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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 49

 

selbst tätig wird und die Verhinderung der Verbreitung respektive vorsorgende Maßnahmen so schnell wie möglich einleitet.

 

Der Gesetzgeber definiert dazu eine ganze Palette an unterschiedlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Ich denke mir, das ist einfach wesentlich, einerseits für die Pflanzengesundheit und natürlich auch für Landwirtschaft, gar keine Frage.

 

Eines in diesem Gesetz erscheint mir auch noch wesentlich, dass natürlich immer dann, wenn jetzt auch der Magistrat subsidiär handelt, die Kosten letztendlich doch vom Eigentümer zu tragen sind. Trotz alledem ist geregelt, dass natürlich ein Pflanzenschutz auch im volkswirtschaftlichen Interesse ist und dass in manchen Fällen, wenn es übergeordnete Zielsetzungen gibt, durchaus auch auf öffentliche Mittel dabei zurückgegriffen werden kann.

 

Ich möchte jetzt gerne noch zu den drei eingebrachten Anträgen der GRÜNEN kurz Stellung nehmen und mich dazu äußern, was die Definition im § 2 Z 3 betrifft. Es ist so, dass Schädlinge ja sehr oft ad hoc auftauchen, plötzlich auftauchen, und dass es mit einer taxaktiven Aufzählung, wie zum Beispiel auch im Ausschuss noch diskutiert worden ist, nicht möglich ist, einfach schnell und aktuell eine Verordnung, eine Maßnahme zu erlassen. Ich denke mir, dass die Aufzählung, die da getroffen ist, durchaus eine ist, die eine breite und schnelle Handlungsmöglichkeit zulässt. Wenn eine neue Art der Miniermotte oder was auch immer auftauchen sollte, wird es uns nichts nützen, wenn die alte Miniermotte in der Liste steht und wir gegen die neue nicht irgendwie schnell etwas unternehmen können. Auch der in euren Antrag hineingeschriebene Passus "oder andere Krankheitserreger" ist ja auch nicht das, wo man sagen muss, das ist der Hort der engen Definition schlechthin. Also auch das lässt ja Spielräume zu.

 

Auf den biologischen Landbau bin ich schon eingegangen.

 

Ja, und was den Strafrahmen betrifft. Also mir wurde gesagt, dass bislang noch kein einziges Mal, so lange sich die Beamten, die hier im Haus sind und Strafen verhängen sollten, erinnern können, eine Strafe verhängt worden ist auf Grund dieses Gesetzes.

 

Ich denke mir, dass der Strafrahmen von 20 000 EUR einer ist, der durchaus eine abschreckende Wirkung hat und ja auch ein Strafrahmen ist. Ganz klar, nicht jeder, der bestraft werden muss nach diesem Gesetz, wird mit 20 000 EUR bestraft werden. Und ich denke mir, das ist durchaus okay, einen Rahmen in der Höhe da drinnen zu lassen.

 

Zu den beiden Anträgen, die ein Wiener Bodenschutz- und ein Bundes-Bodenschutzgesetz betreffen, mag ich auch betonen: Es ist eine EU-Richtlinie, wie du sicher weißt, Rüdiger, ganz kurz davor in Kraft getreten und sie muss in die nationale Gesetzgebung übernommen werden. Wir haben dann ein Bundesgesetz, wir werden sehr bald eines haben. Dieses Bundesgesetz wird nicht einheitlich sein, was ich gerade bei einem Bodenschutzgesetz für sehr wichtig halte, auch aus unserer Wiener Situation heraus für sehr realistisch halte, weil sehr viele Wiener Gemüsebauern Felder haben, die ja nicht nur bis zur Wiener Stadtgrenze gehen, sondern auch darüber hinaus, die dann zum Teil auf niederösterreichischem Boden sind, zum Teil auf Wiener Boden sind. Es gibt auch Glashäuser, habe ich mir sagen lassen, die quasi grenzüberschreitend sind. Ich stelle es mir relativ schwierig vor, wenn man in einem Glashaus bis zum Radieschen ein Bodenschutzgesetz einhalten muss und ab dem Paradeiser ein anderes. Also eine bundeseinheitliche Regelung ist da ganz, ganz sicher notwendig.

 

Auch noch etwas zum DDT. Das ist seit 1992 verboten, und es hat eine Halbwertzeit von ungefähr 30 Jahren. Sprich, es wird das, das bis 1992 verwendet worden ist, noch länger im Boden zu finden sein, ganz speziell in den Glashäusern, weil es ja da keine so gute Luftzirkulation gibt und weil es keine direkte UV-Einstrahlung gibt, sprich das DDT noch langsamer zerfällt wie in der normalen Erde. Es ist nicht möglich, Gesetze zu erlassen, die gegen das DDT im Boden etwas machen. Es ist nur möglich, Gesetze zu erlassen, die gegen die Quelle von DDT etwas machen. Die gibt es, das ist getan.

 

Und wie schon erwähnt: 90 Prozent der Gemüse, die in Glashäusern in Wien produziert werden, sind am Nährboden, sind in der Biokultur oder sonst irgendwo drinnen und kommen mit dem Boden überhaupt nie in Kontakt. Also, ich halte es für ein bissel fahrlässig von Global 2000, da jetzt die große Panik zu beginnen.

 

Es ist nachgewiesen, dass das Gemüse per se in keinster Weise durch DDT kontaminiert ist.

 

Global 2000 hat übrigens auch Vorsorgewerte und Grenzwerte verwechselt, und es ist natürlich auch schade, dass man nicht nachvollziehen kann, wo diese Proben genommen worden sind. Denn sobald sie sagen würden, wo sie es genommen haben widerrechtlich, würde es ganz sicher eine Besitzstörungsklage geben, und das wäre natürlich Global 2000 nicht angenehm, gar keine Frage.

 

Zum Antrag bezüglich Bundesgesetz habe ich schon gesagt: Es ist eine EU-Richtlinie im Laufen. Es wird ein Bundesgesetz geben. Ich denke mir, dass es nicht wirklich sehr sinnvoll ist, wenn wir da jetzt auch noch als Wiener Stelle ein bissel Druck und Tempo machen, es wird ohnehin kommen.

 

Ich ersuche um Zustimmung zur vorliegenden Novelle des Pflanzenschutzgesetzes. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Mag Maresch gemeldet.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich habe jetzt noch einmal nachgesehen. Es wäre gut gewesen, wenn es einen Strafrahmen gäbe, deswegen auch von uns dieser Satz. In der ausgesandten Vorlage steht auf Seite 8 im § 10 Pkt 9 ganz eindeutig drinnen: "... eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 200 000 EUR zu bestrafen." (Abg Petra

 

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