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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 66

 

fast 40 Prozent des Gesamtausmaßes auf fünf Mitglieder!

 

Da würde ich mir doch die Frage stellen, ob da nicht, wenn wir das Jahr für Jahr in einem ähnlichen Ausmaß sehen, die internen Strukturen einmal wirksam werden sollten, damit das Verjähren in dieser Form nicht mehr gegeben ist. Instrumentarien gäbe es dafür genug. Ich habe mich danach erkundigt und habe gehört, dass die Instrumentarien auch schon angerufen wurden. Das Verhältnis ist dort drei zu zwei: Präsidentin, Vizepräsidentin und drei Senatsmitglieder. Es ist in all diesen Fällen von den dreien nicht als so ein Problem erachtet worden, ganz im Gegenteil. Daher würde ich wirklich bitten und ersuchen, dies zu beachten: Die Qualität des gesamten UVS leidet offensichtlich wegen fünf oder weniger Personen, und das ist nicht im Sinne der gesamten Struktur!

 

Weiters ist mir aufgefallen, dass die Anzahl der mündlichen Verhandlungen sehr stark zurückgegangen ist, sich nämlich fast halbiert hat. Das sind jene Verhandlungen, an denen drei Senatsmitglieder teilnehmen müssen. Das ist eine Vorgangsweise, die, glaube ich, nicht negativ zu bewerten ist. Ursache dafür ist auch, dass Einzelmitglieder höhere Werte haben, über die sie entscheiden können, nämlich statt zuvor 10 000 ATS nunmehr 2 000 EUR. Das hat sich in dieser Form ausgewirkt.

 

Nachdem ich den Bericht über den Zustand der EDV gelesen habe, kann ich nur jene Ansicht teilen, die meine Vorredner schon zum Ausdruck gebracht haben. Das ist in der Tat ein Zustand, den man nur kritisieren kann und deshalb kritisieren muss, weil er im UVS selbst enorm behindernd ist. Ich würde mir wirklich wünschen und habe das beim letzten Mal schon gesagt, da ist Handlungsbedarf mehr als angesagt! Handlungsbedarf besteht deshalb, weil nicht nur die Dokumentation, sondern - worauf von Kollegen GÜNTHER richtigerweise hingewiesen worden ist - auch die Erledigung der Akte mit einem sehr problematischen Ergebnis vor sich geht. Wenn meine Informationen stimmen - und das setze ich jetzt einmal voraus -, besteht darüber weder in der ADV noch im UVS, von der Präsidentin abwärts, Zufriedenheit.

 

Wenn meine Informationen stimmen, dürfte aber dieser Missstand auch durch eine Manipulation eines - oder mehrerer, das weiß ich nicht, normalerweise eines - Mitarbeiters im UVS passiert sein, nämlich dadurch, dass dort in dem System eine andere Version als jene, die zuvor in Betrieb war, nämlich eine andere Version von "MS Word" installiert wurde. Dadurch wurde das gesamte System geschädigt. Wir wissen ja, die wir uns ein bisschen mit der Materie auskennen, dass das fatale Folgen haben kann und dass damit die gesamte Struktur belastet wurde.

 

Ich habe nunmehr von der ADV die Mitteilung bekommen, dass sie ein Pflichtenheft erstellt. Hier gibt es auch an die Zuhörerinnen im UVS die Bitte: Vielleicht kann man dieses Pflichtenheft gemeinsam mit der ADV erstellen, damit dort tatsächlich die Wünsche aller Mitglieder im UVS untergebracht sind. Man sagt mir - das kommt mir sehr lange vor -, dass es dann, wenn das alles erledigt ist, zu einer Ausschreibung kommen wird, und man wird dann trotzdem noch eineinhalb bis zwei Jahre auf eine hundertprozentig funktionierende EDV-Systematik warten müssen. Hier würde ich wirklich um eine mit entsprechendem Druck erfolgende Vorgangsweise bitten.

 

Eine etwas unterschiedliche Auffassung zu meinen Vorrednern habe ich in Bezug auf die Kritik an den Magistratsdienststellen. Ich persönlich hätte es gerne, dass man diese Kritik direkt gegenüber den Betroffenen äußert und nicht hier in Einzelfällen zu Papier bringt, und zwar deshalb, weil wahrscheinlich auch andere Instanzen, die dann Entscheidungen des UVS zu behandeln haben, Ähnliches tun könnten. Nur sehr wenige Entscheidungen wurden als Beschwerde an die obersten Gerichtsbehörden herangetragen, nämlich nur 1,45 Prozent. Aber es waren 151, und wenn ich aus diesen Fällen Einzelfälle herausnähme, könnte ich wahrscheinlich Ähnliches darstellen, wie vorher auch dargestellt wurde. Daher halte ich diese Vorgangsweise in dem Bericht nicht für optimal. Ich glaube, das könnte man anders diskutieren.

 

Was wir letztes Mal auch diskutiert haben, war das Blaubuch. Jetzt ist es nicht mehr das Blaubuch, aber ein EDV-Programm, mit dem man als Magistratsdienststelle nachschauen kann, welcher Strafrahmen für welchen Fall gilt, damit ein Liesinger für ein gleiches Vergehen nicht anders bestraft wird als ein Donaustädter. Das ist der Sinn dieses Blaubuchs, und ich glaube, dass das eine sehr gute Einrichtung ist, die sich über viele Jahre auch bewährt hat. - So weit, so gut zum UVS selbst.

 

Ich komme nun zum nächsten Geschäftsstück, und auch das in aller Kürze. Ich bin sehr froh, dass es künftighin diese Regelung der freien Arbeitszeit für Mitglieder des UVS gibt. Dieses Recht ist natürlich auch mit Pflichten verbunden, die in diesem Gesetzentwurf sehr detailliert angeführt sind. Ich erspare es mir, Sie näher darauf hinzuweisen.

 

Worauf ich aber doch hinweisen möchte, ist, dass wir hier auch die Möglichkeit von Amtstagen oder Amtsstunden vorsehen. Darauf weise ich deshalb hin, weil das in einem Antrag der GRÜNEN, der in bälde eingebracht wird, auch kritisiert wird. Da gibt es einen Antrag, der im Großen und Ganzen die Stellungnahme des Vereines UVS abgeschrieben hat, und darin wird dies kritisiert. In der Begutachtung hat im Besonderen die Rechtsanwaltkammer diese Amtstage sehr, sehr begrüßt. Ich halte diese Amtstage auch für eine sehr kundenfreundliche Einrichtung, die künftighin erfolgen soll. Daher kann ich mich dieser Ansicht der GRÜNEN und des UVS-Vereines nicht anschließen.

 

Was mir an dieser Novelle persönlich sehr imponiert, ist nicht nur, dass es eine freie Arbeitszeit gibt, sondern dass es neben der Vollauslastung auch eine Teilauslastung für bestimmte Anlassfälle gibt. Ich halte es für extrem modern, was hier passiert, nämlich dass man einen Rechtsanspruch auf Teilauslastung hat für die

 

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