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Landtag, 18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 42

 

Landeshauptleutekonferenz auch an den Finanzminister und an die Frau Unterrichtsminister gerichtet hat, zitieren.

 

"Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Landeshauptleutekonferenz befasste sich in ihrer Tagung am 1. Dezember 2003 unter anderem mit den Stellenplänen im Pflichtschulbereich. Der Landeshauptmännerkonferenz war dabei zu berichten, dass es bei der Berechnung des Dienstpostenplans unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bund und den Ländern gibt. Die bisherigen Abrechnungsmodalitäten auf Bildungszulagen wurden vom Bund rückwirkend in eine Abrechnung nach Vollbeschäftigungsäquivalenten geändert. Dadurch kommt es in den meisten Ländern zu Dienstpostenplanüberziehungen, die nach der alten Berechnungsmethode nicht erkennbar waren.

 

Die Landeshauptmännerkonferenz fasste dazu folgenden Beschluss: Die Landeshauptmännerkonferenz hält fest, dass die Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen unter anderem den Personalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen aus 1988 eindeutig festlegt, dass die Änderungen von Stellplanrichtlinien nur im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen kann. Eine einseitige Änderung durch den Bund ist aus diesem Grund ausgeschlossen. Die Landeshauptmännerkonferenz kann eine Abrechnung nach Vollbeschäftigungsäquivalenten erst für das laufende Schuljahr akzeptieren, wobei bei der Berechnung in allen Ländern nach einheitlichen Grundsätzen und für einheitliche Zeiträume vorzugehen ist. Eine Berücksichtigung der Sonderurlaube gemäß Paragraph 115f LDG im Dienstpostenplan der Länder kann nicht erfolgen und ist vom Bund zu tragen."

 

Dieser Beschluss wurde von sechs der ÖVP angehörigen Landeshauptleuten, zwei der SPÖ angehörigen Landeshauptleuten und einem der FPÖ angehörigen Landeshauptmann beschlossen. Es kann nur einstimmige Beschlüsse geben. Und dieser Beschluss wurde nicht nur den beiden Bundesministern, sondern auch unter anderem dem Herrn Staatssekretär im Finanzministerium entsprechend zur Kenntnis gebracht.

 

Ich weiß nicht, warum er diese Information verweigert, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass er wider besseren Wissens seine Argumente bringt und daher kann es wahrscheinlich nur auf seinem Schreibtisch entsprechend untergegangen sein.

 

Ich halte also fest, die österreichischen Bundesländer sind kooperativ und halten sich an getroffene Vereinbarungen, lehnen es aber ab, sich einseitig dominieren zu lassen und werden selbstverständlich alle rechtlichen Konsequenzen daraus ziehen. Und zwar alle neun Bundesländer.

 

Im Übrigen darf ich festhalten, und sohin auch Herrn Abg Strobl zu einer neuen Information verhelfen, dass, nachdem der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Herr Lhptm DDr van Staa die Haltung aller Landeshauptmänner an den Herrn Bundesminister für Finanzen herangetragen hat, dieser Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat. Im Sinne des erwähnten kooperativen Bundesstaates bin ich der Meinung, dass das Ergebnis dieser Verhandlungen vor allen rechtlichen Schritten abzuwarten ist.

 

Zu den Fragen 4 bis 8: Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesgesetzgeber eine Frühpensionsregelung für Lehrer in dieser Form, Pensionsantritt für den 1.12.2003, geschaffen hat. Dies entzieht sich den Regelungsmöglichkeiten des Landes. Nach den mir vorliegenden Berichten konnte diese nicht wirklich zweckmäßige Entscheidung des Bundes vorwiegend kompensiert werden. Selbstverständlich wird das Land Wien alles dazu tun, bei auftretenden inhaltlichen Problemen einen Ausgleich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erreichen. Das heißt, ich habe angeboten, Nachbesetzungen möglich zu machen, ohne dass dabei Wien auf die Kostenersatzpflicht des Bundes verzichtet.

 

Zur Frage 9: Es ist dem Stadtschulrat ebenfalls gelungen, dass weder Klassen zusammengelegt noch Schulversuche gestoppt oder Integrationsklassen aufgelöst werden mussten. Dass es aber zu Nachteilen angesichts der Situation gekommen ist, ist unbestreitbar.

 

Zu 10 bis 16: Selbstverständlich trifft die Feststellung, dass Wien 700 Lehrer mehr beschäftigt, nur zu, wenn man die einseitigen Abänderung des Bundesministeriums für Finanzen akzeptiert. Alle Bundesländer tun dies nicht. Und ebenso selbstverständlich sind alle den Bundesländern spezifischen und individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen, was auch vom Bund nicht grundsätzlich in Frage gestellt wurde.

 

Ein Ergebnis zu den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen liegt naturgemäß noch nicht vor, weshalb ich mir, ebenso wie meine Kollegen aus den anderen Bundesländern, alle rechtlichen Schritte vorbehalte.

 

Ich wiederhole noch einmal: Die Tatsache, dass das Land Wien im Interesse der Schüler und Eltern und letztlich im Interesse von uns allen in Vorleistung tritt, heißt nicht, dass wir eine Kostentragung akzeptieren.

 

Zu 17: Es liegt derzeit betreffend des endgültigen Stellenplans kein Beschluss der Wiener Landesregierung vor.

 

Zu 18 bis 20: Diese Fragen wären in dem Kollegium des Stadtschulrates zu diskutieren. Dabei könnte sicher auch geklärt werden, zu welchem Stichtag Sie, sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete, diese Auskunft auch wünschen.

 

Zu Frage 21: Schulschwerpunkte werden weiterhin umgesetzt, qualitative Einbußen sind nicht zu vermeiden, wie ich schon sagte.

 

Zu 22 bis 25: Laut Mitteilung der amtsführenden Präsidentin des Wiener Stadtschulrates wurden seit dem September 2003 keine unverbindlichen Übungen gestrichen, wurde das Kontingent für alle allgemeinbildenden Pflichtschulstandorte um 5,15 Prozent herabgesetzt, werden alle bestehenden Schulversuche weitergeführt, das Gesamtkontingent für Lehrerplanstellen wurde um 5,15 Prozent herabgesetzt, werden alle

 

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