantrag ist einstimmig angenommen.

 

Der zweite Abänderungsantrag ist von Herrn Landtagsabgeordneten Dr Alois Mayer eingebracht worden und betrifft § 13 Abs. 3a.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Der ist ebenfalls einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang unter Berücksichtigung der zwei Abänderungsanträge ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Es liegt ein Beschlussantrag vor, eingebracht von der ÖVP. Er betrifft den Erwerb eines Hundeführerscheins und die Entfernung des Hundekots.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Beschlussantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist die Minderheit. Er ist somit abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 2 (PrZ 130/01-GFW) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Vergnügungssteuergesetz 1987 geändert wird.

 

Der Berichterstatter hiezu ist Herr LhptmSt Dr Rieder. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich berichte über den Beschluss des Finanzausschusses über den Initiativantrag zu einer Novelle des Vergnügungssteuergesetzes.

 

Ich ersuche Sie, Herr Präsident, die Verhandlung aufzunehmen.

 

Präsident Johann Römer: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Ringler. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Marie Ringler (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

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