Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 53
dass ich belehrt werde, dann reagiere ich nicht nur in der
Pubertät, sondern auch jetzt eher kritisch darauf. Ich möchte nicht belehrt
werden, sondern mir ist Beratung wichtiger. Ich glaube, dass wir mit der
Sprache auch in diesem Gesetz etwas bewirken können, indem wir - ich werde dann
einen Antrag dazu einbringen - dieses "Belehrungsgespräch" in
"Beratungs- und Informationsgespräch" umbenennen.
Dieses Gespräch ist sehr zentral. Wir möchten nicht,
dass die Regelung für dieses Gespräch von vornherein ad absurdum geführt wird,
denn unsere Sorge ist, wer diese Gespräche führt und ob das psychologisch
geschulte BeraterInnen sein werden, die den Umgang mit den Jugendlichen gewöhnt
sind, die ihre Sprache kennen, die ihre Lebenswelten und ihre Probleme kennen.
Deshalb wird es auch dazu von mir einen Antrag geben, denn im vorgelegten
Gesetzesentwurf ist dieses gescheite und kluge Informations- und
Beratungsgespräch einfach nicht näher geregelt. Es wird nicht festgelegt,
welche Qualifikation für die Führung dieses Gesprächs notwendig sein wird,
welchen Umfang es haben soll, unter welchen Bedingungen es geführt werden soll
beziehungsweise unter welchen Bedingungen es nicht geführt wird und mit welchem
Beratungskonzept diese Gespräche geführt werden sollen.
Für uns Grüne
ist der erzieherische Jugendschutz sehr wichtig, denn er fördert die
Lebenskompetenz der jungen Menschen, bietet ihnen Maßnahmen und Angebote, um
sie zu befähigen, kritisch zu sein, selbstbewusst zu werden und auch
Verantwortung zu tragen. Genau darum geht es, nämlich dass wir die jungen
Menschen als selbstbewusste, verantwortungsbewusste Menschen wahrnehmen.
Es
ist in diesem Gespräch aber nicht nur die Information über das Jugendschutzgesetz
notwendig, sondern es ist auch notwendig, dahinter zu kommen, warum das Gesetz
übertreten wird, denn viele Fälle werden wahrscheinlich auf Nichtinformation
zurückzuführen sein, werden dann hoffentlich nicht mehr auf Grund der
Nichtinformation sein, aber es könnten auch andere Dinge dahinter stecken. So
ist es uns wirklich wichtig, ein Konzept dahinter zu haben.
Ein Beispiel wäre ein Beratungskonzept nach Petzold,
wo die umgebenden Lebenswelten, die Schule, die Arbeitsstätte, die Freunde, die
Familie, das soziale Milieu oder auch die soziale Lebenssituation
berücksichtigt werden und darauf eingegangen wird, warum es zu einer
Übertretung kam.
All diese Fragen sind nicht geregelt. Deswegen
glauben wir, dass es einer Verordnung bedarf, die das näher regelt. Außerdem
ist es nicht ganz unwesentlich, dass es bei den Jugendwohlfahrtsträgern dann
für den erwarteten Mehraufwand keine Dienstposten geben wird. Schon jetzt ist
klar, dass die MitarbeiterInnen in diesem Bereich über Arbeitsüberlastung klagen,
was sich auch in Überstunden und Krankheitsmeldungen manifestiert. Wenn es zu
keiner Personalaufstockung in diesem Bereich kommen wird, ist es - das
befürchten wir - leicht möglich, dass mangels Personal diese wirklich
sinnvollen Gespräche nicht stattfinden werden können und somit das Ziel und der
wesentliche Bestandteil von "Hilfe statt Strafe" einfach nicht
umgesetzt werden kann. Deshalb unser Abänderungsantrag, den ich jetzt
einbringe:
"Im § 12 ist nach Abs. 4 folgender
Abs. 4a einzufügen:
'Die näheren Bestimmungen über das Belehrungs- und
Informationsgespräch hat die Landesregierung durch Verordnung festzusetzen.
Diese Verordnung hat insbesondere die fachlichen Qualifikationen für die
Führung des Gesprächs seitens des Jugendwohlfahrtsträgers, die dem Gespräch zu
Grunde zu legenden Inhalte und die Kriterien für die Beurteilung, ob ein
Gespräch als nicht zielführend zu erachten ist, einzuhalten.'"
Als weiteren Antrag bringe ich den von mir vorher
angeführten Belehrungsantrag ein:
Wir stellen den Antrag, dass im § 12 die
Wortfolge "Belehrungs- und Informationsgespräch" durch die Wortfolge
"Beratungs- und Informationsgespräch" zu ersetzen ist.
Zum Schluss möchte ich noch auf die österreichische
Jugendwertestudie 2001 hinweisen, denn dort wird unter anderem festgestellt,
was sich junge Menschen erwarten und was ihnen ganz wichtig ist. Ganz wichtig
sind den jungen Menschen Ehrlichkeit, Verantwortungsgefühl und Selbständigkeit.
Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz und auch mit der bevorstehen Wahlaltersenkung
in dieser Stadt den jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich zu
verantwortungs- und selbstbewussten Menschen zu entwickeln, die bereit sind und
bereit sein werden, sich für ihre Anliegen einzusetzen und mitzumachen.
Schließen möchte ich mit einem Zitat aus einem Lied
von Bettina Wegner, das meiner Meinung nach hier ganz gut passt. Es lautet:
"Klare gerade Menschen, das ist unser Ziel, denn Leute ohne Rückgrat haben
wir schon zu viel." - Danke. (Beifall
bei den GRÜNEN und des Abg Dr Kurt Stürzenbecher.)
Präsident Johann Römer:
Als Nächster ist Herr Abg Walter Strobl zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Walter Strobl
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren!
Es ist heute schon gesagt worden, dass mit diesem
Jugendschutzgesetz ein wichtiger Schritt gesetzt wurde oder wird, weil es um
eine Harmonisierung, um eine Angleichung der einzelnen Jugendschutzbestimmungen
zwischen den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgendland geht. Ich
glaube, das ist auch der entscheidende Punkt bei diesem Gesetz, weil ganz
einfach Jugend gerade im Hinblick auf Veranstaltungen grenzüberschreitend ist
und weil sich daraus sogar bis zu einem gewissen Grad auch die Überlegung
aufdrängt, inwieweit der Föderalismusgedanke richtig ist und inwieweit es
sinnvoll wäre, weiter gehende Vereinheitlichungen vorzunehmen, wobei ich, ohne
dass ich das konkret vorlegen oder begründen könnte, glaube, dass die
Unterschiede zwischen den einzelnen Jugendschutzbestimmungen in den
Bundesländern nicht gravierend sind.
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