Landtag,
6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll
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zunehmen -, sicherlich nicht folgen. Denn dieser Vorschlag
würde bei uns einen Aufnahmestopp bedeuten und in der Stadt Wien gibt es keinen
Aufnahmestopp. Dies würde einen Ausverkauf der öffentlichen Güter bedeuten, von
den Naturparks bis hin zur Wasserversorgung, und das wird es in Wien mit
Sicherheit nicht geben. Ihr Vorschlag würde - am Beispiel des Meldewesens haben
Sie es konkret gesagt - zusätzliche Arbeit für die Leute in unserem Haus
bedeuten, aber es gäbe keine zusätzlichen Leute und nebenbei keine
Bezugserhöhungen. Dazu wird es mit uns - und mit mir als Personalstadträtin -
sicher nicht kommen! (Beifall bei der SPÖ. - Abg Michael Kreißl: Sind das
...? Eine Wahlkampfrede ist das, was Sie hier halten!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Unserer Ansicht nach
nützt es nichts, nur schöne Worte für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
vor der Personalvertretungswahl und schöne Dankesworte hier im Gemeinderat zu
finden. Wir verstehen Gewerkschaft und Personalvertretung als Partner und
Partnerinnen, und zwar immer. Wir schätzen unsere Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen, ihre Arbeit und ihr Engagement. Denn ohne diese Arbeit und
ohne dieses Engagement wäre Wien nicht die wunderschöne, gut verwaltete und
sichere Stadt, die es ist. Wir schätzen das nicht nur mit schönen Worten,
sondern auch mit Taten. Deswegen bitte ich Sie, jetzt abzustimmen und
zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Hohes Haus! Wir
haben diskutiert und wir haben das Schlusswort gehört.
Wir kommen nun zu einigen Abstimmungen.
Es liegt ein Antrag der ÖVP-Abgeordneten Pfeiffer und
Kollegen vor. Der Antrag lautet:
Gemäß § 30c Abs. 8 und 9 der
Geschäftsordnung des Landtags für Wien ist das gegenständliche Geschäftsstück
an den zuständigen Ausschuss zurückzustellen.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Es wurde eine getrennte Abstimmung verlangt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit Ausnahme der
Artikel I Zi 4 und 6, Artikel III Zi 1, 5a und 6,
Artikel IV Zi 2 und 3, Artikel II Zi 15 und
Artikel III Zi 7 zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist
einstimmig beschlossen.
Nun bitte ich jene Mitglieder des
Landtags, die Artikel I Zi 4 und 6, Artikel III Zi 1,
5a und 6 und Artikel IV Zi 2 und 3 ihre Zustimmung geben wollen, die
Hand zu heben. - Das ist mit Mehrheit, gegen die Stimmen der GRÜNEN,
beschlossen.
Ich bitte nun jene Mitglieder des
Landtags, die dem Artikel II Zi 15 und Artikel III Zi 7
ihre Zustimmung geben wollen, die Hand zu heben. - Dies ist mehrheitlich, gegen
die ÖVP, beschlossen.
Damit haben wir diesen Teil
abgeschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich lasse nun über
Beschlussanträge, die vorliegen, abstimmen.
Es gibt einen Beschluss- und
Resolutionsantrag des ÖVP-Klubs. Ich wiederhole diesen Antrag, damit kein
Irrtum besteht:
Der Landtag wolle beschließen:
"Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, bei der anstehenden
Gehälteranpassung eine Änderung dahingehend vorzunehmen, dass für das Jahr 2002
für die Wiener Gemeindebediensteten nicht, wie vorgesehen, eine durchgängige
2-prozentige Erhöhung vorzusehen ist, sondern Bediensteten bis zu einem
Brutto-Monatseinkommen von 2 000 EUR eine Erhöhung von
2,2 Prozent zu gewähren und Bediensteten mit darüber liegendem Einkommen
eine Erhöhung in Form einer Fixzahlung von brutto 44 EUR pro Monat zu
gewähren.
In Zukunft soll eine
Harmonisierung der Gehaltsabschlüsse mit dem Bund vorgenommen werden."
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal beantragt.
Wer dafür ist, den bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit, da nur FPÖ und ÖVP für
diesen Antrag stimmen. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Ich habe folgenden Beschlussantrag
der FPÖ-Landtagsabgeordneten Michael Kreißl und Dr Helmut GÜNTHER vorliegen:
Der Wiener Landtag möge
beschließen: "Die für die weiteren 1,2 Prozent Gehaltserhöhung
anfallenden Kosten in der Höhe von rund 250 Millionen S nicht in Form
einer prozentuellen Erhöhung vorzunehmen, sondern einen für alle Bediensteten
gleich hohen absoluten Sockelbetrag zu beschließen."
In formeller Hinsicht wird die
sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag hat nur die Unterstützung der
Freiheitlichen Partei und somit nicht die Mehrheit.
Ich komme zum nächsten
Beschlussantrag, einem Beschlussantrag der Landtagsabgeordneten Dr Monika Vana,
Freunde und Freundinnen:
Der Landtag wolle
beschließen: "Die zuständige Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal möge
bis spätestens Juni 2002, unter Beachtung der Judikatur des Europäischen und
des Obersten Gerichtshofs, einen Entwurf zur Änderung des Wiener
Gleichbehandlungsgesetzes vorlegen, mit dem gemäß § 40 Abs. 1 des
Wiener Gleichbehandlungsgesetzes mögliche 'in der Person eines Mitbewerbers
liegende Gründe' explizit und einheitlich festgelegt werden."
In formeller Hinsicht wird
die Zuweisung dieses Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal
beantragt.
Wer diesem Antrag zustimmt,
den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag ist einstimmig
beschlossen.
Meine Damen und
Herren! Wenn kein Widerspruch
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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