Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 35
hier zusätzliche Zivildiener gefordert werden, auch um dafür zu sorgen, dass bei Großschadensereignissen genügend Personal zur Verfügung steht. Auch das ist nicht ausgereift und nicht durchdacht, denn Großschadensereignisse, wie oft kommen die vor? Was machen die Zivildiener in der Zwischenzeit? Das wäre eine völlig überflüssige Übung, und Zivildiener könnte man meines Erachtens auch sinnvoller einsetzen. Also es wäre besser, diese Dinge vorher zu durchdenken und vielleicht auch mit den anderen Fraktionen zu besprechen. Ich empfehle daher auch diesen Beschlussantrag zur Ablehnung.
Zum Entwurf ersuche ich selbstverständlich um
Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Ich danke für
die Wortmeldung.
Wir kommen zur Frage, nachdem keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen und die Verhandlung für geschlossen erklärt ist, ob der
Herr Berichterstatter das Schlusswort wünscht. – Er wünscht es.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann:
Ich wollte nur, nachdem Herr Landtagsabgeordneter Maurer ja ohnehin alles sehr
detailliert ausgeführt hat, ersuchen, wenn es um eine ernsthafte Diskussion
gehen soll, und im Gemeinderatsausschuss war die ja einhellig, dass man so eine
Frage, wie die mit den Zivildienern, und was machen die eigentlich bis zu einem
Großschadensereignis zum Zeitpunkt der Debatte einbringt und nicht einfach im
letzten Moment. Es ist schade darum, weil diese Diskussion ja wahrlich keine
ist, die von parteipolitischen Gegensätzen geprägt ist und wo es eigentlich
durch rechtzeitige Diskussion möglich wäre, viele Missverständnisse
auszuräumen.
Insgesamt ersuche ich Sie um Zustimmung.
Präsident Johann Hatzl: Ich danke dem
Herrn Berichterstatter.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen.
Zuerst einmal lasse ich über den Abänderungsantrag
der Abg Fuchs, Klucsarits, Kopietz, Maurer, RUDOLPH und Ellensohn betreffend
das Wiener Katastrophen- und Krisenmanagementgesetz abstimmen.
Wer für den Abänderungsantrag ist, den bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Dies ist einstimmig. Somit ist der
Abänderungsantrag so beschlossen.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung zustimmen wollen, die Hand zu
heben. – Danke. Das ist auch einstimmig.
Meine Damen und Herren! Wir haben aber jetzt noch
zwei Zusatzanträge beziehungsweise einen Beschlussantrag abzustimmen.
Ich stimme zuerst über die beiden Zusatzanträge ab.
Sie sind ja vom Redner zuvor eingebracht und bekannt gemacht worden.
Da ist einmal der Zusatzantrag der FPÖ-Abgeordneten
RUDOLPH, Wagner, WOLFRAM und Henriette FRANK. Hier geht es um die
Dreijahresfrist für die Einsatzpläne.
Wer für diesen Zusatzantrag ist, den bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. – Das ist ÖVP und FPÖ, und somit ist dieser Antrag nicht
mit Mehrheit versehen.
Wir kommen zum zweiten Zusatzantrag der
FPÖ-Abgeordneten RUDOLPH, Wagner, WOLFRAM und Henriette FRANK. Hier geht es um
den § 29, wobei die Gemeinde einen Schutzplan gemäß § 3 dieses
Gesetzes bis zum Ablauf des auf dessen Kundmachung zweitfolgenden Jahres zu
erstellen hat.
Wer für diesen Zusatzantrag ist, den bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. – Das ist ÖVP und FPÖ und somit auch nicht die Mehrheit.
Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten
RUDOLPH, Barnet und Barbara Schöfnagel betreffend den § 3 Abs. 2.
Hier geht es darum, dass der Landeshauptmann und die zuständigen Stadträte
ersucht werden, durch die Beantragung zusätzlicher Zivildiener beim
Bundesministerium für Inneres dafür zu sorgen, dass bei Großschadensereignissen
eine ausreichende Anzahl zur Bewältigung der dem Land gemäß Bundesverfassung
zugeschriebenen Aufgaben zur Verfügung steht. In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung dieses Antrages beantragt.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. – Das ist ÖVP, FPÖ und GRÜNE und damit die Minderheit.
Wir kommen nun, wenn kein Widerspruch erfolgt, zur
zweiten Lesung. Einen Widerspruch sehe ich und höre ich nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen; um ein Zeichen mit der Hand. –
Danke. Damit ist dieses Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 3 der Tagesordnung
zur Verhandlung. Sie betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeitsgesetz 1983
für die Wahlperiode 2001 bis 2006 hinsichtlich des Mitglieds des Landtags
Mag Alexander Neuhuber.
Berichterstatterin ist die Frau Abg Tomsik, die ich
bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Abg Josefa Tomsik:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
In der heutigen Sitzung des
Unvereinbarkeitsausschusses wurde beschlossen, dass die Vereinbarkeit mit der
Ausübung des Mandates für Herrn Mag Neuhuber gegeben ist.
Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Johann Hatzl: Meine Damen und
Herren!
Ich habe keine Wortmeldung. Damit kommen wir sofort
zur Abstimmung.
Ich bitte die Mitglieder des Landtags, die dem Antrag
des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke.
Das ist einstimmig. Somit ist die Post 3 abgeschlossen.
Wir kommen zur Post 4 der Tagesordnung. Sie betrifft
ebenfalls eine Meldung gemäß Unvereinbarkeitsgesetz 1983 für die Wahlperiode
2001 bis 2006 hinsichtlich des Mitglieds des Landtags Friedrich Strobl.
Auch hier ist die Frau Abg Tomsik die
Berichterstatterin. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
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