Landtag,
18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 42
Landeshauptleutekonferenz auch an
den Finanzminister und an die Frau Unterrichtsminister gerichtet hat, zitieren.
"Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die
Landeshauptleutekonferenz befasste sich in ihrer Tagung am 1. Dezember
2003 unter anderem mit den Stellenplänen im Pflichtschulbereich. Der
Landeshauptmännerkonferenz war dabei zu berichten, dass es bei der Berechnung
des Dienstpostenplans unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bund und den
Ländern gibt. Die bisherigen Abrechnungsmodalitäten auf Bildungszulagen wurden
vom Bund rückwirkend in eine Abrechnung nach Vollbeschäftigungsäquivalenten
geändert. Dadurch kommt es in den meisten Ländern zu Dienstpostenplanüberziehungen,
die nach der alten Berechnungsmethode nicht erkennbar waren.
Die
Landeshauptmännerkonferenz fasste dazu folgenden Beschluss: Die
Landeshauptmännerkonferenz hält fest, dass die Vereinbarung gemäß Artikel 15a
Bundesverfassungsgesetz zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame
Maßnahmen unter anderem den Personalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden
Pflichtschulen aus 1988 eindeutig festlegt, dass die Änderungen von
Stellplanrichtlinien nur im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen kann. Eine
einseitige Änderung durch den Bund ist aus diesem Grund ausgeschlossen. Die
Landeshauptmännerkonferenz kann eine Abrechnung nach
Vollbeschäftigungsäquivalenten erst für das laufende Schuljahr akzeptieren,
wobei bei der Berechnung in allen Ländern nach einheitlichen Grundsätzen und
für einheitliche Zeiträume vorzugehen ist. Eine Berücksichtigung der
Sonderurlaube gemäß Paragraph 115f LDG im Dienstpostenplan der Länder kann
nicht erfolgen und ist vom Bund zu tragen."
Dieser Beschluss wurde von
sechs der ÖVP angehörigen Landeshauptleuten, zwei der SPÖ angehörigen
Landeshauptleuten und einem der FPÖ angehörigen Landeshauptmann beschlossen. Es
kann nur einstimmige Beschlüsse geben. Und dieser Beschluss wurde nicht nur den
beiden Bundesministern, sondern auch unter anderem dem Herrn Staatssekretär im
Finanzministerium entsprechend zur Kenntnis gebracht.
Ich weiß nicht, warum er
diese Information verweigert, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass er wider
besseren Wissens seine Argumente bringt und daher kann es wahrscheinlich nur
auf seinem Schreibtisch entsprechend untergegangen sein.
Ich halte also fest, die
österreichischen Bundesländer sind kooperativ und halten sich an getroffene
Vereinbarungen, lehnen es aber ab, sich einseitig dominieren zu lassen und
werden selbstverständlich alle rechtlichen Konsequenzen daraus ziehen. Und zwar
alle neun Bundesländer.
Im Übrigen darf ich
festhalten, und sohin auch Herrn Abg Strobl zu einer neuen Information
verhelfen, dass, nachdem der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Herr
Lhptm DDr van Staa die Haltung aller Landeshauptmänner an den Herrn
Bundesminister für Finanzen herangetragen hat, dieser Verhandlungsbereitschaft
signalisiert hat. Im Sinne des erwähnten kooperativen Bundesstaates bin ich der
Meinung, dass das Ergebnis dieser Verhandlungen vor allen rechtlichen Schritten
abzuwarten ist.
Zu den Fragen 4 bis 8: Ich
muss zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesgesetzgeber eine Frühpensionsregelung
für Lehrer in dieser Form, Pensionsantritt für den 1.12.2003, geschaffen hat.
Dies entzieht sich den Regelungsmöglichkeiten des Landes. Nach den mir
vorliegenden Berichten konnte diese nicht wirklich zweckmäßige Entscheidung des
Bundes vorwiegend kompensiert werden. Selbstverständlich wird das Land Wien
alles dazu tun, bei auftretenden inhaltlichen Problemen einen Ausgleich im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erreichen. Das heißt, ich habe
angeboten, Nachbesetzungen möglich zu machen, ohne dass dabei Wien auf die
Kostenersatzpflicht des Bundes verzichtet.
Zur Frage 9: Es ist dem
Stadtschulrat ebenfalls gelungen, dass weder Klassen zusammengelegt noch
Schulversuche gestoppt oder Integrationsklassen aufgelöst werden mussten. Dass
es aber zu Nachteilen angesichts der Situation gekommen ist, ist unbestreitbar.
Zu 10 bis 16:
Selbstverständlich trifft die Feststellung, dass Wien 700 Lehrer mehr
beschäftigt, nur zu, wenn man die einseitigen Abänderung des Bundesministeriums
für Finanzen akzeptiert. Alle Bundesländer tun dies nicht. Und ebenso
selbstverständlich sind alle den Bundesländern spezifischen und individuellen
Besonderheiten zu berücksichtigen, was auch vom Bund nicht grundsätzlich in
Frage gestellt wurde.
Ein Ergebnis zu den
Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen liegt naturgemäß noch
nicht vor, weshalb ich mir, ebenso wie meine Kollegen aus den anderen
Bundesländern, alle rechtlichen Schritte vorbehalte.
Ich wiederhole noch einmal:
Die Tatsache, dass das Land Wien im Interesse der Schüler und Eltern und
letztlich im Interesse von uns allen in Vorleistung tritt, heißt nicht, dass
wir eine Kostentragung akzeptieren.
Zu 17: Es liegt derzeit
betreffend des endgültigen Stellenplans kein Beschluss der Wiener
Landesregierung vor.
Zu 18 bis 20: Diese Fragen wären
in dem Kollegium des Stadtschulrates zu diskutieren. Dabei könnte sicher auch
geklärt werden, zu welchem Stichtag Sie, sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete,
diese Auskunft auch wünschen.
Zu Frage 21:
Schulschwerpunkte werden weiterhin umgesetzt, qualitative Einbußen sind nicht
zu vermeiden, wie ich schon sagte.
Zu 22 bis 25: Laut Mitteilung der
amtsführenden Präsidentin des Wiener Stadtschulrates wurden seit dem September
2003 keine unverbindlichen Übungen gestrichen, wurde das Kontingent für alle
allgemeinbildenden Pflichtschulstandorte um 5,15 Prozent herabgesetzt, werden
alle bestehenden Schulversuche weitergeführt, das Gesamtkontingent für
Lehrerplanstellen wurde um 5,15 Prozent herabgesetzt, werden alle
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