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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 34

 

es eigentlich sehr treffend auf den Punkt bringt. Darin schreibt er nämlich: "Ihre MA 4 bestätigt sinngemäß, was Clubbingmacher als Rat bekommen haben wollen. Wer keine Vergnügungssteuer zahlen will, muss darauf schauen, dass seine Gäste nicht tanzen und sie gegebenenfalls daran hindern. Wie das gehen soll? - Also, dafür ist die Finanz nun wirklich nicht zuständig. Ein kleiner Tipp: Wer helfen könnte, mutwilliges Tanzen zu unterbinden, findet sich aber doch in den Vorschriften. Dort ist stets vom Tatbestand Publikumstanz die Rede und für Tatbestände wendet man sich gemeinhin an die Exekutive. Können wir uns also bald über auf Nichttanzflächen aktive Kieberer freuen, die nach Fußwippern fanden, Kopfschaukler mahnen und Schunkler abführen?" - Genau das trifft es eigentlich.

 

Wir wissen, dass es sehr viele Veranstaltungen gibt, wo natürlich eine gute Stimmung vorhanden ist, wo, obwohl es gar nicht vorgesehen ist, die Gäste dann gerne tanzen, schaukeln, wippen, hüpfen, was auch immer für akrobatische Bewegungen machen. Wenn ich das alles in bösartiger Weise unter Tanz einstufen will, dann bleiben diese Richtlinien nach wie vor offen, weil es hier keine Festlegungen gibt. Dann befinden wir uns wirklich in einem Kasperltheater und genau dieses Kasperltheater gilt es letztlich zu beenden. Sie sollten wirklich darangehen, den Publikumstanz endlich ersatzlos zu streichen und sich eine Veränderung in dem Bereich einfallen lassen. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass es vernünftig wäre, dass wir uns wieder zusammensetzen und inhaltlich dieses Gesetz noch einmal durchforsten.

 

Die Ungleichbehandlung zum Donauinselfest, zu diversen Parteifestivitäten, die es gibt, ist schon erwähnt worden. Die haben wir immer wieder schon in Fragestunden hier behandelt. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsansichten, wie auch Rechtsanwalt Dr Kichl festgehalten hat, wo die SPÖ eine andere Rechtsauffassung vertritt. Aber es gibt einfach diese Ungleichbehandlung. Die ist nicht zu leugnen, wenn man den Paragraph der Vergnügungssteuer hernimmt, § 2 Abs. 8, wo ganz klar und deutlich festgehalten ist, dass bei gewissen Veranstaltungen, wie religiösen, politischen und wissenschaftlichen, die wissenschaftlichen Zwecken dienen, das ausgeklammert ist oder eben auch bei Kleinveranstaltungen in Räumen unter 300 Quadratmetern.

 

Beides trifft für das Donauinselfest nicht zu, sagt Rechtsanwalt Kichl, und eine Steuerbefreiung für Volksfeste generell ist dem Vergnügungssteuergesetz auch nicht zu entnehmen, wie das immer wieder hier in der Fragestunde, wo das abgehandelt wurde, festgehalten worden ist. Also diese Ungleichbehandlung ist da. Wenn man etwas macht, dann sollte man wirklich eine Gleichbehandlung garantieren, denn dass auf der Donauinsel getanzt wird, haben Sie selbst zugegeben. Deshalb ist das Gesetz mit Sicherheit gänzlich zu überarbeiten, wenn man es nicht doch endlich streicht.

 

Ich möchte aber auch, wenn wir heute bei diesem Punkt die Möglichkeit haben, zum Thema Finanzen Anträge einzubringen, ein Thema ganz kurz behandeln und einen Beschlussantrag nachreichen, nämlich das Thema Euro-Einführung. Wir wissen, dass im Jänner die Euro-Einführung stattfinden wird. Wir wissen auch, dass Scheine nur ab 5 EUR vorhanden sein werden und wir leider Gottes keine kleineren Euro-Scheine erhalten werden. Die EU-Kommission hat in diesem Bereich gesagt, sie würde frühestens Ende 2002 bereit sein, diesbezüglich überhaupt in Verhandlungen zu treten und Überlegungen anzustellen, ob es vielleicht doch zu kleineren Euro-Scheinen kommt.

 

Es kann schon sein, dass die EU-Kommission einen Vertrag mit der Geldbörsel-Industrie hat, denn bei den vielen Münzen, die auf uns zukommen, werden die Geldbörseln wahrscheinlich in Monatsabständen eingehen und nicht halten, weil sie einfach so dick sein werden, sodass die Nähte reißen. Aber wir meinen, dass die EU-Kommission hier doch ein bisschen unter Druck gesetzt werden sollte und man doch mit ein bisschen Nachdruck von ihr verlangen sollte, sich schneller zu bewegen und auch eine niedrigere Euro-Note einzuführen, und stellen daher folgenden Beschlussantrag:

 

"Der Wiener Landtag wolle beschließen:

 

Der Wiener Landtag fordert die Wiener Landesregierung auf, bei der Bundesregierung und den österreichischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments dafür einzutreten, dass diese auf europäischer Ebene dahin gehend initiativ werden, dass unterhalb der 5-EUR-Banknoten ein 2-EUR-Schein eingeführt wird."

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert.

 

Vernünftig wäre der Antrag auf alle Fälle. Ich gehe davon aus, dass sich auch jeder diesem Antrag anschließen kann. Es spricht kein Grund dagegen. Wir haben gut leben gelernt mit den 20-S-Noten und auch mit den 50-S-Noten, und es wäre sicherlich in unser aller Interesse und auch im Interesse der Bürger, dass wir die Vielzahl der Münzen ein bisschen zurückdrängen, indem wir einen niedrigeren Euro-Schein durchsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Ekkamp. Ich erteile es ihm. (Abg Mag Christoph Chorherr: Bitte tanzen! - Abg Marie Ringler: Nicht vergessen!)

 

Abg Franz Ekkamp (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Geschätzte Damen und Herren!

 

Ich habe mir jetzt nach der Wortmeldung der Grünen überlegt, ob ich Ihnen als Mitglied des Finanzausschusses raten soll, sich nicht zu bewegen, weil wir alle die Aufgabe haben, dass die Finanzen in Ordnung sind. Ich kann Ihnen versichern, Sie können sich ruhig bewegen, es wird nichts passieren, es wird keine zusätzliche Steuer auf uns zukommen. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie alle als Abgeordnete dieses

 

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