Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 66
(Beginn um 9.02 Uhr.)
Präsident Johann Hatzl: Die
17. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt sind die Abg Barnet und Pfeiffer sowie
Frau Abg Schöfnagel. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Ich möchte, bevor wir zur Fragestunde kommen, eine
kleine Erinnerung anbringen. Obwohl unsere Bediensteten der Rathauswache und
auch die anderen Kolleginnen und Kollegen ein phänomenales Gedächtnis haben
bezüglich jener, die berechtigt sind, hier in den unteren Teil des
Sitzungssaales einzutreten, ist es für sie nicht immer ganz einfach, das
festzustellen. Da kann es durchaus manchmal vorkommen, dass jemand jemanden
kritisch anschaut: Darf er hinein oder nicht? Ist das eine Abgeordnete oder ein
Abgeordneter?
Wir haben vor einiger Zeit – das ist schon länger her
– eine Kokarde ausgegeben. Also ich würde wieder empfehlen, das gelegentlich
zur Verwendung zu bringen. Und wenn man es nicht verwendet, weil es ja keine
Pflicht ist, dann bitte nicht beleidigt zu sein, wenn jemand fragt: Bitte, wer
sind Sie? Das ist keine Kränkung, sondern auch bei den Kollegen wird
gewechselt, und nicht nur Damen, sondern auch Herren verändern gelegentlich ihr
Äußeres. (Heiterkeit.) Daher ist es
nicht immer so ganz einfach, das zu kontrollieren, aber da sollte doch kein
Streit entstehen. – Das ist das Erste.
Und das Zweite: Vor wenigen Tagen war es
30 Jahre her, dass hier nach einer Wahl zum ersten Mal eine Frau in die
Funktion der Landtagspräsidentin gewählt wurde. Es war dies Maria Hlawka. Da
sie noch lebt, habe ich ihr geschrieben, sie an diesen Tag erinnert und ihr
alles Gute, auch namens des Hauses hier, gewünscht. Ich hoffe, dass sie noch
viele, viele Jahre Gelegenheit hat, auch das mitzuerleben. Ich weiß, dass sie
sehr interessiert ist, und ich wollte diese Gelegenheit nicht vorbeigehen
lassen. Es ist auch so etwas Historisches, dass vor 30 Jahren – eigentlich
erst vor 30 Jahren – zum ersten Mal eine Frau diese Funktion des Ersten
Präsidenten – in dem Fall Präsidentin – erreicht hat. (Beifall bei der SPÖ,
der ÖVP und den GRÜNEN.)
Nun, meine Damen und Herren, kommen wir zur
Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP/05183/2003/0002-KVP/LM)
wurde von Herrn Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien) gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann
gerichtet: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wiener
Bezirksvertretungen in der Bundesverfassung explizit verankert werden?
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Da ich davon ausgehe, dass Sie eigentlich über etwas
anderes diskutieren wollen als über die verfassungsrechtliche Verankerung der
Bezirke, möchte ich zunächst nur formal darauf antworten.
Ich bin mir dessen schon bewusst, dass mein Amtsvorgänger
anlässlich der Diskussion, die zum Perchtoldsdorfer Abkommen geführt hat, eine
Reihe von Forderungen aufgestellt hat, die später ihren Niederschlag im
Perchtoldsdorfer Abkommen nicht gefunden haben. Darunter ist neben der
Direktwahl des Landeshauptmannes und Bürgermeisters auch die Frage der
vollkommenen Übernahme der Exekutive und auch diese verfassungsrechtliche
Verankerung der Bezirke. Natürlich wird man im Rahmen des Konvents auch über
diese Frage diskutieren.
Ich persönlich möchte allerdings zwei Einwände
dagegen vorbringen oder jedenfalls zu bedenken geben.
Zum einen ist es eine sehr geschlossene Forderung der
beiden Kommunalverbände, nämlich des Gemeindebundes und des Städtebundes, die Begrifflichkeit
der Einheitsgemeinde nicht anzutasten. Das wäre rechtlich ohnehin noch
abzuklopfen, aber als eine grundsätzliche politische Übereinkunft habe ich
dies, sehr bewusst – sehr bewusst, sage ich – auf Vorteile verzichtend,
akzeptiert, weil ich insbesondere auch sehr darauf achte, dass man die
Vertretung der dritten Gebietskörperschaft in den aktuellen Diskussionen, sei
es des Konvents, sei es aber auch präsumtiv des Finanzausgleiches und aller
damit zusammenhängenden finanziellen Fragen, auch entsprechend gewährleistet.
Die zweite Frage, die sich stellt, wird auch im
Konvent zu diskutieren und letztendlich im Nationalrat zu entscheiden sein: ob
und wie groß die Verfassungsautonomie der einzelnen Länder sein soll. Ich
persönlich gehe davon aus, dass sie jedenfalls nicht eingeschränkt wird.
Wünschenswert wäre es, den Gestaltungsraum der Länder in einem höheren Ausmaß
auszuweiten, als dies bisher der Fall ist.
Das sind zwei sehr formale Antworten dazu, aber ich
habe eingangs um Verständnis dafür gebeten.
Präsident Johann Hatzl: Erste
Zusatzfrage: Herr Abg Dr Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Wir haben immer wieder folgendes
verfassungsrechtliche Problem in Wien: Wien kann beispielsweise keinen
Landesrechnungshof einrichten, weil Wien eine Gemeinde ist und bestimmte
Regelungen der Gemeinde hat. Wien kann in weiten Teilen eben keinen
Untersuchungsausschuss, sondern nur eine Kommission haben, mit allen Problemen,
die sich dann im Vollzug auftun.
Können Sie sich vorstellen, dass Sie daran mitwirken,
dass eine bundesverfassungsrechtliche Regelung geschaffen wird, durch die es
möglich wird, dass statt des Kontrollamtes ein Landesrechnungshof geschaffen
wird?
Präsident Johann Hatzl: Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Das hat weitreichende Konsequenzen, was Sie hier
vorschlagen. Denn da kann es ja natürlich nicht nur darum gehen, dass man die
Frage Kontrollamt oder Landesrechnungshof beleuchtet, sondern hier geht es
zweifelsfrei dann auch um eine Auftrennung von Landesverwaltung und
Gemeindeverwaltung an sich. Und ob
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