Landtag,
18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 42
Rechtswirksamkeit gibt, sondern Empfehlungen für die
jeweilige Landesregierung oder bei Dreier-Vorschlägen zum Beispiel für die
Bundesregierung beziehungsweise das zuständige Bundesministerium.
Das heißt, gehen wir auch hier her, ändern wir dieses
zahnlose politische Gremium, diskutieren wir – und der letzte Versuch stammte
ja von der Frau Kollegin Jerusalem beziehungsweise von einem Vertreter der
GRÜNEN – im Kollegium diese Frage. Das wurde abgesetzt beziehungsweise erst gar
nicht zugelassen. Ich behaupte durchaus mit Recht auf Grund der Konstruktion,
weil das Kollegium dafür nicht zuständig ist. Wenn es aber dafür nicht
zuständig ist, dann sieht man schon, was das für eine politische Spielwiese ist
und dass es eigentlich wenig Sinn macht, hier politische Vorübungen zu machen,
wenn in Wahrheit Entscheidungen oder politische Verantwortung nur hier in
diesem Rahmen wahrgenommen werden können.
Das heißt, setzen wir einen Unterausschuss auf
Landtagsebene ein, der sich mit dem Thema der Schulverwaltung befasst und
Überlegungen anstellt und letztlich auch zu beschließen hat, wie das dann
vielleicht – und ich hoffe, es kommt eben dazu – in einem Österreich-Konvent
mit einer Reform der Bundesverfassung generell umgesetzt werden wird.
Ein zweiter Punkt. In Deutschland kann man das sehr
schön sehen, das geht quer durch CDU-, SPD-, FDP- oder Grün-dominierte
beziehungsweise regierte Bundesländer. Man hat erkannt, und Sie haben das auch
hier schon öfter dokumentiert und von diesem Rednerpult aus argumentiert: Die
besten Ergebnisse in der Sprachintegration, Herr Landeshauptmann, erreicht man
im vorschulischen Bereich. Entlasten wir die Volksschulen, indem wir im letzten
Kindergartenjahr eine entsprechende Möglichkeit schaffen und den Kindern mehr
oder weniger durch Angebote die Möglichkeit einräumen, rasch und noch vor
Schuleintritt die Sprache so zu erlernen, dass sie dem Schulunterricht dann
problemlos folgen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist ein Antrag, den ich als Beschlussantrag an
den Landeshauptmann einbringen möchte, und ich darf ihn kurz vorlesen:
"Der Herr Landeshauptmann wird aufgefordert, die
rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um in Wien ein flächendeckendes
Angebot an vorschulischer Sprachintegration zur Entlastung der Wiener
Volksschulen anzubieten."
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
Die damit freiwerdenden Kosten der Begleitlehrer kann
ich dann umverteilen, ich kann Klassenschülerzahl senken, kann andere
Schwerpunkte setzen, die heute alle schon aufgezählt wurden, um das qualitative
Angebot, das Wien zweifelsohne im Hinblick auf seine besonderen Ansprüche hier
in dieser Stadt hat und auch braucht, umsetzen zu können.
Ich
darf aber auch noch eine zweite Überlegung einbringen. Ich meine alle
Überlegungen, die bisher politisch hier geäußert wurden, dass das Ergebnis, das
Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, im Jahr 2000 mit dem Finanzminister
gemeinsam mit Ihren Landeshauptmannkollegen ausverhandelt haben, für Wien nicht
sehr günstig ist. Da gegenseitige Schuldzuweisungen, Sie meinen, der Bund kürzt
etwas, wir sagen, Sie haben schlecht verhandelt, den Schulen nicht viel
bringen, darf ich auch hier einen entsprechenden Antrag einbringen. Ich darf
ihn kurz vorlesen:
"Der
Herr Landeshauptmann wird aufgefordert, in den Wiener Pflichtschulen das
erforderliche und notwendige Bildungsangebot durch entsprechende Maßnahmen und
Veranlassungen sicherzustellen." Also sprich, jene fehlenden Lehrer, die
Wien noch braucht, auch wirklich mit 1.1.2004 anzustellen, so wie ich das in
meinem ersten Beitrag schon gefordert habe. (Beifall
bei der ÖVP.)
Und
nun, meine Damen und Herren, zu den mir vorliegenden diversen Anträgen.
Ich
beginne einmal mit dem Antrag der Kollegin Wehsely und des Kollegen Heinz
Vettermann betreffend Lehrerdienstposten. Nun, meine Damen und Herren, die Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin hat es gesagt und der Herr Landeshauptmann hat
es gesagt: Das Ergebnis der Verhandlungen ist abzuwarten und dann sind
rechtliche Schritte zu überlegen. Ich verstehe daher Ihren Antrag nicht
wirklich, beginne aber gerne mit einigen Argumentarien, die hier eigentlich
nichts anderes darstellen, als einen scheinheiligen Alibiantrag schnell einzubringen,
nachdem Sie ganz genau wissen, Herr Landeshauptmann, dass die Gespräche ja
bereits laufen. Das heißt, es gibt ja Gespräche in eine bestimmte Richtung,
nämlich was ausschließlich den Abrechnungsmodus betrifft. Es werden nicht die
Normzahlen diskutiert, sondern nur der Abrechnungsmodus.
Nun,
wir haben uns die Mühe gemacht und haben das sehr genau durchgerechnet. Da
handelt es sich – zweifelsohne auch eine wichtige Zahl, man soll sich über
jeden zusätzlichen Lehrer freuen – um nicht mehr als 100, 120 Dienstposten,
die den Unterschied dieses Berechnungsschlüssels ausmachen. Also zu glauben, so
wie Sie den Antrag hier formuliert haben, das ist die Lösung für Wien und damit
ist alles klar, das wird es ganz sicher nicht sein.
Ich darf dazu sagen, wenn Sie hier schreiben, durch die vom
Finanzministerium und das Bildungsministerium verursachte
Frühpensionierungswelle. Na, Herr Landeshauptmann, Sie wissen es sicher sehr
genau, vielleicht wissen es die beiden Antragsteller nicht, ich habe es aber
schon erwähnt: Das Vorruhestandsmodell wurde im Jahr 1997 beschlossen auf
Bundesebene, und der damalige Finanzminister hieß Edlinger. Also, wenn Sie sich
jetzt darauf besinnen wollen, dass eigentlich etwas Ihnen hier nicht passt, was
die Lehrervorruhestandssituation mit 1. Dezember betroffen hat, was ja
zweifelsohne eine große Problematik im Hinblick auf die pädagogische
Sinnhaftigkeit dieses Datums darstellt, aber wenn Sie darauf Bezug nehmen, dann
seien Sie doch bitte so nett und sagen Sie dazu, dass dies ein Unsinn des
damaligen Finanzministers Edlinger gewesen ist. Dann hätten wir vielleicht
sogar applaudiert, meine Damen und
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