Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 66
Schon auf der ersten Seite über die Zuständigkeit wird
richtig dargestellt, dass das Verwaltungsreformgesetz 2001 dem UVS neue
Aufgaben zugewiesen hat. Ich kann mich an die Diskussion des Vorjahres
erinnern, in der es geheißen hat, es werden dafür neue Planstellen notwendig
sein. Wenn man jetzt die Statistik ansieht, dann haben diese neuen Aufgaben,
die dem UVS durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 zugeflossen sind, in ihren
Auswirkungen im Jahr 2002 im Ausmaß von ungefähr 100 Fällen zu Buche
geschlagen. Das ist im Großen und Ganzen nicht sehr viel.
Interessant dabei ist, dass aus dem Bereich des
Landes Wien bisher nur zwei Bereiche an den UVS übergeben wurden, und zwar
jener des Wiener Krankenanstaltengesetzes sowie - aber erst ab 2003 - jener des
Wohnbeihilfengesetzes. In anderen Bundesländern überlegt man sich mittlerweile,
auch andere Bereiche aus dem Bereich des Landes zu übergeben. Ich glaube, dass
eine derartige Regelung durchaus etwas Vernünftiges wäre, und man sollte sich
darüber den Kopf zerbrechen, Bereiche nicht nur punktuell an den UVS
weiterzugeben, sondern den UVS als Berufungsbehörde mehr in Anspruch zu nehmen.
Im Bereich des Personalstandes - ich wollte jetzt
fast schon "Personalabbau" sagen, aber das ist Gott sei Dank nicht
passiert - hat sich einiges an Positivem ergeben. Das Problem, das ich dabei
sehe, ist nur, dass wir jetzt zwar ein bisschen mehr Personal haben, aber die
Rückstände trotzdem größer geworden sind. Das ist eigentlich das Unerfreuliche.
Im Jahr 2002 sind 11 145 Fälle neu an den UVS herangetragen worden,
10 600 Fälle sind erledigt worden, und 10 145 Fälle sind
Rückstände. Das heißt, im ganzen Jahr sind nur noch 500 Fälle neu erledigt
worden, und die Rückstände sind angewachsen
Kollegin Vassilakou hat auf zwei Dinge hingewiesen,
einerseits auf den Bereich der Verjährungen - dieser ist etwas zurückgegangen,
hat aber trotzdem dazu geführt, dass über 550 Fälle verjährt sind, was für
die Rechtssicherheit der Wienerinnen und Wiener kein gutes Bild bietet -,
andererseits auf die Belastung für die Mitarbeiter. Diese ist zwar mit
519 Fällen gleich oder ähnlich wie in den beiden Vorjahren geblieben, die
Erledigung pro Mitarbeiter ist aber intensiv gesunken ist, nämlich von 283 auf
258 Fälle.
Wenn ich mich richtig erinnere, stand es im Vorjahr
auch in Diskussion, dass die intensiven Rückstände durch einige Mitarbeiter
hervorgerufen wurden, die anderen hingegen einigermaßen im Schnitt lagen. Wir
haben voriges Jahr schon diskutiert, dass hier die Präsidentin eine wichtige
Aufgabe im Geschäftsverteilungsausschuss hat, entsprechende Überlegungen
anzustellen, um nicht Rückstände bei bestimmten Mitgliedern des UVS entstehen
zu lassen, und eine andere Verteilung vorzunehmen. Hier ist der
Geschäftsverteilungsausschuss gefordert, und hier ist natürlich auch die
Präsidentin gefordert, um für die Wienerinnen und Wiener Sicherheit zu bieten.
Wenn ich auf das Jahr 2003 vorausblicke und mir den
Anstieg der Rückstände anschaue, dann sind wir nächstes Jahr wahrscheinlich
schon bei mehr als einem Jahr angelangt, wenn man sich den gleichmäßigen
Anstieg betrachtet. Das ist für alle Wienerinnen und Wiener schlichtweg
unzumutbar. Aber es ist auch notwendig, dass die Erledigungen pro einzelnem
Mitarbeiter wieder steigen und nicht fallen. Das ist trotz mehr Personal
derzeit nicht der Fall. Ich hoffe, dass sich eine Trendumkehr einstellen wird,
weil im Jahr 2002 Mitarbeiter erst im November und Dezember dazugekommen sind
und für das Jahr noch nicht voll zu rechnen sind, und dass sich das Ergebnis im
Jahr 2003 verbessert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bereich der
EDV wurde schon angesprochen: Das ist unzumutbar! Es betrifft nicht nur den
UVS, sondern für das Computersystem in Wien ist auch die MA 14 nicht aus
der Ziehung zu lassen. Auch wenn sich die Situation im Bereich des UVS
vielleicht anders und etwas schwieriger darstellt, kann es nicht sein, dass
infolge der elektronischen Ausstattung des UVS die Rechtssicherheit nicht mehr
gewährleistet ist. Der UVS schreibt in seinem Bericht: Wir können nicht einmal
sagen, was an falschen Bescheiden hinausgegangen ist, weil das nach der
Approbation des zuständigen Richters erfolgt ist und der Inhalt der Bescheide
sich zum Teil zu 100 Prozent verändert hat. Wenn man dann sagt, dass
3 000 Fälle nochmals nachgelesen und kontrolliert wurden, um
überhaupt die Rechtssicherheit darzustellen, dann ist das eine Belastung für
die Mitarbeiter, die wahrscheinlich für niemand verständlich ist.
Den Bereich der Rechtsprechung im Bereich des
Magistrats, also in den erstinstanzlichen Dienststellen, hat Kollege Ulm sehr
klar und deutlich dargestellt. Ich glaube nur, dass die politische
Verantwortung auch in den beiden Ressorts liegt. Es sind ja zwei Bereiche
intensiv herausgehoben worden, nämlich Umwelt und Soziales. Dort sind die
beiden zuständigen Stadträtinnen aufgefordert, ihre Beamtenschaft dazu zu
motivieren, ordnungsgemäße und rechtlich nachprüfbare Bescheide zu erlassen.
Denn den Bereich des Ermittlungsverfahrens an den UVS
weiterzugeben, ist das Schlechteste, was passieren kann, weil damit auch für
den Bürger nicht mehr ersichtlich ist, ob es sich dabei schon um die
Berufungsinstanz handelt oder noch einmal um das Gleiche, was eigentlich schon
in der ersten Instanz passiert ist. Damit schwindet auch das Vertrauen des
Bürgers zum Unabhängigen Verwaltungssenat. Dies kann nicht Ziel des
Unhabhängigen Verwaltungssenates sein, dies kann schon gar nicht Ziel dieser
Stadt sein, und dies kann ebenso wenig Ziel des hier diskutierenden Landtages
sein. Wir müssen auf die Unabhängigkeit, die Rechtssicherheit für die
Wienerinnen und Wiener bietet, besonders intensiv hinarbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausblick für die
nächsten Jahre wird vom UVS selbst sehr kurz gehalten. Ich glaube, man erwartet
nur, dass man mehr Arbeit hat und dass man nicht mehr Personal bekommt. Das ist
ein bisschen wenig an Ausblick! Man sollte schon auch sehen, was man für die
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