Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 49
selbst tätig wird und die Verhinderung der Verbreitung
respektive vorsorgende Maßnahmen so schnell wie möglich einleitet.
Der Gesetzgeber definiert dazu eine ganze Palette an
unterschiedlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Ich denke mir, das ist einfach
wesentlich, einerseits für die Pflanzengesundheit und natürlich auch für
Landwirtschaft, gar keine Frage.
Eines in diesem Gesetz erscheint mir auch noch wesentlich,
dass natürlich immer dann, wenn jetzt auch der Magistrat subsidiär handelt, die
Kosten letztendlich doch vom Eigentümer zu tragen sind. Trotz alledem ist geregelt,
dass natürlich ein Pflanzenschutz auch im volkswirtschaftlichen Interesse ist
und dass in manchen Fällen, wenn es übergeordnete Zielsetzungen gibt, durchaus
auch auf öffentliche Mittel dabei zurückgegriffen werden kann.
Ich möchte jetzt gerne noch zu den drei eingebrachten
Anträgen der GRÜNEN kurz Stellung nehmen und mich dazu äußern, was die
Definition im § 2 Z 3 betrifft. Es ist so, dass Schädlinge ja sehr
oft ad hoc auftauchen, plötzlich auftauchen, und dass es mit einer taxaktiven
Aufzählung, wie zum Beispiel auch im Ausschuss noch diskutiert worden ist,
nicht möglich ist, einfach schnell und aktuell eine Verordnung, eine Maßnahme
zu erlassen. Ich denke mir, dass die Aufzählung, die da getroffen ist, durchaus
eine ist, die eine breite und schnelle Handlungsmöglichkeit zulässt. Wenn eine
neue Art der Miniermotte oder was auch immer auftauchen sollte, wird es uns
nichts nützen, wenn die alte Miniermotte in der Liste steht und wir gegen die
neue nicht irgendwie schnell etwas unternehmen können. Auch der in euren Antrag
hineingeschriebene Passus "oder andere Krankheitserreger" ist ja auch
nicht das, wo man sagen muss, das ist der Hort der engen Definition
schlechthin. Also auch das lässt ja Spielräume zu.
Auf den biologischen Landbau bin ich schon eingegangen.
Ja, und was den Strafrahmen betrifft. Also mir wurde
gesagt, dass bislang noch kein einziges Mal, so lange sich die Beamten, die
hier im Haus sind und Strafen verhängen sollten, erinnern können, eine Strafe
verhängt worden ist auf Grund dieses Gesetzes.
Ich denke mir, dass der Strafrahmen von
20 000 EUR einer ist, der durchaus eine abschreckende Wirkung hat und
ja auch ein Strafrahmen ist. Ganz klar, nicht jeder, der bestraft werden muss
nach diesem Gesetz, wird mit 20 000 EUR bestraft werden. Und ich denke
mir, das ist durchaus okay, einen Rahmen in der Höhe da drinnen zu lassen.
Zu den beiden Anträgen, die ein Wiener Bodenschutz-
und ein Bundes-Bodenschutzgesetz betreffen, mag ich auch betonen: Es ist eine
EU-Richtlinie, wie du sicher weißt, Rüdiger, ganz kurz davor in Kraft getreten
und sie muss in die nationale Gesetzgebung übernommen werden. Wir haben dann
ein Bundesgesetz, wir werden sehr bald eines haben. Dieses Bundesgesetz wird
nicht einheitlich sein, was ich gerade bei einem Bodenschutzgesetz für sehr
wichtig halte, auch aus unserer Wiener Situation heraus für sehr realistisch
halte, weil sehr viele Wiener Gemüsebauern Felder haben, die ja nicht nur bis
zur Wiener Stadtgrenze gehen, sondern auch darüber hinaus, die dann zum Teil
auf niederösterreichischem Boden sind, zum Teil auf Wiener Boden sind. Es gibt
auch Glashäuser, habe ich mir sagen lassen, die quasi grenzüberschreitend sind.
Ich stelle es mir relativ schwierig vor, wenn man in einem Glashaus bis zum
Radieschen ein Bodenschutzgesetz einhalten muss und ab dem Paradeiser ein
anderes. Also eine bundeseinheitliche Regelung ist da ganz, ganz sicher
notwendig.
Auch noch etwas zum DDT. Das ist seit 1992 verboten,
und es hat eine Halbwertzeit von ungefähr 30 Jahren. Sprich, es wird das,
das bis 1992 verwendet worden ist, noch länger im Boden zu finden sein, ganz speziell
in den Glashäusern, weil es ja da keine so gute Luftzirkulation gibt und weil
es keine direkte UV-Einstrahlung gibt, sprich das DDT noch langsamer zerfällt
wie in der normalen Erde. Es ist nicht möglich, Gesetze zu erlassen, die gegen
das DDT im Boden etwas machen. Es ist nur möglich, Gesetze zu erlassen, die
gegen die Quelle von DDT etwas machen. Die gibt es, das ist getan.
Und wie schon erwähnt: 90 Prozent der Gemüse,
die in Glashäusern in Wien produziert werden, sind am Nährboden, sind in der
Biokultur oder sonst irgendwo drinnen und kommen mit dem Boden überhaupt nie in
Kontakt. Also, ich halte es für ein bissel fahrlässig von Global 2000, da jetzt
die große Panik zu beginnen.
Es ist nachgewiesen, dass das Gemüse per se in
keinster Weise durch DDT kontaminiert ist.
Global 2000 hat übrigens auch Vorsorgewerte und
Grenzwerte verwechselt, und es ist natürlich auch schade, dass man nicht
nachvollziehen kann, wo diese Proben genommen worden sind. Denn sobald sie
sagen würden, wo sie es genommen haben widerrechtlich, würde es ganz sicher
eine Besitzstörungsklage geben, und das wäre natürlich Global 2000 nicht
angenehm, gar keine Frage.
Zum Antrag bezüglich Bundesgesetz habe ich schon
gesagt: Es ist eine EU-Richtlinie im Laufen. Es wird ein Bundesgesetz geben.
Ich denke mir, dass es nicht wirklich sehr sinnvoll ist, wenn wir da jetzt auch
noch als Wiener Stelle ein bissel Druck und Tempo machen, es wird ohnehin
kommen.
Ich ersuche um Zustimmung zur vorliegenden Novelle
des Pflanzenschutzgesetzes. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Zu einer weiteren tatsächlichen
Berichtigung hat sich Herr Abg Mag Maresch gemeldet.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe jetzt noch einmal
nachgesehen. Es wäre gut gewesen, wenn es einen Strafrahmen gäbe, deswegen auch
von uns dieser Satz. In der ausgesandten Vorlage steht auf Seite 8 im
§ 10 Pkt 9 ganz eindeutig drinnen: "... eine
Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu
200 000 EUR zu bestrafen." (Abg Petra
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