Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 83
Abgeordnete!
Sie fragen mich, wann dem Wiener
Landtag der Entwurf eines Landesseniorengesetzes vorgelegt werden wird. Es ist
Ihnen bekannt und wir haben in einer Zwischenerledigung diese Anfrage ja auch
im Ausschuss behandelt, dass diese Anfrage und damit das ganze Thema deshalb
noch nicht erledigt ist, weil auch die Entwürfe, die von den einzelnen
Fraktionen ein solches Wiener Landesseniorengesetz betreffend, zugegangen sind,
sowohl von den Juristen als auch von den Leuten, die es inhaltlich zusätzlich
beurteilen können, eher damit begutachtet wurden als gesagt wurde, eine solche
gesetzliche Regelung ist in Zeiten von Deregulierung auf der Wiener Ebene eher
zur Zeit nicht mit Inhalten zu füllen und daher nicht notwendig. Daher wird im
Landtag auch zum jetzigen Zeitpunkt vor allem diesen Entwürfen folgend kein
Gesetz vorgelegt werden.
Wir haben erst vor kurzem,
ich habe Ihnen das hier im Haus ja vorgestellt, ein eigenes Programm auch zum
Altwerden in Wien vorgelegt, wobei Wien in der besonderen Situation von Land
und Gemeinde ist und als Gemeinde ja wesentlich rascher auf allfällige
Veränderungen reagieren kann und bekannterweise das dichte Netz gerade für
ältere Menschen in Wien mit all den Maßnahmen, die da dazugehören, ein so
dichtes ist, dass die Vorschläge, die gemacht wurden, die Ihrer Meinung nach
oder auch der Meinung der Freiheitlichen nach in einem Gesetz zu regeln wären,
den alleinigen Geldfluss zu regeln bedeutet hätte, was ja im Sinne auch der
Betroffenen, auch der Organisationen, eher ein Nachteil als ein Vorteil ist,
weil auch noch niemand beantworten konnte, nach welchen Richtlinien allfällige
Mitgliederzahlen namhaft gemacht werden sollten.
Ich stehe also auf dem Standpunkt,
der einzige Grund, warum ich mich mit Vehemenz und mit Geschwindigkeit für ein
Wiener Landesseniorengesetz einsetzen würde, wäre - das ist aber leider nicht
der Fall -, wenn es einem Bundesland die Möglichkeit geben würde, eine ganze
Gruppe von Menschen - in Wien immerhin 340 000 mit ansteigender Tendenz -
davor zu bewahren, dass eine Bundesregierung Maßnahmen setzt, die genau dieser
Zielgruppe extrem schaden, wenn man damit verhindern könnte, dass im Bereich
von Krankheit und Gesundheit, von Vorsorge, von Besteuerung, von Eingriffen in
Pensionsrechte oder zukünftige Pensionsrechte solche Maßnahmen gesetzt werden.
Aber das kann ein Bundesland nicht, weil es bundesgesetzliche Regelungen
betrifft und daher sehe ich im Moment keine Notwendigkeit, ein solches
Landesseniorengesetz dem Wiener Landtag vorzulegen.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: 1.
Zusatzfrage Frau Abg Korosec.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin, ich hab das jetzt erstmals von
Ihnen gehört. Wir haben ja bereits vor zwei Jahren einen Initiativantrag
eingebracht. Wir haben im Vorjahr eine Gesetzesvorlage eingebracht. Ich habe
von Ihnen bisher nicht gehört, also heute erstmalig, dass Sie dieses Gesetz
ablehnen. Das finde ich sehr merkwürdig, weil es ja zwei Bundesländer bereits
gibt, also Burgenland, was Ihnen sicher bekannt ist und auch Kärnten, die so
ein Gesetz haben.
Werden Sie, das ist meine Frage, das jetzt den
Seniorenorganisationen auch in geeigneter Form mitteilen und auch die
Begründung, warum Sie dieses Seniorengesetz ablehnen?
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreter!
LhptmStin Grete Laska: Mit den
Seniorenorganisationen bin ich in regelmäßigem Kontakt, weil Wien im Gegensatz
zu anderen Bundesländern seit 1996 mit Beschluss des Wiener Landtags ja den
Seniorenbeirat installiert hat. Ein Gremium, das übrigens auch einen Teil der
Forderungen erfüllt, die in den Entwürfen eingebracht wurden, nämlich die
Informationspflicht und die Informationsvorgänge. Der Landesseniorenbeirat hat
weit mehr Aufgaben als nur die Informationspflicht. Sie kennen die
Aufgabenstellung und wissen daher, dass es hier auch um die Beratung von
Gesetzen, Gesetzesentwürfen und ähnlichem geht. Das heißt, dieses Gremium ist
eines, das einen ganz wesentlichen Beitrag auch zur Kommunikation zwischen der
Wiener Politik und den Seniorenverbänden tätigt.
Die Diskussion mit den Seniorenverbänden ist eine,
die meine Tendenz, die ich Ihnen heute gesagt habe, eher unterstützt als
bekrittelt, denn auch die Seniorenverbände sehen natürlich sehr, sehr klar und
dokumentieren auch in der Öffentlichkeit, und das dürfte Ihnen nicht entgangen
sein, die derzeitige Position gegenüber dem, was da gerade passiert. Aber sie
sind nicht daran interessiert, dass in einem Gesetz festgelegt wird, wie viel
Geld zu fließen hat, weil sie sehr rasch erkannt haben, dass auch das
Bundesseniorengesetz diesen Dingen gegenüber keinen Schutz bietet, sondern
einzig und allein einen Mittelfluss regelt, der im Bereich des Landes Wien
beziehungsweise vielmehr der Gemeinde Wien gute Voraussetzungen hat und darüber
hinaus sich viel mehr an Projekten orientiert, an Maßnahmen orientiert, die den
Betroffenen unmittelbar zugute kommen und jedenfalls das soziale Netz für
Senioreninnen und Senioren in Wien sicherstellen. Dazu ist kein Gesetz, so wie
es bisher vorgeschlagen wurde, notwendig.
Und ich sage es noch einmal: Sollte es sich im
gesamten Umsetzungsverfahren des Programms „Älterwerden in Wien“ als
Notwendigkeit und sinnvolle Maßnahme erscheinen lassen, hier ein Gesetz
vorzulegen, dann werden wir es tun. Im Moment sehe ich keine.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Präsident Römer bitte.
Präsident Johann Römer: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreter!
Dass Wien diesem Problem ein besonderes Augenmerk
schenkt, zeigt sich ja daran, dass es immerhin einen Seniorenbeauftragten gibt,
dass es einen Seniorenbeirat gibt. Das heißt, man ist sich bewusst, dass hier
eine nicht unwesentlich große Gruppe unserer Mitbürger einer besonderen
Betreuung und Beachtung bedarf.
Aber für mich stellt sich die Frage: Wieso wehren Sie
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular