Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 51
(FSP/02760/2003/0001-KVP/LM) wurde von
Herrn Abg Dr Tschirf gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet:
"Wie werden Sie als Landeshauptmann sicherstellen, dass der Wiener
Landtag über den Fortgang der Arbeit im Österreich-Konvent regelmäßig und
umfassend informiert wird?"
Ich bitte um die Beantwortung.
Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Sehr
geehrter Herr Klubobmann!
Ich fasse Ihre Erstfrage eigentlich primär einmal als
eine eher rhetorische Frage auf, denn
für Ihre Wunscherfüllung haben die Erfinder des Konvents respektive die Gründungsversammlung des Konvents schon durch
die Zusammensetzung gesorgt. Die jeweils Ersten Präsidenten der jeweiligen
Landtage sind Fixmitglieder des Konvents und daher ist selbstverständlich die
Information über die Fortschritte der Diskussion im Konvent sichergestellt.
Präsident Johann Hatzl: Die 1.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf: (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Da unsere Rechtsordnung vorsieht, dass der
Landeshauptmann vom Landtag, das heißt von den Gemeinderäten als Bürgermeister
gewählt wird, sieht sich der Wiener Landeshauptmann nicht verpflichtet, den
Landtag über sein Verhalten zu informieren?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann bitte.
Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Da
ich, wie Sie wahrscheinlich wissen, die Möglichkeit am Konvent teilzunehmen als
Präsident des Österreichischen Städtebundes wahrgenommen habe und nicht als
Wiener Landeshauptmann, ist auch dies formal so gesehen, dass ich eigentlich
sehr wohl verpflichtet wäre, der Geschäftsleitung des Städtebundes zu
berichten, aber nicht hier. Aber unabhängig davon und von allem
Formalrechtlichen: Ja, selbstverständlich kann man, wenn man positiv an diesem
Konvent interessiert ist - und ich bin positiv interessiert daran -, und dass
dort die Neuordnung der Aufgaben des Staates einem vernünftigen Vorschlag
zugeführt wird, auch alle erdenklichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den
Landtag entsprechend zu informieren und die Diskussion auch zwischen den
Parteien zu ermöglichen. Es hätte ja alles andere aus meiner Sicht heraus
gesehen auch überhaupt keinen Sinn, da ja im Konvent selbst auch alle im
Parlament vertretenen Parteien vertreten sind und dieser Konvent ja alles
andere als ein Geheimkonvent sein soll. Daher ist eine breite Diskussion in
Österreich selbstverständlich auch in den Landtagen absolut sinnvoll, ja
notwendig.
Präsident Johann Hatzl: Herr
Abgeordneter Barnet, bitte.
Abg Günther Barnet: (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Wenn ich richtig informiert bin, hätte das Land aber
die Möglichkeit gehabt, den Landeshauptmann auch in den Konvent zu entsenden.
Wenn ich auch richtig informiert bin, haben Sie darauf verzichtet und einen
Ihrer Stellvertreter entsandt. Das ist sehr bedauerlich, weil Sie ja als
ausgewiesener Experte der Bundesverfassung 1920 in der Fassung 1929 in der
geltenden Fassung, einfach bekannt sind.
Und mich würde trotzdem interessieren, insbesondere
bei den Kompetenztatbeständen Artikel 10 bis 15, das ist die
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung,
wie Sie Ihren Stellvertreter anweisen werden, welche Kompetenzen er vom Bund an
die Länder einfordern soll oder umgekehrt, welche Kompetenzen die Länder an den
Bund abtreten sollen, beziehungsweise wie er im Sinne eines Vorschlags von
Generallandtagen als gemeinsamer Landesgesetzgeber handeln soll.
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Landeshauptmann Dr Michael Häupl:
Vorweg bedaure ich sehr, dass Sie meine Entscheidung, als Städtebundpräsident
in den Konvent zu gehen, hier missbilligen, denn die freiheitlichen Vertreter
im Städtebund beispielsweise haben das sehr begrüßt und das verstehe ich auch.
Ich denke, dass es auch wichtig ist, da die dritte Ebene der
Gebietskörperschaften mit dem Gemeindebund und dem Städtebund ja lediglich mit
vier Vertretern von an die 80 vertreten ist und dass man hier versucht, in
einem besonderen Ausmaß auch diese dritte Ebene unserer politischen
Entscheidungen zu stärken.
Es werden halt die Meinungen darüber geteilt sein.
Die überwiegende Meinung lautet, dass es ganz gut ist, wenn man hier den
Städtebund auch entsprechend stärkt. Es wird meine Vertretung - denn der
Landeshauptmann kann sich vertreten lassen, der Städtebundpräsident nicht – es
wird daher meine Vertretung im Konvent Frau Stadträtin Brauner wahrnehmen und
Sie dürfen ganz sicher sein, dass wir unabhängig von Kompetenztatbeständen,
formalen Geschäftsordnungsbestimmungen und Ähnlichem, ein sehr gutes und
vertrauensvolles Zusammenarbeiten haben, das ich Ihnen in Ihrer Partei nur
wünschen kann. (Heiterkeit bei der SPÖ und den GRÜNEN Abg. Günther Barnet:
Das war ja gar nicht gefragt!)
Präsident Johann Hatzl: Herr
Abgeordneter Chorherr bitte.
Abg Mag Christoph Chorherr: (Grüner
Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Lassen Sie mich auf eine Institution eingehen, die in
der Öffentlichkeit eine große Rolle spielt, aber in der Verfassungsrealität
eine sehr geringe, nämlich die Landeshauptleutekonferenz.
Ich habe auch gestern wieder einen Fall diskutiert. Tatsache
ist, dass wir als Wiener Landtagsabgeordnete über die Ergebnisse der
Landeshauptleutekonferenz ausschließlich über die Mail informiert werden. Und
darum habe ich das bedauert und möchte das jetzt nutzen, um vorzubringen, dass
wir einen Antrag gestellt haben, dass in Wien ähnlich wie in Oberösterreich
oder Tirol, die mir nicht in Vielem als Vorbild gelten, eine Berichtspflicht
eingeführt wird, aber in dem Fall würde ich Sie fragen, warum man das nicht
tut, wo sogar in der Geschäftsordnung steht, dass der Landeshauptmann
Berichtspflicht
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