Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 51
Ich bitte um die Beantwortung.
Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete! Ich will zumindest den Versuch unternehmen, nicht die
gleiche Diskussion immer wieder neu zu führen und daher jetzt gar nicht auf den
UVS und seine Arbeitsbedingungen oder Nichtarbeitsbedingungen unmittelbar
eingehen, sondern versuche, mich konkret auf
Ihre Fragestellung zu konzentrieren.
Sie kennen die Situation im UVS möglicherweise im
Detail besser als ich. Sie wissen Bescheid um die Verjährungsproblematik durch
Nichtentscheidung im UVS.
Im Vergabekontrollsenat, dieser unabhängigen
Kontrollbehörde mit einem Richter als Vorsitzenden ist die Erledigungsdauer
zwischen 40 und 42 Tagen. Man kann immer noch behaupten, das sei zu lang, aber
jedenfalls werden dort Entscheidungen im Interesse der Wirtschaft getroffen.
Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass ich im Interesse der Wirtschaft
nicht darauf eingehe und diese Vergabekontrolle nicht dem Vergabekontrollsenat
entziehe und dem UVS gebe, also Ihrem Vorschlag nicht folgen werde.
Präsident Johann Hatzl: Die 1.
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Korosec!
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Der Verwaltungsgerichtshof möchte ja schon seit Jahren,
dass Landesgerichtshöfe eingerichtet werden. Jetzt könnte man sagen, UVS ist
ein erster Schritt. Können Sie sich vorstellen, dass der UVS weiter entwickelt
wird zu einem Landesgerichtshof?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann!
Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Also,
im Zuge auch des Konvents, wo dies ebenfalls Thema sein wird, sage ich jetzt
einmal, weil ich mir die Themen der Arbeitsgruppen die eingerichtet werden
sollen, angeschaut habe - die Konstituierung erfolgt ja erst am nächsten Montag
– dass, wenn ich mir den Vorschlag anschaue, ich Ihnen heute nur sagen kann,
ich werde mich einer Diskussion in diese Richtung hin im Rahmen des Konvents
nicht versagen. Denn ich denke, dass es durchaus auch die Möglichkeit bietet,
zu einem höheren Ausmaß an Effizienz zu kommen, was mir generell gesehen in der
Verwaltung, aber auch beim UVS, ein besonderes Anliegen ist.
Präsident Johann Hatzl: Herr
Abgeordneter GÜNTHER.
Abg Dr Helmut GÜNTHER: (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Es ist ja trotzdem erfreulich, auch wenn Sie sich aus
dem Bereich des UVS ein bisschen zurückgezogen haben, dass sich der Wiener
Landeshauptmann zum UVS beziehungsweise zur Rechtssicherheit für die
Wienerinnen und Wiener überhaupt äußert. Frau Kollegin Korosec hat den Bereich
Vergaberecht angezogen. In zwei Bereichen wurde der UVS in letzter Zeit doch
neu eingesetzt, und zwar im Bereich Wohnhaussanierung, Wohnbauförderungsgesetz
und im anderen Bereich im KAV.
Ist jetzt aus Ihrer Sicht im Zuge der einen oder
anderen Ausgliederung die passiert und die auch hier die Grundlage war, den UVS
einzubinden, daran gedacht, auch in diesem Bereich den UVS wieder einzusetzen?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann!
Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Ich
will diese Diskussion hier nicht vorwegnehmen, aber uns allen ist klar, wenn
der Weg in Richtung eines Landesverwaltungsgerichtshofes gegangen wird, dann
erübrigt sich diese Diskussion und daher betrachte ich auch diese Regelungen,
die hier getroffen worden sind, als Übergangsregelungen.
Präsident Johann Hatzl: Frau
Abgeordnete Sommer-Smolik!
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner
Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Im Wesen des UVS liegt ja, dass er unabhängig ist und
auch weiterhin bleibt. Meine Frage nun an Sie: Wieso bestehen Sie durch die
Novelle der Dienstordnung, die wir heute noch behandeln, darauf, dass der
Magistrat in Disziplinarverfahren gegen Mitglieder des UVS eingeschaltet wird,
obwohl sich nicht nur die Mitglieder des UVS, sondern auch die Personalvertretung
und die Vereinigung der Verwaltungsrichter dagegen ausgesprochen haben und
dadurch die Unabhängigkeit des UVS eigentlich gefährdet sehen und sogar davor
warnen, dass dadurch die Unabhängigkeit zerstört wird.
Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.
Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Ich
halte fest, dass die bisherige Regelung die gewesen ist, dass durch die
Dienststellenvollversammlung gleichzeitig auch das Disziplinarrecht ausgeübt
wurde. Wenn man meint, dass dies der einzige Weg zur Unabhängigkeit einer
Behörde ist, dann halte ich persönlich das für einen Irrtum und ich sehe auch
durch diese Neuregelungen, insbesondere im Disziplinarrecht, überhaupt keine
Gefährdung der Unabhängigkeit selbst, denn dann wäre auch das Wiener Kontrollamt
nicht unabhängig. Und ich bitte Sie schon, es hat ja überhaupt niemand
behauptet, am allerwenigsten Sie, dass das Kontrollamt in Wien nicht mit großer
Unabhängigkeit seine Aufgabe wahrnehmen könne.
Also, ich denke, dass es eine relativ einfache und
relativ pragmatische Lösung ist, die heute getroffen werden wird. So hoffe ich
jedenfalls.
Präsident Johann Hatzl: Frau
Abgeordnete Korosec.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Sie haben auf die Rückstände hingewiesen, die wir ja
seit Jahren im UVS haben. Es gibt ungefähr 700 Verjährungen, das sind immerhin
6 Prozent aller Bescheide. Jetzt hat das natürlich zur Folge, dass es auch zu
Amtshaftungsklagen kommen wird und wahrscheinlich in vermehrtem Ausmaß. Das ist
ja Steuergeld, und welche Maßnahmen werden dem tatsächlich entgegengesetzt?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Zunächst
sind Maßnahmen gesetzt worden und werden gesetzt durch eine Aufstockung des
Personals. Dies findet ja statt, wenn ich dazu nur an kürzlich stattgefundene
Stadtsenats- respektive Landesregierungssitzungen erinnern
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