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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 51

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich will zumindest den Versuch unternehmen, nicht die gleiche Diskussion immer wieder neu zu führen und daher jetzt gar nicht auf den UVS und seine Arbeitsbedingungen oder Nichtarbeitsbedingungen unmittelbar eingehen, sondern versuche, mich konkret auf  Ihre Fragestellung zu konzentrieren.

 

Sie kennen die Situation im UVS möglicherweise im Detail besser als ich. Sie wissen Bescheid um die Verjährungsproblematik durch Nichtentscheidung im UVS.

 

Im Vergabekontrollsenat, dieser unabhängigen Kontrollbehörde mit einem Richter als Vorsitzenden ist die Erledigungsdauer zwischen 40 und 42 Tagen. Man kann immer noch behaupten, das sei zu lang, aber jedenfalls werden dort Entscheidungen im Interesse der Wirtschaft getroffen. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass ich im Interesse der Wirtschaft nicht darauf eingehe und diese Vergabekontrolle nicht dem Vergabekontrollsenat entziehe und dem UVS gebe, also Ihrem Vorschlag nicht folgen werde.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 1. Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Korosec!

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Der Verwaltungsgerichtshof möchte ja schon seit Jahren, dass Landesgerichtshöfe eingerichtet werden. Jetzt könnte man sagen, UVS ist ein erster Schritt. Können Sie sich vorstellen, dass der UVS weiter entwickelt wird zu einem Landesgerichtshof?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann!

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Also, im Zuge auch des Konvents, wo dies ebenfalls Thema sein wird, sage ich jetzt einmal, weil ich mir die Themen der Arbeitsgruppen die eingerichtet werden sollen, angeschaut habe - die Konstituierung erfolgt ja erst am nächsten Montag – dass, wenn ich mir den Vorschlag anschaue, ich Ihnen heute nur sagen kann, ich werde mich einer Diskussion in diese Richtung hin im Rahmen des Konvents nicht versagen. Denn ich denke, dass es durchaus auch die Möglichkeit bietet, zu einem höheren Ausmaß an Effizienz zu kommen, was mir generell gesehen in der Verwaltung, aber auch beim UVS, ein besonderes Anliegen ist.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abgeordneter GÜNTHER.

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER: (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Es ist ja trotzdem erfreulich, auch wenn Sie sich aus dem Bereich des UVS ein bisschen zurückgezogen haben, dass sich der Wiener Landeshauptmann zum UVS beziehungsweise zur Rechtssicherheit für die Wienerinnen und Wiener überhaupt äußert. Frau Kollegin Korosec hat den Bereich Vergaberecht angezogen. In zwei Bereichen wurde der UVS in letzter Zeit doch neu eingesetzt, und zwar im Bereich Wohnhaussanierung, Wohnbauförderungsgesetz und im anderen Bereich im KAV.

 

Ist jetzt aus Ihrer Sicht im Zuge der einen oder anderen Ausgliederung die passiert und die auch hier die Grundlage war, den UVS einzubinden, daran gedacht, auch in diesem Bereich den UVS wieder einzusetzen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann!

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Ich will diese Diskussion hier nicht vorwegnehmen, aber uns allen ist klar, wenn der Weg in Richtung eines Landesverwaltungsgerichtshofes gegangen wird, dann erübrigt sich diese Diskussion und daher betrachte ich auch diese Regelungen, die hier getroffen worden sind, als Übergangsregelungen.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abgeordnete Sommer-Smolik!

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Im Wesen des UVS liegt ja, dass er unabhängig ist und auch weiterhin bleibt. Meine Frage nun an Sie: Wieso bestehen Sie durch die Novelle der Dienstordnung, die wir heute noch behandeln, darauf, dass der Magistrat in Disziplinarverfahren gegen Mitglieder des UVS eingeschaltet wird, obwohl sich nicht nur die Mitglieder des UVS, sondern auch die Personalvertretung und die Vereinigung der Verwaltungsrichter dagegen ausgesprochen haben und dadurch die Unabhängigkeit des UVS eigentlich gefährdet sehen und sogar davor warnen, dass dadurch die Unabhängigkeit zerstört wird.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Ich halte fest, dass die bisherige Regelung die gewesen ist, dass durch die Dienststellenvollversammlung gleichzeitig auch das Disziplinarrecht ausgeübt wurde. Wenn man meint, dass dies der einzige Weg zur Unabhängigkeit einer Behörde ist, dann halte ich persönlich das für einen Irrtum und ich sehe auch durch diese Neuregelungen, insbesondere im Disziplinarrecht, überhaupt keine Gefährdung der Unabhängigkeit selbst, denn dann wäre auch das Wiener Kontrollamt nicht unabhängig. Und ich bitte Sie schon, es hat ja überhaupt niemand behauptet, am allerwenigsten Sie, dass das Kontrollamt in Wien nicht mit großer Unabhängigkeit seine Aufgabe wahrnehmen könne.

 

Also, ich denke, dass es eine relativ einfache und relativ pragmatische Lösung ist, die heute getroffen werden wird. So hoffe ich jedenfalls.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abgeordnete Korosec.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben auf die Rückstände hingewiesen, die wir ja seit Jahren im UVS haben. Es gibt ungefähr 700 Verjährungen, das sind immerhin 6 Prozent aller Bescheide. Jetzt hat das natürlich zur Folge, dass es auch zu Amtshaftungsklagen kommen wird und wahrscheinlich in vermehrtem Ausmaß. Das ist ja Steuergeld, und welche Maßnahmen werden dem tatsächlich entgegengesetzt?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Zunächst sind Maßnahmen gesetzt worden und werden gesetzt durch eine Aufstockung des Personals. Dies findet ja statt, wenn ich dazu nur an kürzlich stattgefundene Stadtsenats- respektive Landesregierungssitzungen erinnern

 

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