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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 53

 

dass ich belehrt werde, dann reagiere ich nicht nur in der Pubertät, sondern auch jetzt eher kritisch darauf. Ich möchte nicht belehrt werden, sondern mir ist Beratung wichtiger. Ich glaube, dass wir mit der Sprache auch in diesem Gesetz etwas bewirken können, indem wir - ich werde dann einen Antrag dazu einbringen - dieses "Belehrungsgespräch" in "Beratungs- und Informationsgespräch" umbenennen.

 

Dieses Gespräch ist sehr zentral. Wir möchten nicht, dass die Regelung für dieses Gespräch von vornherein ad absurdum geführt wird, denn unsere Sorge ist, wer diese Gespräche führt und ob das psychologisch geschulte BeraterInnen sein werden, die den Umgang mit den Jugendlichen gewöhnt sind, die ihre Sprache kennen, die ihre Lebenswelten und ihre Probleme kennen. Deshalb wird es auch dazu von mir einen Antrag geben, denn im vorgelegten Gesetzesentwurf ist dieses gescheite und kluge Informations- und Beratungsgespräch einfach nicht näher geregelt. Es wird nicht festgelegt, welche Qualifikation für die Führung dieses Gesprächs notwendig sein wird, welchen Umfang es haben soll, unter welchen Bedingungen es geführt werden soll beziehungsweise unter welchen Bedingungen es nicht geführt wird und mit welchem Beratungskonzept diese Gespräche geführt werden sollen.

 

Für uns Grüne ist der erzieherische Jugendschutz sehr wichtig, denn er fördert die Lebenskompetenz der jungen Menschen, bietet ihnen Maßnahmen und Angebote, um sie zu befähigen, kritisch zu sein, selbstbewusst zu werden und auch Verantwortung zu tragen. Genau darum geht es, nämlich dass wir die jungen Menschen als selbstbewusste, verantwortungsbewusste Menschen wahrnehmen.

 

Es ist in diesem Gespräch aber nicht nur die Information über das Jugendschutzgesetz notwendig, sondern es ist auch notwendig, dahinter zu kommen, warum das Gesetz übertreten wird, denn viele Fälle werden wahrscheinlich auf Nichtinformation zurückzuführen sein, werden dann hoffentlich nicht mehr auf Grund der Nichtinformation sein, aber es könnten auch andere Dinge dahinter stecken. So ist es uns wirklich wichtig, ein Konzept dahinter zu haben.

 

Ein Beispiel wäre ein Beratungskonzept nach Petzold, wo die umgebenden Lebenswelten, die Schule, die Arbeitsstätte, die Freunde, die Familie, das soziale Milieu oder auch die soziale Lebenssituation berücksichtigt werden und darauf eingegangen wird, warum es zu einer Übertretung kam.

 

All diese Fragen sind nicht geregelt. Deswegen glauben wir, dass es einer Verordnung bedarf, die das näher regelt. Außerdem ist es nicht ganz unwesentlich, dass es bei den Jugendwohlfahrtsträgern dann für den erwarteten Mehraufwand keine Dienstposten geben wird. Schon jetzt ist klar, dass die MitarbeiterInnen in diesem Bereich über Arbeitsüberlastung klagen, was sich auch in Überstunden und Krankheitsmeldungen manifestiert. Wenn es zu keiner Personalaufstockung in diesem Bereich kommen wird, ist es - das befürchten wir - leicht möglich, dass mangels Personal diese wirklich sinnvollen Gespräche nicht stattfinden werden können und somit das Ziel und der wesentliche Bestandteil von "Hilfe statt Strafe" einfach nicht umgesetzt werden kann. Deshalb unser Abänderungsantrag, den ich jetzt einbringe:

 

"Im § 12 ist nach Abs. 4 folgender Abs. 4a einzufügen:

 

'Die näheren Bestimmungen über das Belehrungs- und Informationsgespräch hat die Landesregierung durch Verordnung festzusetzen. Diese Verordnung hat insbesondere die fachlichen Qualifikationen für die Führung des Gesprächs seitens des Jugendwohlfahrtsträgers, die dem Gespräch zu Grunde zu legenden Inhalte und die Kriterien für die Beurteilung, ob ein Gespräch als nicht zielführend zu erachten ist, einzuhalten.'"

 

Als weiteren Antrag bringe ich den von mir vorher angeführten Belehrungsantrag ein:

 

Wir stellen den Antrag, dass im § 12 die Wortfolge "Belehrungs- und Informationsgespräch" durch die Wortfolge "Beratungs- und Informationsgespräch" zu ersetzen ist.

 

Zum Schluss möchte ich noch auf die österreichische Jugendwertestudie 2001 hinweisen, denn dort wird unter anderem festgestellt, was sich junge Menschen erwarten und was ihnen ganz wichtig ist. Ganz wichtig sind den jungen Menschen Ehrlichkeit, Verantwortungsgefühl und Selbständigkeit. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz und auch mit der bevorstehen Wahlaltersenkung in dieser Stadt den jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich zu verantwortungs- und selbstbewussten Menschen zu entwickeln, die bereit sind und bereit sein werden, sich für ihre Anliegen einzusetzen und mitzumachen.

 

Schließen möchte ich mit einem Zitat aus einem Lied von Bettina Wegner, das meiner Meinung nach hier ganz gut passt. Es lautet: "Klare gerade Menschen, das ist unser Ziel, denn Leute ohne Rückgrat haben wir schon zu viel." - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und des Abg Dr Kurt Stürzenbecher.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Walter Strobl zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren!

 

Es ist heute schon gesagt worden, dass mit diesem Jugendschutzgesetz ein wichtiger Schritt gesetzt wurde oder wird, weil es um eine Harmonisierung, um eine Angleichung der einzelnen Jugendschutzbestimmungen zwischen den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgendland geht. Ich glaube, das ist auch der entscheidende Punkt bei diesem Gesetz, weil ganz einfach Jugend gerade im Hinblick auf Veranstaltungen grenzüberschreitend ist und weil sich daraus sogar bis zu einem gewissen Grad auch die Überlegung aufdrängt, inwieweit der Föderalismusgedanke richtig ist und inwieweit es sinnvoll wäre, weiter gehende Vereinheitlichungen vorzunehmen, wobei ich, ohne dass ich das konkret vorlegen oder begründen könnte, glaube, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Jugendschutzbestimmungen in den Bundesländern nicht gravierend sind.

 

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