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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 51

 

die bundesrechtliche Kompetenz, denn es ist ja auch klar, dass dem Bund hinsichtlich des Schutzes der Pflanzen gegen Krankheiten und gegen Schädlinge eine Kompetenz zukommt, auf der anderen Seite aber natürlich hat das Land eine Kompetenz im Bereich Naturschutz.

 

Das heißt, meine Forderung, unsere Forderung als Stadt Wien, ist eine klare verfassungsrechtliche Abgrenzung auf Bundesebene zwischen Bundes- und Landeskompetenz.

 

Der zweite Punkt, die EU. Auch die EU hat natürlich hier die Freisetzungsrichtlinie der EU in Arbeit und diese Freisetzungsrichtlinie der EU - so wird von Rechtsexperten ausgesagt - macht es möglich, dass hier auf Boden- und Naturschutzebene in den einzelnen Mitgliedstaaten Regelungen erlassen werden. Das ist aber noch nicht abschließend geklärt, daher die Forderung - auch wiederum an die Bundesregierung -, hier auf EU-Ebene eindeutige Regelungen über die Koexistenz zu veranlassen, denn diese Regelungen gibt es noch nicht. Das heißt in weiterer Folge, es kann weder Österreich noch das Land Wien hier Regelungen erlassen.

 

Wir haben diese Fragestellung auch hier im Rathaus am 16. Juni in einem ganztätigen Symposium diskutiert und für mich ist im Wesentlichen die Erkenntnis erwachsen, dass dieses Problem der Koexistenz eben nicht kleinräumig gelöst werden kann. Es kann deshalb nicht kleinräumig gelöst werden, weil Studien nachweisen, dass es hier Einträge bis zu 100 Metern, ja bis zu 4 Kilometern gibt und diese Einträge machen eben nicht vor Landes- und auch nicht vor Staatsgrenzen Halt.

 

Das heißt , eine Forderung der Stadt Wien ist, eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene zu erreichen, das heißt klare Vorgaben über die Koexistenz innerhalb der EU, klare Vorgaben im Gentechnikgesetz über die Koexistenz, klare Regelungen über die Haftungsfragen, denn auch das muss geklärt sein, wer dann die Kosten für das Risiko trägt, und in weiterer Folge eine klare Abgrenzung auf Verfassungsebene, wo endet die Bundeskompetenz, wo beginnt die Landeskompetenz.

 

Ein Schwerpunkt für die Stadt Wien ist, selbstverständlich, das Bodenschutzgesetz. Auch hier werden Überlegungen über die Summierung im Bereich der Landwirtschaft, über Gentechnikzonen und gentechnikfreie Zonen anzustellen sein. Nur auf dieser Basis wird es dann auch möglich sein, konkrete Kontrollmaßnahmen greifen zu lassen, denn in der Umweltpolitik geht es immer darum, klare Vorgaben zu schaffen, klare Grenzwerte zu schaffen, die dann auch kontrollierbar sind.

 

Und erst dann kann man sich wiederum über Chancen und Risken unterhalten, aber vorerst muss ein klarer Rahmen gegeben sein.

 

Mir geht es um die Wahlfreiheit, um die Wahlfreiheit für die Menschen, gentechnikfreie Lebensmittel erwerben zu können. Die müssen dann gekennzeichnet sein, aber vorher muss die Kontrolle greifen und diese Kontrolle muss auch auf gesetzlicher Ebene durchführbar sein.

 

Präsident Johann Hatzl:  Bevor wir zur ersten Zusatzfrage kommen, zwei Bemerkungen.

 

Die erste: Ich freue mich, dass zwei Mitglieder des Bundesrates nach längerer Zeit wieder anwesend sind. Dass soll festgestellt und festgehalten werden.

 

Die zweite: Ich weiß, wir haben uns die ganze Woche nicht gesehen, daher ist die Wiedersehensfreude offensichtlich so groß, dass der Lärmpegel zu groß ist und da bitte ich halt ganz einfach ein bisschen Rücksicht zu nehmen, dass wir uns seit etwa 11 Minuten in einer Landtagssitzung befinden und nicht im Vorraum und ich bitte, das doch in einem gewissen Sinne zu berücksichtigen.

 

Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Maresch hat sie.

 

Abg Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Ich habe mit sehr großem Wohlwollen Ihre Ausführungen dazu gehört, dass sich Wien sozusagen nach dieser Enquete der Umweltanwaltschaft durchaus auch bereit erklärt, Initiativen zu zeigen in Richtung Gentechnik, freier Landwirtschaft, beziehungsweise ökologischem Landbau.

 

Jetzt deswegen meine Frage. Das Modell, das die Wiener Umweltanwaltschaft vorgeschlagen hat mit Natura 2000 Gebieten plus der zertifizierten Landwirtschaft beziehungsweise dem ökologischen Landbau, hat meiner Meinung nach einen Haken und da hätte ich gerne gewusst, was Sie dazu sagen.

 

Wie stellen sie sich das vor, wenn zertifizierte konventionelle Landwirte und Landwirtinnen, beziehungsweise der Öko-Landbau - in dem Fall auch die MA 49 in Wien - konfrontiert sind mit unterschiedlichen Zonierungen, je nach dem, welche Feldfrucht angebaut wird - zwischen 4 Kilometern und 100 Metern, sie haben es ja gesagt, und wie soll Ihr Wunsch unter diesen 100 Punkten der SPÖ dann, wenn wir alles so zementieren und Monitoring notwendig ist, der Ökolandbau in Wien ausgebaut werden, beziehungsweise wie soll dann die Forderung der Stadt Wien beziehungsweise der SPÖ, aber auch aller hier anwesenden Parteien, dass die Stadt Wien vollständig auf Ökolandbau umstellt, erfüllt werden, wenn diese Zonierungen durchgegangen sind?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ja, genau diese Fragestellung habe ich ja in der ersten Fragestellung schon beantwortet. Es geht hier darum, dass erstens - und es gibt auch einen 4-Parteien-Antrag in diesem Sinne seitens des Parlaments - hier auf EU-Ebene eindeutige Regelungen über die Koexistenz geschaffen werden, denn es geht nur in dem Maße, dass es auch rechtlich zulässig ist, dass wir hier entsprechend Gentechnik-Zonen, oder gentechnikfreie Zonen schaffen können.

 

Was heißt das für die Stadt Wien? Die Stadt Wien selbst hat sich freiwillig dazu verpflichtet, gentechnikfrei zu produzieren, mir geht es in erster Linie darum, naturschutzgerecht zu produzieren. Im Naturschutzgesetz ist es aus meiner Sicht derzeit nicht möglich, hier gentechnik-veränderte Organismen auszusetzen, in Natura 2000 ebenfalls nicht. Natürlich geht es hier darum - aber diese

 

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