Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 66
fast 40 Prozent des Gesamtausmaßes auf fünf Mitglieder!
Da würde ich mir doch die Frage stellen, ob da nicht,
wenn wir das Jahr für Jahr in einem ähnlichen Ausmaß sehen, die internen Strukturen
einmal wirksam werden sollten, damit das Verjähren in dieser Form nicht mehr
gegeben ist. Instrumentarien gäbe es dafür genug. Ich habe mich danach
erkundigt und habe gehört, dass die Instrumentarien auch schon angerufen
wurden. Das Verhältnis ist dort drei zu zwei: Präsidentin, Vizepräsidentin und
drei Senatsmitglieder. Es ist in all diesen Fällen von den dreien nicht als so
ein Problem erachtet worden, ganz im Gegenteil. Daher würde ich wirklich bitten
und ersuchen, dies zu beachten: Die Qualität des gesamten UVS leidet
offensichtlich wegen fünf oder weniger Personen, und das ist nicht im Sinne der
gesamten Struktur!
Weiters ist mir aufgefallen, dass die Anzahl der
mündlichen Verhandlungen sehr stark zurückgegangen ist, sich nämlich fast
halbiert hat. Das sind jene Verhandlungen, an denen drei Senatsmitglieder
teilnehmen müssen. Das ist eine Vorgangsweise, die, glaube ich, nicht negativ
zu bewerten ist. Ursache dafür ist auch, dass Einzelmitglieder höhere Werte
haben, über die sie entscheiden können, nämlich statt zuvor
10 000 ATS nunmehr 2 000 EUR. Das hat sich in dieser Form
ausgewirkt.
Nachdem ich den Bericht über den Zustand der EDV
gelesen habe, kann ich nur jene Ansicht teilen, die meine Vorredner schon zum
Ausdruck gebracht haben. Das ist in der Tat ein Zustand, den man nur
kritisieren kann und deshalb kritisieren muss, weil er im UVS selbst enorm
behindernd ist. Ich würde mir wirklich wünschen und habe das beim letzten Mal
schon gesagt, da ist Handlungsbedarf mehr als angesagt! Handlungsbedarf besteht
deshalb, weil nicht nur die Dokumentation, sondern - worauf von Kollegen
GÜNTHER richtigerweise hingewiesen worden ist - auch die Erledigung der Akte
mit einem sehr problematischen Ergebnis vor sich geht. Wenn meine Informationen
stimmen - und das setze ich jetzt einmal voraus -, besteht darüber weder in der
ADV noch im UVS, von der Präsidentin abwärts, Zufriedenheit.
Wenn meine Informationen stimmen, dürfte aber dieser
Missstand auch durch eine Manipulation eines - oder mehrerer, das weiß ich
nicht, normalerweise eines - Mitarbeiters im UVS passiert sein, nämlich
dadurch, dass dort in dem System eine andere Version als jene, die zuvor in
Betrieb war, nämlich eine andere Version von "MS Word" installiert
wurde. Dadurch wurde das gesamte System geschädigt. Wir wissen ja, die wir uns
ein bisschen mit der Materie auskennen, dass das fatale Folgen haben kann und
dass damit die gesamte Struktur belastet wurde.
Ich habe nunmehr von der ADV die Mitteilung bekommen,
dass sie ein Pflichtenheft erstellt. Hier gibt es auch an die Zuhörerinnen im
UVS die Bitte: Vielleicht kann man dieses Pflichtenheft gemeinsam mit der ADV
erstellen, damit dort tatsächlich die Wünsche aller Mitglieder im UVS
untergebracht sind. Man sagt mir - das kommt mir sehr lange vor -, dass es
dann, wenn das alles erledigt ist, zu einer Ausschreibung kommen wird, und man
wird dann trotzdem noch eineinhalb bis zwei Jahre auf eine hundertprozentig
funktionierende EDV-Systematik warten müssen. Hier würde ich wirklich um eine
mit entsprechendem Druck erfolgende Vorgangsweise bitten.
Eine etwas
unterschiedliche Auffassung zu meinen Vorrednern habe ich in Bezug auf die
Kritik an den Magistratsdienststellen. Ich persönlich hätte es gerne, dass man
diese Kritik direkt gegenüber den Betroffenen äußert und nicht hier in
Einzelfällen zu Papier bringt, und zwar deshalb, weil wahrscheinlich auch
andere Instanzen, die dann Entscheidungen des UVS zu behandeln haben, Ähnliches
tun könnten. Nur sehr wenige Entscheidungen wurden als Beschwerde an die obersten
Gerichtsbehörden herangetragen, nämlich nur 1,45 Prozent. Aber es waren
151, und wenn ich aus diesen Fällen Einzelfälle herausnähme, könnte ich
wahrscheinlich Ähnliches darstellen, wie vorher auch dargestellt wurde. Daher
halte ich diese Vorgangsweise in dem Bericht nicht für optimal. Ich glaube, das
könnte man anders diskutieren.
Was wir letztes Mal auch diskutiert haben, war das
Blaubuch. Jetzt ist es nicht mehr das Blaubuch, aber ein EDV-Programm, mit dem
man als Magistratsdienststelle nachschauen kann, welcher Strafrahmen für
welchen Fall gilt, damit ein Liesinger für ein gleiches Vergehen nicht anders
bestraft wird als ein Donaustädter. Das ist der Sinn dieses Blaubuchs, und ich
glaube, dass das eine sehr gute Einrichtung ist, die sich über viele Jahre auch
bewährt hat. - So weit, so gut zum UVS selbst.
Ich komme nun zum nächsten Geschäftsstück, und auch
das in aller Kürze. Ich bin sehr froh, dass es künftighin diese Regelung der
freien Arbeitszeit für Mitglieder des UVS gibt. Dieses Recht ist natürlich auch
mit Pflichten verbunden, die in diesem Gesetzentwurf sehr detailliert angeführt
sind. Ich erspare es mir, Sie näher darauf hinzuweisen.
Worauf ich aber doch hinweisen möchte, ist, dass wir
hier auch die Möglichkeit von Amtstagen oder Amtsstunden vorsehen. Darauf weise
ich deshalb hin, weil das in einem Antrag der GRÜNEN, der in bälde eingebracht
wird, auch kritisiert wird. Da gibt es einen Antrag, der im Großen und Ganzen
die Stellungnahme des Vereines UVS abgeschrieben hat, und darin wird dies
kritisiert. In der Begutachtung hat im Besonderen die Rechtsanwaltkammer diese
Amtstage sehr, sehr begrüßt. Ich halte diese Amtstage auch für eine sehr
kundenfreundliche Einrichtung, die künftighin erfolgen soll. Daher kann ich
mich dieser Ansicht der GRÜNEN und des UVS-Vereines nicht anschließen.
Was mir an dieser Novelle persönlich sehr imponiert, ist
nicht nur, dass es eine freie Arbeitszeit gibt, sondern dass es neben der
Vollauslastung auch eine Teilauslastung für bestimmte Anlassfälle gibt. Ich
halte es für extrem modern, was hier passiert, nämlich dass man einen
Rechtsanspruch auf Teilauslastung hat für die
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