Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 35
war im Jänner 2002 - einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der allerdings dem Vorarlberger Gesetz entsprochen hatte, und wir haben voriges Jahr im Oktober, glaube ich, von Ihnen den Entwurf für das Wiener Pflegeheimgesetz bekommen.
Es ist nicht ganz verständlich, dass es, nachdem es
eigentlich so lange Vorarbeiten gegeben hat, jetzt wieder zu solchen
Verzögerungen gekommen ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass im Entwurf zum
Wiener Pflegeheimgesetz diese freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in einer
derartigen Art und Weise ausgeführt waren, dass das Verfassungsgericht
irgendwie auf das Verfassungsgerichtsurteil hätte Bezug nehmen können. Das
wollte ich jetzt nur eingangs sagen.
Ich wollte noch etwas anderes sagen und diesbezüglich
bei Ihnen nachfragen: Sie haben davon gesprochen, dass der Pflegeheimplan nicht
ganz zu beachten ist, wenn ich es richtig verstanden habe, weil die ÖBIG
vielleicht gar nicht in der Lage ist, einen derartigen Plan zu erstellen. - In
diesem Pflegeheimplan sind derartig detaillierte Angaben drinnen, die sehr wohl
für das Wiener Pflegeheimgesetz notwendig wären und deren Umsetzung vor allem
ganz dringend notwendig ist!
Ich frage Sie daher, warum Sie nicht mehr von diesem
Pflegeheimplan für den Entwurf des Pflegeheimgesetzes verwendet haben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Herr Abgeordneter! Der Pflegeheimplan war, wie ich Ihnen gesagt habe, eine
Arbeitsunterlage. Die Seriosität einer Aussage kann man schon ermessen, wenn
bis auf die Einerstelle genau gesagt wird, welcher Bedarf an zusätzlichen
Plätzen im Jahr 2005 besteht und wie viele Wohnplätze im Jahr 2005 - auch bis
auf die Einerstelle genau – abgebaut werden können. Daran sehen Sie, dass das
einfach nicht in der Art erstellt ist, wie ich mir eine seriöse Studie
vorstelle. Sie können etwa sagen: Es werden vielleicht zwischen 3 500 und
4 500 neue Plätze benötigt und 5 000 bis 6 000 Wohnplätze könnte
man umwandeln.
Aber in dem Moment, wo die Aussage so erfolgt, wie
das eben der Fall war, lässt es mich daran zweifeln, dass jene, die diesen Plan
erstellt haben, wirklich mit der nötigen Genauigkeit oder mit dem nötigen
Vorwissen darauf eingegangen sind.
Wir haben das interfraktionelle Gespräch, und Ihre
Vorschläge werden selbstverständlich auch einfließen, soweit es im Bereich der
Möglichkeiten liegt, denn mein Interesse ist, dass dieses Pflegeheimgesetz in
breitem Konsens beschlossen wird.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. -
Wir kommen zur dritten Zusatzfrage. Frau Abg Dr Pilz, bitte.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im
Rathaus): Frau Stadträtin! Ich glaube, dass sich beim ÖBIG jetzt einige Leute
kränken und vielleicht kränken sich auch Leute in Ihrer
Gesundheitsplanungsabteilung. Sie haben schon Recht: Wer Berechnungen macht,
bei denen er bis auf die Einerstelle genau weiß, was zu tun ist, den könnte man
schon rückfragen, wieso er es so genau weiß. Aber in der Grundaussage ist der
Wiener Pflegeheimplan nicht irgendeine Studie, sondern er wurde auch mit Ihren
Beamten, im Auftrag Ihrer Abteilungen und vor allem im Hinblick auf eine
Weiterentwicklung einer Pflegeheimplanung 2005 und 2010 gemacht. Das ist schon
ein bisschen mehr als viele Studien, die sozusagen beliebig sind. Insofern
wünsche ich mir, dass Sie das Wissen, das Sie gesammelt haben, auch nützen - es
hat ja auch etwas gekostet.
Nun zu meiner Frage – das Schöne ist, dass ich heute
nochmals drankomme, denn da kann man nochmals nachfragen und rückfragen. Sie
sind mir eine Antwort schuldig geblieben auf die Frage: Was sieht das Wiener
Pflegeheimgesetz in Bezug auf die Zimmergröße vor? - Die Achtbettzimmer haben
wir in dieser Woche hier in diesen Debatten schon herunterdekliniert. Haben Sie
konkrete Mindeststandards im Hinblick auf die Zimmergröße und die Ausstattung
der Abteilungen im Pflegeheimgesetz verankert?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Ich kann es Ihnen jetzt nicht im Detail sagen. Es sollten die Zimmer festgelegt
werden, aber ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, inwieweit das im Gesetz selbst
oder in der Verordnung enthalten ist. Die Zimmerstandards kommen aber unbedingt
vor und wir sprechen darüber demnächst. Man kann dann auch noch alles vor der
Beschlussfassung einflechten.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Die vierte Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Hahn.
Abg Dr Johannes Hahn (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin! Ich wollte noch zu Ihrer Aussage
betreffend die Plausibilität dieses Pflegeheimplans aus meiner Warte anmerken,
dass ja in dem Plan jeweils immer sehr präzise vorausgeschickt wird, auf
welchen Planungsüberlegungen diese Berechnungen fußen. Wenn man es sich genauer
anschaut, dann sieht man ja, dass es in der Regel, zum Beispiel auch bei den
Investitionen, Von-bis-Werte sind, je nachdem, welche Annahmen man zu Grunde
legt. Insofern würde ich die Einerstelle nicht auf die Waagschale legen, sondern
die Tendenz sehen, und über die Tendenz sind wir uns, so glaube ich, ja einig.
Zum Thema selbst nun meine Frage: Wir haben, als wir
vor einem Jahr das letzte Mal das Pflegeheimgesetz diskutiert haben,
interfraktionell auch festgehalten, dass sozusagen uno actu auch die
Pflegeheimverordnung zu diskutieren ist. Wobei mir natürlich klar ist, dass
rein juristisch zuerst das Gesetz existieren muss, und darauf aufbauend –
formaljuridisch - ist dann die Verordnung zu erlassen. Aber wir waren
hier ... (Das Mobiltelefon des Redners läutet und wird von ihm
abgeschaltet.) - Entschuldigung, das kommt vor. (Abg Heinz Hufnagl: Sollte
nicht vorkommen!)
Wir waren uns hier eines Sinnes ... (Abg Mag
Christoph Chorherr: Wir warten gern! Tun Sie nur telefonieren!) Nun ja, wir
sind auf Baustellen tätig.
Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend):
Bitte stellen Sie Ihre Frage, Herr Abgeordneter!
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