Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 51
Bereichen Einrichtungen gibt, die untransparent sind, weil
wir alle miteinander nicht wissen, was die dort Beschäftigen tun, außer der
zuständige Ressortverantwortliche. Ich habe in diesem Zusammenhang an die BIA
im Innenministerium gedacht, die offensichtlich Leute beschattet, Erhebungen
durchführt und vieles anderes mehr. Kein Mensch weiß, was die wirklich tun. Ich
würde mir wünschen, dass wir, wenn irgendwo offensichtliche Verfehlungen
begangen werden, diese auch kontrollieren können. Das ist in anderen Bereichen
dieser Republik heute leider nicht der Fall.
Daher komme ich zu diesem Geschäftsstück. Ich habe
mir vorgenommen, das in aller Kürze zu behandeln, obwohl es einen höheren Stellenwert
verdienen würde. Ich glaube, man soll nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass
diese Novelle tatsächlich positive Veränderungen für viele Mitarbeiter des
Magistrats bringt. Durch die verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen und vor allem
auch dadurch, dass bei Dienstpflichtverletzungen in geringerer Schwere den
Beschuldigten oder die Beschuldigte nur die verhängte Disziplinarstrafe treffen
kann, nicht aber eine weitere, hat man nun die Möglichkeit, etwas zu bekämpfen,
ohne die Angst haben zu müssen, dass die Strafe noch größer wird.
Diese Novelle schafft im Besonderen auch die
Möglichkeit, dass es im Bereich von Bagatellenfällen nicht mehr zu einem
Disziplinarverfahren kommen muss. Wir alle, die wir uns in dieser Thematik ein
bisschen auskennen, wissen, welche Auswirkungen zum Beispiel Suspendierungen
vom Dienst über einen langen Zeitraum hinweg nicht nur im Materiellen, sondern
auch hinsichtlich der Weiterentwicklung im Beruf nach sich ziehen können.
Wir haben zusätzlich eine Regelung in dieser Novelle,
dass jeder Beschuldigte künftighin eine Vertrauensperson zu Rate ziehen kann,
wobei diese Vertrauensperson nicht ein Magistratsbediensteter sein muss. Da
geht es im Besonderen auch um Opfer von sexuellen Belästigungen, ein Vorwurf,
der leider in der letzten Zeit in Zunehmen begriffen ist.
Diese verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen sind,
glaube ich, etwas, was man zumindest hier erwähnen soll. Ich möchte nicht ins
Detail gehen. Da gebe es natürlich viel zu sagen.
Es ist auch die Frage gestellt worden hinsichtlich
des Dienstrechtssenates und hinsichtlich der Neustrukturierung der
Disziplinarstruktur. Da gibt es ja noch immer die Disziplinarkommission in
allen Bereichen. Hier wurde ein neuer Weg beschritten insofern, als man
generell gleichartige Strukturen geschaffen hat. Da soll man aber nicht sagen,
da ist etwas Neues erfunden worden, sondern bei den Richtern ist das gängige
Praxis. Ich habe mir in der Vorbereitung für die heutige Diskussion zufällig
einen Bericht angeschaut, der erst vor kurzem, nämlich im März, in der Presse
dargestellt war, wo unter anderem darauf hingewiesen wurde, dass die Richter in
Wien disziplinär vom Oberlandesgericht Graz – ich sage es jetzt bewusst unter
Gänsefüßchen – "betreut" werden.
Es ist dies eine Praxis, die auch in vielen anderen
Bereichen üblich ist, und zwar auch deshalb, weil danach getrachtet wird, dass
der Richter oder die Richterin, über dessen oder deren Dienstpflichtverletzung
zu sprechen ist, nicht aus der gleichen Behörde, aus der gleichen Einrichtung kommt.
Das ist eine Vorgangsweise, die glaube ich, an und für sich gut ist, weil
vieles an Befangenheit und anderem mehr hier nicht der Fall ist. (Zwischenruf des Abg Ing Herbert RUDOLPH.)
Ich habe jetzt vom Disziplinärsenat gesprochen.
Wir haben in dieser Gesetzwerdung genau diese
Struktur für den Dienstrechtssenat übernommen. Im Übrigem ist vorgesehen, dass
der Dienstrechtssenat für die Mitarbeiter des Magistrats aus drei Mitgliedern
besteht: ein Richter, ein rechtskundiger Beisitzer und ein Beisitzer, der von
der Personalvertretung, das heißt vom Zentralausschuss nominiert wird.
Beim UVS Wien sind wir – darauf wurde schon
hingewiesen – einen etwas anderen Weg gegangen, um hier in der Tat an der
Unabhängigkeit der Entscheidung nicht zu rütteln. Hier besteht der
Disziplinarsenat aus vier Mitgliedern, nämlich aus einem Vorsitzenden, der
Richter ist, der ein Dirimierungsrecht hat, aus einem zweiten Richter und aus
zwei rechtskundigen Beisitzern, wobei einer vom Landesamtsdirektor und einer
vom Zentralausschuss nominiert wird: In jedem Fall handelt es sich jedoch um
rechtskundige Personen. Das ist eine Vorgangsweise, die, glaube ich,
garantiert, dass die Unabhängigkeit in der Tat gewahrt bleibt – auch für die
Zukunft.
Als dritte Möglichkeit wurde etwas vorgesehen, was es
ohnehin gibt, nämlich die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes.
Das heißt, es zieht sich insgesamt eine Struktur der
Unabhängigkeit durch, und daher verstehe ich persönlich diese Einwendungen
nicht. Diese Einwendungen – darauf brauche ich im Detail gar nicht einzugehen,
denn Ing RUDOLPH hat das schon erwähnt, wird in all diesen Belangen im
Besonderen von jenen sehr unterstützt, die mit dem Unabhängigen
Verwaltungssenat Wien nicht direkt befasst sind.
Weil schon so viel gesagt wurde, möchte ich zum
Schluss kommen. Im Begutachtungsverfahren gab es eine ganze Menge von
Stellungsnahmen. Bezirksvorsteher haben eine Stellungnahme abgeben. Der 2. und
der 19. Bezirk haben keine Einwendungen gemacht. Es ist auch sehr
interessant gewesen – weil ja die Information, glaube ich, durchgängig war –,
welche Haltung manche Parteien eingenommen haben. Es hat die Wirtschaftskammer
Wien eine positive Stellungnahme abgegeben, es hat die Rechtsanwaltskammer eine
positive Stellungnahme abgeben. Das sei bewusst an die Adresse der ÖVP gesagt,
weil hier ja doch eine informelle Struktur zumindest existiert, die eingreifen
könnte.
Ich möchte daher zum Schluss kommen und sagen:
Herzlichen Dank, an alle, die da mitgewirkt haben. Sehr, sehr herzlichen Dank
an Sie, Herr Mag Hutterer, für die optimale Kooperation, und vielen herzlichen
Dank auch an die FPÖ. – Ich danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
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