Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 35
Maßnahmen für Erhebungen, Beprobungen und Gefährdungsabschätzungen angeordnet werden. Daraus können dann auch zusätzliche Maßnahmen abgeleitet werden.
Wenn der zweite Wert, der Maßnahmenschwellenwert, der
eben dann festzulegen ist, überschritten wird, kann die Behörde im Einzelfall
Maßnahmen zur Sanierung festlegen.
Bei solch einem Gesetz ist es auch notwendig,
entsprechende Maßnahmen setzen zu können. Derzeit gibt es auf Bundesebene, aber
nicht auch auf Landesebene verbindlich festgelegte Grenzwerte. Das soll mit
diesem Gesetz erfolgen. Es wird - so ist es geplant - eine ÖNORM als
verbindlich erklärt werden, um in einem ersten Schritt Maßnahmen auf Grundlage
dieser Grenzwerte setzen zu können, die eben dann festgelegt werden können.
Aber - und auch das ist ein Ziel dieser Arbeitsgruppe - es sollen eigene
Wien-spezifische Grenzwerte, Prüfwerte und Maßnahmenschwellenwerte erarbeitet
werden.
Ziel ist es jedenfalls, innerhalb der nächsten drei
Jahre eine Schwellenwertverordnung für das Land Wien zu erlassen, um damit
speziell auf die Bedürfnisse einer Großstadt Bezug nehmen zu können. In diesem
Zusammenhang ist es in erster Linie erforderlich, umfangreiche Untersuchungen
über die verschiedenen Nutzungsformen des Bodens in Wien und selbstverständlich
auch über die Hintergrundbelastungen anzustellen.
Die ÖNORM 2088 wird verbindlich erklärt werden,
und hier werden Grenzwerte, Prüfwerte und Schwellenwerte für Schwermetalle,
Fluoride, Zyanid, Dioxine, PCP und PAK vorgeschlagen. Auch jetzt schon wurden
bei unserem Bodenbericht, der in Ausarbeitung befindlich ist, neue Werte
eingeführt, wie die Untersuchung auf PAK.
Insgesamt wird dieses Bodenschutzgesetz also eine
Lücke schließen können im Hinblick auf einen effektiven Bodenschutz, um darauf
aufbauend tatsächlich Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung der Funktion des
Bodens sicherzustellen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Herr Mag Maresch, bitte.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
In der Bundesrepublik ist im Zusammenhang mit den
dortigen Bodenschutzgesetzen beziehungsweise lokalen oder städtischen
Bodenschutzmaßnahmen immer wieder ein Entsiegelungs- und Versiegelungskataster
diskutiert worden. Welche Maßnahmen wird das zukünftige Wiener
Bodenschutzgesetz vorsehen, um der Versiegelung in Wien Herr zu werden?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin,
bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Im Bodenbericht werden auch Angaben über den
Bodenverbrauch enthalten sein. Das wird der erste Schritt sein: Über das
Monitoring zu erfassen, in welcher Form Bodenverbrauch derzeit stattfindet, und
darzulegen, welche Maßnahmen in der Zukunft vorgesehen sind. Das wird Teil des
Bodenberichts sein.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. -
Wir kommen zur zweiten Zusatzfrage. Herr Abg Klucsarits, bitte.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
In Österreich wird im Rahmen der Gesetze eine
Vereinheitlichung diskutiert, wie zum Beispiel - was auch Sie fordern - ein
bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. Wie stehen Sie unter diesem Aspekt dazu,
dass in Wien ein eigenes Bodenschutzgesetz gemacht wird?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Beim Bodenschutz sind zwei unterschiedliche
Gesetzesmaterien betroffen: Der eigentliche Bodenschutz, dass heißt das
In-Verkehr-Bringen von Stoffen, kann auf Landesebene geregelt werden. Auf Bundesebene
ist die In-Verkehr-Nahme nach dem Lebensmittelgesetz, nach den einzelnen
Chemikaliengesetzen geregelt.
Das andere ist das Ausbringen. Auf Bundesebene kann
man auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes Regelungen für diese Stoffe
treffen, auf Landesebene ist das Ausbringen zu regeln. Daher wird es auch
weiterhin sehr wohl notwendig sein, falls keine verfassungsrechtliche Änderung
erfolgt, auf Landesebene Bodenschutzgesetze zu erlassen. Sie wissen, dass fast
alle Bundesländer in Österreich spezifische Bodenschutzgesetze haben; Wien hat
als einziges Bundesland das Klärschlammausbringungsverbot. Es ist daher ein
Bodenschutzgesetz für Wien erforderlich. Selbstverständlich kann auch ein
einheitliches Bodenschutzgesetz des Bundes erlassen werden, aber dann
selbstverständlich nur auf höchstem Niveau.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. -
Wir kommen zur dritten Zusatzfrage. Frau Abg Reinberger, bitte.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin! Wir sind sicher einer Meinung,
dass das Bodenschutzgesetz sehr wichtig ist, um sicherzustellen, dass der Boden
nicht verunreinigt wird. Leider gelingt das nicht immer, wie wir wissen. Es hat
ja in der letzten Zeit Untersuchungen gegeben, beispielsweise Bodenproben bei
biologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben, von Spielplätzen und so
weiter, wo sich gezeigt hat, dass es Verunreinigungen gibt. Es gibt auch immer
wieder Großereignisse, Großbrände, zum Beispiel im Rinterzelt, wo möglich ist,
dass es zu Bodenverunreinigungen kommt. Sie wissen auch, dass wir
Freiheitlichen immer sehr für Transparenz eintreten und in allen möglichen
Bereichen eine höchstmögliche Information für die Bevölkerung fordern. Wir
haben das bei der Wasserqualität der Alten Donau gefordert, bei Luftschadstoffmessungen
und so weiter.
Meine Frage ist daher: Wie wird die Information der
Bevölkerung über die Ergebnisse von Bodenmessungen aussehen? Wenn sich nun
zeigt, dass Boden verunreinigt ist, insbesondere zum Beispiel bei Spielplätzen
oder auch in Brunnengebieten, in welcher Form wird da im Gesetz eine
Information der Bevölkerung vorgesehen sein?
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