«  1  »

 

Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 82 von 83

 

geehrten Damen und Herren!

 

Kollege Ulm hat schon darauf hingewiesen, dass erst in jüngster Zeit, und zwar im Jahr 2002, das Bundesvergabegesetz geändert wurde. Durch diese Änderung ist materiell das Bundesvergabegesetz für alle Vergaben, ob auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene, zuständig. Bei der Nachkontrolle ist jetzt nur im Bereich des Bundes, bei Ausschreibungen auf Bundesebene, das Bundesvergabeamt zuständig, das auch dafür eingerichtet wurde und in dem die Mitglieder aus den genannten Bereichen - wie der Wirtschaftskammer oder der Arbeiterkammer - bestellt wurden, und zwar für den Zeitraum von fünf Jahren.

 

Im Bereich der Stadt Wien sieht man jetzt vor, dafür ein richterliches Kollegialorgan einzurichten und die Mitglieder auf sechs Jahre zu bestellen, und zwar für die Nachkontrolle von Gemeinde- beziehungsweise Landesangelegenheiten. Ich kann ebenso wie Kollege Strobl dem Kollegen Ulm nicht folgen, wenn er meint, man müsste diesen Bereich dem UVS unterstellen. Neben der zeitlich begrenzten Übergabe im Bereich der Vertretung ebendieser Behörde ist für mich vor allem die fachliche Qualifikation ein Thema, denn die Bestellung hier war für mich ein Kritikpunkt im Ausschuss, sodass ich dort gesagt habe, man kann auch Beamte dieses Hauses benennen.

 

Das war auch der erste Grund dafür, dass wir damals im Ausschuss dagegen gestimmt haben. Aber die Erläuterungen, die im Ausschuss vom zuständigen Beamten gegeben wurden, waren durchaus schlüssig und haben auch zur Diskussion im eigenen Klub geführt, wodurch heute eine Zustimmung vorgesehen ist, und zwar deshalb, weil wir der Meinung sind, dass qualifizierte Fachleute in diesem Gremium zu sitzen haben, und auch, dass die Vertretung der Wirtschaft und der Ingenieurkammer dort ein wichtiger Bestandteil ist.

 

Aus diesem Grund können wir den Antrag des Kollegen Ulm, dem ich aus der rechtlichen Sicht durchaus das eine oder andere Interessante abgewinne, aber in diesem speziellen Fall des Bundesvergabegesetzes beziehungsweise des Rechtsschutzgesetzes für die Nachkontrolle nicht nachvollziehen. Die freiheitlichen Fraktion wird daher dem heutigen Gesetzesvorschlag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Die Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrheitlich angenommen.

 

Ich komme nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag des ÖVP-Klubs. Er wurde hier in seinem Kernpunkt vorgelesen.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesen Beschluss- und Resolutionsantrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, dies wird nur von der ÖVP unterstützt, der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrheitlich beschlossen.

 

Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Wiener IPPC-Anlagengesetz - WIAG.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Ich ersuche um breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. Es handelt sich im Wesentlichen darum, dass hier eine EU-Richtlinie, die IPPC-Richtlinie, auf landesgesetzlicher Ebene umzusetzen ist, weil zwar ein Bundesgesetz vorliegt, aber auf bundesgesetzlicher Ebene nicht alles erfasst wird. Daher ist die Umsetzung auf Landesebene erforderlich.

 

Ich ersuche um breite Zustimmung.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über internationale Informationsverfahren und Notifizierungen auf dem Gebiet technischer Vorschriften, Wiener Notifizierungsgesetz - WNotifG, geändert wird.

 

Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Weil es dazu ja keine Wortmeldung gibt, werden Sie mir verzeihen, wenn ich Sie nur um Zustimmung ersuche.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Da auch zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular