Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 83
22. Dezember 2003 umgesetzt werden. Welche Maßnahmen hat das
Land Wien zur Umsetzung dieser Richtlinie getroffen?
Bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Sie haben mir die Frage nach der Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie gestellt. Diese EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde ja
bereits im Jahr 2000 erlassen und ist bis zum Jahr 2003, also bis zum
Ende des heurigen Jahren, auch in nationales Recht umzusetzen.
Auf Grund der Tatsache, dass das Wasserrecht ja eine
Aufgabe des Bundes ist und damit auch in die Kompetenzen des Bundes fällt,
ergibt sich nicht zwingend, hier auf legistischer Ebene, auf Länderebene, eine
neue Regelung zu erlassen. Aber wie gesagt, die Stadt Wien hat hier einen
Grundsatz: Die Umweltpolitik, die Wasserpolitik in Wien hat höchste Priorität.
Daher haben wir bereits im Jahr 2001 in Befolgung dieser
EU-Wasserrahmenrichtlinie das Wasser und die Wasserversorgungsanlagen unter
verfassungsrechtlichen Schutz gestellt, denn die EU-Wasserrahmenrichtlinie legt
ja in Erwägung ihrer Gründe fest: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern
ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden
muss. Und Wasser, so sieht es auch diese Richtlinie vor, ist hier auch eine
wesentliche Leistung der Daseinsvorsorge. Daher hat hier das Land Wien eben in
Befolgung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmen gesetzt.
Was hat die Wasserrahmenrichtlinie generell jetzt auf
das Land Österreich und speziell auf das Land Wien für Auswirkungen? Die
Wasserrahmenrichtlinie hat als oberste Priorität die Koordination der
Tätigkeiten zum Schutz der Gewässer. Schutz der Gewässer im Rahmen der EU hat
natürlich auch eine wesentliche Auswirkung auf die EU-Erweiterung, denn hier
geht es um einen Gewässerschutz ohne Grenzen. Hier geht es um eine
Wasserbewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten. Für Österreich heißt das,
dass hier für die Flüsse Donau, Elbe, Rhein ein Gewässerbewirtschaftungsplan zu
erarbeiten ist. Wesentlich ist selbstverständlich, dass hier einheitliche
Qualitätskriterien festzulegen sind. So will es die EU und hier ist eine
zwingende Kooperation auch innerhalb der Mitgliedsstaaten vorzusehen.
Was heißt das jetzt für Österreich? Ein Wasserrechtsgesetz
- die Novelle liegt ja derzeit zur Beschlussfassung vor, das
Begutachtungsverfahren ist derzeit im Laufen. Wesentlich ist, dass eine
Ist-Zustandserhebung aufbauend auf einem umfassenden Monitoring durchzuführen
ist. Dieses umfassende Monitoring findet bereits jetzt schon im Land Wien
statt. Auf diesen Ist-Zustand aufbauend, auf diesem Gewässer-Monitoring, hat
der Umweltminister einen nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan festzulegen,
zu erarbeiten. Dieser Gewässerbewirtschaftungsplan dient dann dem
Landeshauptmann entsprechend dazu, dass hier Maßnahmen, Pläne und Umweltziele
dann auch zu erarbeiten sind. Wesentlich für das Land Wien ist, dass Daten hier
einerseits zu erheben sind, zur Verfügung zu stellen sind, aber auch zu
kontrollieren sind, nämlich jene Daten, die dem Gewässerbewirtschaftungsplan zu
Grunde liegen.
Was uns hier in Wien beschäftigen wird, ist die
Umsetzung dieses Maßnahmenprogramms, denn was neu sein wird, das ist hier das
wasserwirtschaftliche Planungsorgan, das bereits jetzt schon in der MA 45
beheimatet ist. Das bekommt hier zusätzliche Kompetenzen, nämlich auch hier
umfassend bei der Neugenehmigung die Zustimmung erteilen zu müssen.
Mir geht es im wesentlichen auch darum, dass im
Rahmen dieses neuen Wasserrechtsgesetzes in Befolgung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie dieses Gesetz auch lesbar ist, exekutierbar ist.
Daher ist unser Anliegen dahingehend, dass dieses Gesetz entfrachtet wird,
entschlankt wird, um hier auch tatsächlich eine Umsetzung im Hinblick auf eine
nationale Umweltpolitik und auf eine nationale Gewässerschutzpolitik zu
ermöglichen.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön!
Die 1. Zusatzfrage hat der Herr
Abg Mag Maresch.
Abg Mag Rüdiger Maresch
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrte Frau Stadträtin!
Danke schön für die ausführliche Beantwortung. Aber
wenn ich mich nicht täusche, betrifft ja die Wasserrahmenrichtlinie auch das
Grundwasser.
Also ich habe mich beim Umweltschutzbericht zuerst
einmal ein bisschen gewundert, warum das Grundwasser da nicht vorkommt. Da das
Umweltbundesamt auch die Wiener Grundwässer, in dem Fall im 21. und
22. Bezirk, zum Sanierungsgebiet rechnet, hätte ich gerne gewusst, wie Sie
im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie vorgehen werden, um das Wiener Grundwasser
besser zu schützen.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte!
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ja jetzt geht es darum, wie gesagt, dass der
Umweltminister hier einen umfassenden Gewässerbewirtschaftungsplan auch zu
erlassen hat. Ein entsprechender Plan ist hier strengstens vorzugeben. Mein
Wunsch ist es eben, dass dieser Plan so streng ist, dass sich jedes Bundesland
entsprechend dieser Richtlinien auch zu verhalten hat und Maßnahmen zu erarbeiten
hat. Dieser Plan muss erarbeitet werden und entsprechend diesen Vorgaben ist
die Stadt Wien selbstverständlich bereit, alles zu tun, um die
Grundwasservorschriften, die dann vom Umweltminister zu erarbeiten sind, auch
zu erfüllen. 45 Monitoring-Messstellen gibt es ja schon. Höchstwahrscheinlich
werden wir neue Messstellen brauchen.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön!
Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Abg Klucsarits,
bitte!
Abg Rudolf Klucsarits
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wien gibt ja auch Wasser an Umlandgemeinden ab.
Können Sie mir sagen, wie viel Wiener Wasser pro Jahr an
österreichische Gemeinden verkauft wird und
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