Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 83
Österreich bekommen hat, hat die
große Pensionsreform im August 1995 gemacht. Liechtenstein, Luxemburg,
Niederlande haben ein Pensionsalter von 65. Norwegen hat ein Pensionsalter
für die Mindestaltersrente, ein Mischsystem, mit 67. Portugal hat das
entscheidende Gesetz 1993 beschlossen, ebenfalls Anfallsalter 65.
Finnland ebenfalls Anfallsalter 65. Das heißt, wir sind in Europa damit
nicht alleine, die jetzt zugeben müssen, dass wir hier Handlungsbedarf haben.
Da gibt es
einen Entwurf, der in die Begutachtung geht - und das ist ja nichts Schlechtes,
sondern im Gegenteil etwas Gutes -, und dieser Entwurf hat viel Aufregung
verursacht. Doch ich glaube, viel Aufregung zu verursachen ist bei so einem
großen Reformwerk gar nicht zu verhindern und soll wahrscheinlich auch so sein.
Soll doch so eine Begutachtung die relevanten Kräfte zusammenführen, um diesen
Entwurf ausgiebig zu diskutieren. Sollen doch alle relevanten Kräfte ihre
Vorstellungen einbringen.
In dem
Zusammenhang ist natürlich auch zu bemerken, dass das natürlich mit
Auseinandersetzungen verbunden ist. Das ist ja vollkommen klar, weil immer so
imaginär zu sprechen „Wir brauchen Reformen“ das ist das Eine, aber dann Taten,
Tatsachen auf den Tisch zu legen, ist etwas anderes.
Der SPÖ geht
es da ja nicht besser. Nachdem sie monatelang gesagt hat, wir machen ein
eigenes Konzept, das sie uns dann irrsinnig lange verschwiegen hat, haben sie
jetzt einen kleinen Teil bekannt gegeben, nennen aber keine Details. Aber
selbst das, was bekannt gegeben wurde, führt immerhin dazu - und das ist auch
nicht gerade wenig -, dass so eine renommierte Zeitung wie die „Salzburger
Nachrichten“ heute titelt: „Pensionen: SPÖ vor der Zerreißprobe“. Also auch
dort gibt es - auch wenn das vielleicht ein bisschen für die erste Seite
geschrieben ist - und ohne dass man da jetzt garstig ist kann man das
feststellen, heftige interne Diskussionen über das, was der Parteichef
Gusenbauer vorgelegt hat. Auch dort gibt es bei diesem Thema sogar parteiintern
Differenzen und diese Differenzen gibt es natürlich auch in der großen
politischen Vielfalt. Darüber muss man natürlich reden.
Ich glaube
aber, es gibt keine allzu große Hast, sondern es ist eine seriöse Behandlung
angesagt, die garantiert, dass am Schluss eine sozial ausgewogene
Pensionsreform steht, die heuer und auch in den nächsten Jahrzehnten die
Sicherheit der Pensionen und damit die Sicherheit für die Menschen bringt. Eine
Sicherheit, die sich die Menschen auf der einen Seite verdienen, aber auch eine
Sicherheit, die natürlich einfordert, dass die nächsten Generationen den
Generationsvertrag einhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt
natürlich viele Fragen in diesem Zusammenhang, zum Beispiel: In welchem
Zeithorizont soll die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
tatsächlich auslaufen? In diesem Zusammenhang sei nur bemerkt, weil das nicht
so gerne gesagt wird, dass es natürlich auch eine vorzeitige Alterspension bei
Arbeitslosigkeit gibt. Und da wissen alle, die sich damit befasst haben, dass
hier die Befürchtung recht groß ist, weil das ja keine Leistung aus der
Pensionsversicherung ist, sondern an und für sich eine Leistung aus der
Arbeitslosenversicherung, obwohl es aus der Pensionsversicherung bezahlt wird,
dass der Europäische Gerichtshof das nicht mehr dulden wird. Also daher ist zu
befürchten, dass diese vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit sowieso
hätte aufgehoben werden müssen.
Eine
zweite wichtige Frage ist natürlich, dass sicher eine Umstellung der
Pensionsberechnung notwendig ist, denn sonst würden ja die vermehrten
Versicherungsmonate, die man bei der Hinaufsetzung des Pensionsalters erwirbt,
auch zu einer höheren Pension führen und es würde dadurch ja zu keinerlei
Ersparnis kommen, sondern im Gegenteil, die Pensionen würden nur höher werden.
Doch die Frage ist: Wie sehen die Prozentsätze für die erworbenen Zeiten
tatsächlich aus und in welchem Zeitraum - auch eine wichtige Frage - wird das
geändert?
Eine
wichtige Frage ist auch: Wie sehen die Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme
endgültig aus?
Eine Frage
ist: Wie viele Monate werden tatsächlich der zukünftigen Berechnung einer
Pension zu Grunde gelegt?
Eine nicht
unwesentliche, sondern im Gegenteil sogar wichtige Frage ist: Welche Maßnahmen
werden Frauen auch in Zukunft eine entsprechende Alterssicherung garantieren?
Und eine
Frage, die viele Menschen bewegt, die jetzt von diesen Gesprächen betroffen
sind, ist natürlich auch: Wie wird die Harmonisierung der Systeme am
ehrlichsten in Angriff genommen?
Eine weitere
wichtige Frage, eine Grundsatzfrage ist natürlich: Welchen Prozentsatz für die
Erwerbsersatzquote strebt man an? Welcher Prozentsatz soll hier für den Ersatz
des nicht mehr vorhandenen Erwerbseinkommens angestrebt werden?
Zusammengefasst kann man hier vielleicht sagen: Zwei
wichtige Fragen stellen wir uns heute, nämlich: Ab wann gilt in Wirklichkeit
ein einheitliches Recht für alle? Und die zweite Frage ist: Wie wird das
Übergangsrecht und wie werden die Übergangsbestimmungen für all jene gestaltet,
die keine oder nur mehr wenig und geringe Gestaltungsmöglichkeit haben, sich
auf die neuen Umstände und Erwartungen einzustellen?
Ich glaube, dass es schon interessant ist, und darum
ist das ja so gut, dass hier ein Entwurf in die Begutachtung geht, weil dann
alle relevanten Kräfte ihre Meinungen, ihre Überlegungen mit einbringen können.
Vorige Woche zum Beispiel hat der ÖAAB-Mann Hiesl darauf verwiesen, dass im
nächsten Jahrzehnt, wenn die Pensionsreform so kommen würde wie es im
Ministerialentwurf in der Begutachtung drinnen ist, ein Bundesbeitrag gar nicht
mehr notwendig wäre, sondern sogar Überschüsse erzielt werden können.
Aber ich glaube, das sollte alles ordentlich durchdiskutiert
werden. Heute jedoch schon die Diskussion abzuwürgen, indem man die Türe
zustößt und ich würde
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