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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 34

 

uns in den nächsten Jahren gemeinsam - wir sind gerne dabei - daranmachen werden, den Dinosaurier abzuschaffen und Neues in dieser Stadt endlich ohne bürokratische Hürden wachsen zu lassen! - Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Mag Gerstl zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zunächst bin ich Frau Kollegin Ringler dafür sehr dankbar, dass sie klargestellt hat, dass an diesem Gesetzeswerk, das wir heute beschließen, auf keinen Fall die Bundesregierung schuld sein kann (Abg Gerhard Pfeiffer: Die Sozialisten werden schon etwas finden!), was wir beim vorigen Gesetzeswerk ja noch gehört haben, dass durchaus schon die Möglichkeit besteht, obwohl wir es hier beschließen, dass die Bundesregierung schuld sein kann. Es ist schon einmal wichtig, in diesem Saale festzustellen, wer für Landesgesetze zuständig ist! (Beifall bei der ÖVP. - Abg Christian Oxonitsch: Herr Gerstl, es wird ja auch etwas günstiger und nicht teurer! Das ist der Unterschied!) Das werde ich Ihnen gleich erklären, Herr Kollege Oxonitsch, für wen hier was teurer wird. (Abg Christian Oxonitsch: Darauf bin ich gespannt!) Das gilt es nämlich, hier noch sehr wesentlich herauszuarbeiten. (Abg Christian Oxonitsch: Darauf bin ich schon sehr gespannt!)

 

Zweitens erscheint es mir schon sehr wichtig und in dem Sinne verteidige ich auch zu einem gewissen Grad diesen Gesetzesentwurf, Herr Kollege Oxonitsch, denn er bringt natürlich für manche Gruppen schon Erleichterungen. Er bringt für diejenigen, die sehr oft über das Jahr verteilt regelmäßig Veranstaltungen machen, eine Vereinfachung in der Gesetzesregelung und er bringt eine Vergünstigung. In diesem Bereich sind wir d'accord. Es ist auch ein sehr guter Ansatz, der hier gewählt wurde.

 

Doch es gibt viele andere Dinge in dem entsprechenden Gesetz, in dem Vergnügungssteuergesetz, was, glaube ich, nicht in dem Sinne getragen werden kann, wie das nun von Ihnen eigentlich vorgegeben wird beziehungsweise wie die Kritikpunkte auch von Frau Kollegin Ringler schon gesagt wurden. Wir möchten uns daher sehr gerne dies alles einmal näher anschauen, dies alles einmal näher bearbeiten und stellen uns hier nicht heraus und sagen, das ist alles ein Blödsinn, das darf nicht sein und das gehört von Grund auf alles weg, sondern wir sagen, setzen wir uns in Ruhe zusammen, machen wir eine Arbeitsgruppe und diskutieren wir das Vergnügungssteuergesetz einmal.

 

Wir haben in dieser Richtung auch einen Antrag eingebracht, weil es wirklich wichtig ist, sich damit auseinander zu setzen, wie viel die Stadt Wien aus welchen Bereichen bei der Vergnügungssteuer wirklich einnimmt und was wirklich Sinn macht.

 

Damit bin ich schon beim Kern der heutigen Vorlage, nämlich dem Publikumstanz. Ganz richtig stellt sich hier die Frage: Ist der Aufwand, den wir als Land Wien hier eingehen, wirklich derjenige, der gerechtfertigt ist? - Ich glaube, es gibt eigentlich niemand Berufeneren als Christoph Neuer, den Vorsitzenden der Berufsgruppe Organisation und Vermittlung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien Wirtschaftsverband Wien, der ganz klar seine Meinung gesagt hat, was er von diesem Gesetzesvorschlag hält und wozu er steht. Das würde ich sehr gerne vortragen, weil ich glaube, das trifft das Gesetz sehr gut.

 

Er sagt: "Der Vorschlag vom zuständigen Stadtrat, Vizebürgermeister" - hier Landeshauptmann-Stellvertreter - "Dr Sepp Rieder und der MA 4, die Vergnügungssteuer für Eintrittsgelder aus dem Tatbestand Publikumstanz auf generell 15 Prozent festzusetzen, bringt mehr Rechtssicherheit durch den Wegfall der Begriffe 'fallweise' und 'regelmäßig'." - Das unterschreiben wir. - "Er ist eine Entlastung für bisherige Dauerveranstalter" - das wurde schon zuvor gesagt, das unterschreiben wir -, "bedeutet aber auch für viele Wiener Veranstalter, die fallweise (mehrmals pro Jahr in unregelmäßigen Abständen) ..." - hiermit dürfte sich die Einmaligkeit des Opernballs auch unterscheiden, für die Frau Kollegin Ringler - "eine Erhöhung von 50 Prozent gegenüber dem derzeitigen ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent für fallweise Veranstaltungen." - Auch das unterschreiben wir. Das sehen sozusagen auch Ihre Kollegen aus Ihren eigenen Reihen, die die Verteuerung für viele fallweise Veranstaltungen klar erkennen lassen.

 

Er beschreibt auch, wie das in der Zusammensetzung ist. Er sagt klar, dass der Publikumstanz in Wien - unter Anführungszeichen - "nur" 53 Millionen S für die Stadt Wien bedeutet, während der gesamte Steuertatbestand Vergnügungssteuer insgesamt 660 Millionen S ausmacht. Das bedeutet, nicht einmal 10 Prozent aus dem Publikumstanzbereich haben wir an Steuereinnahmen für den Bereich der Vergnügungssteuer. Das heißt, fast der gesamte Rest kommt aus dem Anteil der Automaten, womit fast 90 Prozent unseres Steueraufkommens aus dem Bereich Vergnügungssteuer gedeckt werden.

 

Danach schreibt Christoph Neuer sehr schön auf seiner Homepage: "Alleine die Tatsache, dass Tanz und Musik in Wien - was würden Johann Strauß und Josef Lanner dazu sagen? - untrennbar miteinander verbunden sind, stellt den Steuertatbestand Publikumstanz für alle Wiener Veranstalter bei Bällen, Clubbings, Discos et cetera generell in Frage, denn Tanz ist eine der ältesten menschlichen Lebensäußerungen." - Schöner kann man das nicht formulieren. Schöner kann man das Lebensgefühl der Wienerinnen und Wiener nicht wiedergeben.

 

Er verweist auf eine andere Praxis, die wir in dieser Gemeinde sehr oft durchführen, die nicht der Zielrichtung entspricht, nämlich dass die Subventions-

 

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