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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 83

 

Österreich bekommen hat, hat die große Pensionsreform im August 1995 gemacht. Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande haben ein Pensionsalter von 65. Norwegen hat ein Pensionsalter für die Mindestaltersrente, ein Mischsystem, mit 67. Portugal hat das entscheidende Gesetz 1993 beschlossen, ebenfalls Anfallsalter 65. Finnland ebenfalls Anfallsalter 65. Das heißt, wir sind in Europa damit nicht alleine, die jetzt zugeben müssen, dass wir hier Handlungsbedarf haben.

 

Da gibt es einen Entwurf, der in die Begutachtung geht - und das ist ja nichts Schlechtes, sondern im Gegenteil etwas Gutes -, und dieser Entwurf hat viel Aufregung verursacht. Doch ich glaube, viel Aufregung zu verursachen ist bei so einem großen Reformwerk gar nicht zu verhindern und soll wahrscheinlich auch so sein. Soll doch so eine Begutachtung die relevanten Kräfte zusammenführen, um diesen Entwurf ausgiebig zu diskutieren. Sollen doch alle relevanten Kräfte ihre Vorstellungen einbringen.

 

In dem Zusammenhang ist natürlich auch zu bemerken, dass das natürlich mit Auseinandersetzungen verbunden ist. Das ist ja vollkommen klar, weil immer so imaginär zu sprechen „Wir brauchen Reformen“ das ist das Eine, aber dann Taten, Tatsachen auf den Tisch zu legen, ist etwas anderes.

 

Der SPÖ geht es da ja nicht besser. Nachdem sie monatelang gesagt hat, wir machen ein eigenes Konzept, das sie uns dann irrsinnig lange verschwiegen hat, haben sie jetzt einen kleinen Teil bekannt gegeben, nennen aber keine Details. Aber selbst das, was bekannt gegeben wurde, führt immerhin dazu - und das ist auch nicht gerade wenig -, dass so eine renommierte Zeitung wie die „Salzburger Nachrichten“ heute titelt: „Pensionen: SPÖ vor der Zerreißprobe“. Also auch dort gibt es - auch wenn das vielleicht ein bisschen für die erste Seite geschrieben ist - und ohne dass man da jetzt garstig ist kann man das feststellen, heftige interne Diskussionen über das, was der Parteichef Gusenbauer vorgelegt hat. Auch dort gibt es bei diesem Thema sogar parteiintern Differenzen und diese Differenzen gibt es natürlich auch in der großen politischen Vielfalt. Darüber muss man natürlich reden.

 

Ich glaube aber, es gibt keine allzu große Hast, sondern es ist eine seriöse Behandlung angesagt, die garantiert, dass am Schluss eine sozial ausgewogene Pensionsreform steht, die heuer und auch in den nächsten Jahrzehnten die Sicherheit der Pensionen und damit die Sicherheit für die Menschen bringt. Eine Sicherheit, die sich die Menschen auf der einen Seite verdienen, aber auch eine Sicherheit, die natürlich einfordert, dass die nächsten Generationen den Generationsvertrag einhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es gibt natürlich viele Fragen in diesem Zusammenhang, zum Beispiel: In welchem Zeithorizont soll die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer tatsächlich auslaufen? In diesem Zusammenhang sei nur bemerkt, weil das nicht so gerne gesagt wird, dass es natürlich auch eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit gibt. Und da wissen alle, die sich damit befasst haben, dass hier die Befürchtung recht groß ist, weil das ja keine Leistung aus der Pensionsversicherung ist, sondern an und für sich eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, obwohl es aus der Pensionsversicherung bezahlt wird, dass der Europäische Gerichtshof das nicht mehr dulden wird. Also daher ist zu befürchten, dass diese vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit sowieso hätte aufgehoben werden müssen.

 

Eine zweite wichtige Frage ist natürlich, dass sicher eine Umstellung der Pensionsberechnung notwendig ist, denn sonst würden ja die vermehrten Versicherungsmonate, die man bei der Hinaufsetzung des Pensionsalters erwirbt, auch zu einer höheren Pension führen und es würde dadurch ja zu keinerlei Ersparnis kommen, sondern im Gegenteil, die Pensionen würden nur höher werden. Doch die Frage ist: Wie sehen die Prozentsätze für die erworbenen Zeiten tatsächlich aus und in welchem Zeitraum - auch eine wichtige Frage - wird das geändert?

 

Eine wichtige Frage ist auch: Wie sehen die Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme endgültig aus?

 

Eine Frage ist: Wie viele Monate werden tatsächlich der zukünftigen Berechnung einer Pension zu Grunde gelegt?

 

Eine nicht unwesentliche, sondern im Gegenteil sogar wichtige Frage ist: Welche Maßnahmen werden Frauen auch in Zukunft eine entsprechende Alterssicherung garantieren?

 

Und eine Frage, die viele Menschen bewegt, die jetzt von diesen Gesprächen betroffen sind, ist natürlich auch: Wie wird die Harmonisierung der Systeme am ehrlichsten in Angriff genommen?

 

Eine weitere wichtige Frage, eine Grundsatzfrage ist natürlich: Welchen Prozentsatz für die Erwerbsersatzquote strebt man an? Welcher Prozentsatz soll hier für den Ersatz des nicht mehr vorhandenen Erwerbseinkommens angestrebt werden?

 

Zusammengefasst kann man hier vielleicht sagen: Zwei wichtige Fragen stellen wir uns heute, nämlich: Ab wann gilt in Wirklichkeit ein einheitliches Recht für alle? Und die zweite Frage ist: Wie wird das Übergangsrecht und wie werden die Übergangsbestimmungen für all jene gestaltet, die keine oder nur mehr wenig und geringe Gestaltungsmöglichkeit haben, sich auf die neuen Umstände und Erwartungen einzustellen?

 

Ich glaube, dass es schon interessant ist, und darum ist das ja so gut, dass hier ein Entwurf in die Begutachtung geht, weil dann alle relevanten Kräfte ihre Meinungen, ihre Überlegungen mit einbringen können. Vorige Woche zum Beispiel hat der ÖAAB-Mann Hiesl darauf verwiesen, dass im nächsten Jahrzehnt, wenn die Pensionsreform so kommen würde wie es im Ministerialentwurf in der Begutachtung drinnen ist, ein Bundesbeitrag gar nicht mehr notwendig wäre, sondern sogar Überschüsse erzielt werden können.

 

Aber ich glaube, das sollte alles ordentlich durchdiskutiert werden. Heute jedoch schon die Diskussion abzuwürgen, indem man die Türe zustößt und ich würde

 

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